Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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Rheini

Zitat von: ohjeee in 30.07.2026 08:47Jockel ging es darum, dass durch die Sockelbetrags-Regelung die unteren Lohngruppen bei gleichem Brutto (hier 3.000€) mehr Lohnerhöhung erhalten, als Teilzeit-MA mit dem selben Bruttolohn. Von vormals 3.000 Brutto haben niedrig eingruppierte MA nach der Tariferhöhung nun ein Brutto von 3.250 €, höher eingruppierte Teilzeit-MA aber nur 3.150€, obwohl vor Tarifanpassung beide gleich viel Brutto verdienten.

Warum sollten bei gleichem Brutto manche MA mehr Lohnerhöhrung erhalten als andere?

Und wie sieht es aus wenn man den Stundenlohn vergleicht?

Faunus

Zitat von: ohjeee in 30.07.2026 08:47Jockel ging es darum, dass durch die Sockelbetrags-Regelung die unteren Lohngruppen bei gleichem Brutto (hier 3.000€) mehr Lohnerhöhung erhalten, als Teilzeit-MA mit dem selben Bruttolohn. Von vormals 3.000 Brutto haben niedrig eingruppierte MA nach der Tariferhöhung nun ein Brutto von 3.250 €, höher eingruppierte Teilzeit-MA aber nur 3.150€, obwohl vor Tarifanpassung beide gleich viel Brutto verdienten.

Warum sollten bei gleichem Brutto manche MA mehr Lohnerhöhrung erhalten als andere?

Oh, oh, danke. Es ist jetzt schon heiß in meinem Büro - was bei der einfachen Rechnung und deutlichen Kennzeichnung durch @Jockel auch keine Entschuldigung ist :(

Rowhin

Zitat von: Faunus in 30.07.2026 08:51Es ist jetzt schon heiß in meinem Büro

Das dürfte den meisten von uns heute so gehen - hoffe bei euch ist es aushaltbar. Immer dran denken, es gibt eine Arbeitsstättenverordnung mit Anspruch auf Maßnahmen:

Ab 26 Grad: Maßnahmen werden empfohlen, z. B. Außenjalousien, effektive Steuerung von Sonnenschutz und Lüftung, Gleitzeitregelungen
Ab 30 Grad: Weitere Maßnahmen nötig: Elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben, morgens lüften, Bekleidungsvorschriften lockern, geeignete Getränke bereitstellen
Ab 35 Grad: Der Raum kann als Arbeitsraum ungeeignet sein. Dann gelten Maßnahmen wie bei Hitzearbeitsplätzen üblich: Hitzeschutzkleidung, Luftduschen, zusätzliche Entwärmungspausen

highperformer

Zitat von: Rowhin in 30.07.2026 08:55mit Anspruch auf Maßnahmen:

Also wenn man nix mehr werden will  ;D

"Morgens lüften" war heute morgen übrigens auch nur mäßig hilfreich, wenn die Luft schon über 20 Grad hat. Ich frag mich immer, wer sich sowas ausdenkt.

Rowhin

Es wurden auf dem Papier Maßnahmen definiert, damit ist die für die Maßnahmendefinition im Arbeitsschutz zuständige Instanz raus, denn es gibt ja das Papier. Die Umsetzung liegt nicht in deren Zuständigkeit ;)

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 28.07.2026 11:01Bei den Beamten wird man sich zukünftig auf den Nominallohnindex als Forderungshöhe einschießen und die Tarifentwicklung ignorieren.
Denn der wird weiterhin stärker steigen als der Tariflohnindex, da die Mindestlöhne entsprechend auch stärker steigen.

Uha. Dann können Sie sich ja aber fast nur noch als Gewerkschaft für Angestellte vermarkten. Jetzt preisen sie sich ja immer damit, dass sie die zeit- und inhaltsgleiche Üertragung fordern und sonst gar keinen Abschluss vereinbaren, wenn das nicht zugesagt wird.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 01.08.2026 13:52und sonst gar keinen Abschluss vereinbaren, wenn das nicht zugesagt wird.
Und wenn jemand das zusagt in den Vertragsverhandlungen, dann vergisst er, dass wir noch in einer Demokratie leben und der Gesetzgeber die Besoldung festlegt und nicht irgendwer der da an dem Verhandlungstisch sitzt.

