TV-L und medizinisch notwendige OP während Arbeitszeit

Begonnen von nestor, 28.09.2026 13:58

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Umlauf

Zitat von: nestor in Gestern um 11:16Ich möchte keine AU, da ich davon ausgehe danach arbeiten zu können. So wie es ausschaut, wird dieser "Eifer" dann wohl "bestraft" :-) Entweder man meldet sich krank oder die OP ist Privatvergnügen. Eigentlich verrückt....

Es kommt gerne anders als man denkt. Bei meiner OP an einem Freitag bin vorher von ausgegangen, dass ich danach ganz normal mit meiner Frau nach Hause fahren. Pustekuchen. Habe 2 Tage allinclusiv geschossen und es ging erst am Sonntag nach Hause.

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in Gestern um 09:14Selektiv betrachtet gebe ich Dir recht. Aber jetzt kommt mein Aber:

Eine OP, ist ein recht intensiver Eingriff, die grundsätzlich Risiken und Nebenwirkungen beinhalten kann, die elementar auf das Leben einwirken können. Dazu das gleiche bezüglich der Narkose.

Ein Verantwortlicher, der hier noch groß argumentiert, muss wohl eine negative Empathie haben. Zudem muss man zur OP hinkommen. Eine OP, die von den Kassen bezahlt wird, ist in der Regel medizinisch notwendig.
Also kann man in diesen Fällen auch nicht von Lifestyle sprechen.
Weitere Punkt: wahrscheinlich wird die OP auch nicht zu geplanten Zeitpunkt starten.
1. ich schrieb von der Zeit vor der OP
2. Augenlasern ist auch ne OP und da ist man ratz fatze mit durch und nicht den ganzen Tag out off order
3. muss jeder wissen wie er damit umgeht, sowohl der AN als auch der AG
4. AGs die da Stress machen haben den Schuß nicht gehört, also warum nicht fünfe grade sein lassen


Umlauf

Zu 1 habe ich was geschrieben, wie es bei mir so war.
Zu 2 kommt es auf die Umstände an. 1 bis 2 Tage ist Autofahren untersagt.

Zu 3 und 4 Das unterschreibe ich.
In dem Sinne dann.

MoinMoin

Zitat von: nestor in Gestern um 11:16Ich möchte keine AU, da ich davon ausgehe danach arbeiten zu können. So wie es ausschaut, wird dieser "Eifer" dann wohl "bestraft" :-) Entweder man meldet sich krank oder die OP ist Privatvergnügen. Eigentlich verrückt....
Wie schon geschrieben, einfach mal vorab beim AG fragen, ob du die Zeit bezahlt bekommst, da denkst hinterher wieder arbeiten zu können.
Die einen interpretieren den TV in Verbindung mit Gleitzeit so, die anderen anders.



ohjeee

Zitat von: Umlauf in Gestern um 09:14Selektiv betrachtet gebe ich Dir recht. Aber jetzt kommt mein Aber:

Eine OP, ist ein recht intensiver Eingriff, die grundsätzlich Risiken und Nebenwirkungen beinhalten kann, die elementar auf das Leben einwirken können. Dazu das gleiche bezüglich der Narkose.

Ein Verantwortlicher, der hier noch groß argumentiert, muss wohl eine negative Empathie haben. Zudem muss man zur OP hinkommen. Eine OP, die von den Kassen bezahlt wird, ist in der Regel medizinisch notwendig.

naja, also nestor hat doch gar nichts zur OP ausgeführt, außer, dass diese medizinisch notwendig ist. Das könnte aber auch die Entfernung eines auffälligen Muttermales sein, dann gibts ambulant die Entfernung, 2-3 Stiche, Pflaster drauf, davon bist du aber im Büro wahrscheinlich nicht AU. oder

Und nestor hat auch nichts davon geschrieben, dass der Eingriff von der GKV gezahlt wird.

Keine Ahnung, wie du auf diese absoluten Aussagen kommst, ohne näheres zu dem Eingriff zu wissen, sondern Dinge einfach unterstellst/als gegeben siehst (Übernahme Kasse).

Faunus

#20
Hmmm. Eine einfache OP, bei der man davor und danach arbeiten kann, wäre eine Weißheitszahnentfernung - hatte ich im Mai diesen Jahres. Davor gearbeitet, zum Arzt in der Mittagspause getappt (Gleitzeit), entfernen lassen (incl. Narkose & Versorgung keine 20 min) und danach wieder in die Arbeit. Ich sollte bloss  für 2-3 Stunden nichts essen..
Vor 30 Jahren hatte ich mir 3 davon entfernen lassen, sah aus wie Frankensteins Kreatur und war eine Wo. krank geschrieben. Dieses Mal nicht mal eine Schwellung., geschweige denn eine Verfärbung.

Und ja, das war mein Privatvergnügen und m. AG ist ja wirklich nicht dafür in Verantwortung zu nehmen. Der Weißheitszahn war ja kein Arbeitsunfall ;)

Nachtrag: Mit unseren Gleitzeitregelungen (Dienstvereinbarung) wäre auch garnichts anderes möglich.

Rowhin

An diesem Punkt können wir eigentlich festhalten: sowohl wir als auch andere Kolleginnen und Kollegen haben hier verschiedene Ansichten und Ansprüche, darunter auch der TE. Und natürlich auch die einzelnen AGs und ihre Gleitzeitregelungen. Insofern, wie schon eingangs vorgeschlagen: abstimmen mit der Personalstelle ;)