Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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beamtim

Bin neu hier, Quereinsteiger und seit Juni BaP :)
Habe schon länger mitgelesen aber kenne mich noch nicht so gut aus.
Ich stimme euch jedenfalls zu, wenn man vom Amtsangemessenheit spricht, kann ja wohl kaum je Bundesland eine unterschiedliche Ausgangsbasis dienen.

Andersherum gedacht: wenn in BaWü heute auf biegen und brechen A7 als Unterste Schwelle hingebogen wird. Worin spiegeln sich dann die höheren Anforderungen an diese Ämter die als Begründung (so wie ihr schreibt) für den Entfall herangezogen wurden. So hat man als beförderter Beamter trotz mehr Verantwortung genau die gleiche niedrige gesellschaftliche Stellung als früher im niedrigeren Amt. Das Spiel zieht sich dann gemäß abstandsgebot in alle Ämter. Von Amtsangemessenheit kann im Vergleich mit anderen Ländern nicht mehr gesprochen werden. Das kann ich nicht nachvollziehen :/

Versuch

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 16:03Das ist eine sehr spannende Fragestellung.
Das Land sagt ja - nach meinem Verständnis - die Jobs von früher in A5 und A6 sind durch Digitalisierung und ggf. "anderes" anspruchsvoller geworden und daher ist eine Höhergruppierung der Leute in höhere Besoldungsgruppen angezeigt. Auch für Personen in A7 bis A9 (oder A10, ich weiß es leider nicht mehr) haben sich die Jobs verändert, so dass Beförderungen angemessen waren. Ab den höheren Besoldungsgruppen waren die Jobprofile schon immer recht anspruchsvoll, da hat sich eben nichts weiter getan.

Wenn ich diese Darstellung jetzt mal mit meiner kleinen Blase im Kontext einer Universitätsverwaltung vergleiche, kann ich Folgendes feststellen (wobei wir kaum verbeamtete Personen haben, sondern fast nur Angestellte, aber letztlich erledigen die auch hoheitliche Tätigkeiten):
- die ehemals in TV-L E5 eingruppierten Personen sind über die Jahre nach und nach wegen der gesteigerten Anforderungen alle bis TV-L E8 höhergruppiert worden; und die Anforderungen sind aus meiner persönlichen Perspektive als Gruppenleitung auch wirklich deutlich höher als noch vor 10-15 Jahren
- bei den Personen in E11 bis E15 hat sich diesbezüglich nichts getan, deren Anforderungsprofile (in der Regel Tätigkeiten, für die man mindestens einen Fachhochschulabschluss benötigt so ab E10) waren schon früher anspruchsvoll und hier haben sich keine oder kaum Veränderungen in der Komplexität ergeben.

Insofern kann ich leider dem Land nicht wirklich gut widersprechen bzgl. seiner Aussagen zu höheren Anforderungen.

ABER: ich sehe eben nur die Tätigkeiten in meiner kleinen Blase...

Die A-Besoldungsordnung deckt ja aber ein riesiges Aufgabenspektrum in den unterschiedlichsten Behörden und Institutionen ab... und ob man da grundsätzlich (oder auch nur überwiegend) von einer so deutlichen Steigerung der Anforderungen in den Tätigkeiten von A5 und A6 sprechen kann, dass man alle nach A7 befördern musste (usw. bis A10/11), darüber weiß ich nichts, und das ist für mich die spannende Frage bzw. darin liegt möglicherweise der Ansatz, die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Für mich ist dieser Nachweis jedenfalls kein Selbstläufer oder No-Brainer oder wie auch immer man das heute nennt.

D.h. ich persönlich sehe gar nicht so sehr das Problem darin, dass man die unteren Besoldungsgruppen gestrichen hat. Wenn das Land durchweg nur qualifiziertes Personal für höherwertige Aufgaben einstellen möchte, kann es das ja durchaus entscheiden, wenn man die Jobs entsprechend strukturiert.

Ich sehe das Problem darin, dass man die Mindestalimentation einfach auf die niedrigste besetzte Besoldungsgruppe bezieht und nicht darauf, ob diese in A3, A5, A7 (oder irgendwann A9) liegt mit völlig unterschiedlichen Jobprofilen und individuellen Voraussetzungen. Ich fand die alte Argumentation (Urteil aus 2020) nachvollziehbarer, dass zwischen der Person im einfachen Dienst (ohne große Eingangsvoraussetzungen) und der Person ohne Arbeit im sozialen Netz ein gewisser Unterschied herrschen muss (damals 15%) und dann eben höhere Ämter und Aufgaben mit höherer Besoldung ausgestattet werden sollten.

Das aktuelle Vorgehen muss eigentlich dazu führen, dass unterschiedliche Bundesländer mit unterschiedlichen niedrigsten besetzten Besoldungsgruppen zu völlig unterschiedlichen Lohnniveaus kommen.


Ich kann nur für Lehrer sprechen und hier sind die Anforderungen durch Handynutzung der Kids, heterogener Klassen, Schulabsentismus... massiv gestiegen