Warnstreik

Zitat von: KlammeKassen in 01.08.2026 13:52Uha. Dann können Sie sich ja aber fast nur noch als Gewerkschaft für Angestellte vermarkten. Jetzt preisen sie sich ja immer damit, dass sie die zeit- und inhaltsgleiche Üertragung fordern und sonst gar keinen Abschluss vereinbaren, wenn das nicht zugesagt wird.

So sollte es doch auch sein - für Beamte können sie gar kein Mandat haben, zumindest was Lohn/Gehalt/Alimentierung angeht.

Das Gute ist: Wenn die Anpassung der Alimentierung auch in anderen Bundesländern so kommt wie z.B. Brandenburg sie durchsetzen will, dann haben die DGB-Gewerkschaften endlich wieder ein Thema für das man kämpfen kann und für das man auch sicherlich auch genug Mitstreiter findet.

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 02.08.2026 15:06Und wenn jemand das zusagt in den Vertragsverhandlungen, dann vergisst er, dass wir noch in einer Demokratie leben und der Gesetzgeber die Besoldung festlegt und nicht irgendwer der da an dem Verhandlungstisch sitzt.

Na wenn das mal nicht zu einer Massenflucht der Beamten aus der Gewerkschaft führt  :P

Scull

Zitat von: Warnstreik in 03.08.2026 11:00So sollte es doch auch sein - für Beamte können sie gar kein Mandat haben, zumindest was Lohn/Gehalt/Alimentierung angeht.

Das Gute ist: Wenn die Anpassung der Alimentierung auch in anderen Bundesländern so kommt wie z.B. Brandenburg sie durchsetzen will, dann haben die DGB-Gewerkschaften endlich wieder ein Thema für das man kämpfen kann und für das man auch sicherlich auch genug Mitstreiter findet.

Im Gegenteil, dass wird dazu führen, das bei den TB noch mehr die Sparschraube angesetzt wird und insgesamt auch wesentlich weniger verbeamtet wird.

Jockel

Zitat von: Rheini in 30.07.2026 08:49Und wie sieht es aus wenn man den Stundenlohn vergleicht?
Wozu ? Der Öffentliche Dienst zahlt keine Stundenlöhne. Aber auch dort wäre -bei sonst gleichen Voraussetzungen- der Anstieg bei der Teilzeitkraft geringer. Stundenlohn wird ja nur berechnet als Monatslohn geteilt durch X.

Rheini

Zitat von: Jockel in Heute um 11:16Wozu ? Der Öffentliche Dienst zahlt keine Stundenlöhne. Aber auch dort wäre -bei sonst gleichen Voraussetzungen- der Anstieg bei der Teilzeitkraft geringer. Stundenlohn wird ja nur berechnet als Monatslohn geteilt durch X.

Die 250 Euro werden für einen Vollbeschäftigten gezahlt der 40Std. (oder 41 oder was auch immer) arbeitet. Also warum sollte jemand der nur die Hälfte arbeitet denselben Betrag mehr erhalten? Ein Sockelbetrag ist ja eigentlich für die unteren Vergütungsgruppen gedacht. Darüber wird ja in der Regel prozentual erhöht.

Streng genommen ist der Halbtagsarbeitende mit der hälftigen Stunden Zahl und 3k ja nicht bedürftigt, da er ja auch Vollzeit arbeiten gehen könnte. Falls Du jetzt an eine Person denkst die aber nicht anders arbeiten gehen kann, dann wäre dein Gedanke nachvollziehbar. Allerdings wird dann ja der 6K Vollzeitarbeitende gekniffen, da ja der Kollege mit hälftiger Arbeitszeit und 3k pro Stunde mehr bekommt, als der Vollzeit arbeitende und der ja auch prozentual mehr Steuern (Steuerprogression) zahlt. Kippt natürlich wieder mit der Beitragsemessungsgrenze.

Ende vom Lied ist, dass es immer ein Pro und Kontra gibt ......