Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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Schneewitchen

Zitat von: LehrerBW in 07.06.2026 10:50Die wird schneller leer sein als dass was passiert.
Hab so das Gefühl BW ist das einzige Bundesland bei dem in Richtung Umsetzung neues BVerfG Urteil nichts geht.
Bin mal auf das neue Besoldungsgesetz, welches ja noch im Juli kommen soll, gespannt...da werden sie Stellung nehmen müssen.
Oder es werden einfach Abschlagszahlungen vereinbart wie beim Bund...da gibt es ja auch seit zwei Jahren schon kein neues Besoldungsgesetz.

Naja, in NRW hält sich der FM aber derzeit auch massiv bedeckt. Da bleibt auch abzuwarten, in welchem Maße wir Beamten hinter die Fichte geführt werden. Derzeit wird in NRW noch ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs berücksichtigt. Da hier aber anderswo ja schon eine gewisse inflationäre Wirkung eingesetzt hat, gehe ich davon aus, dass NRW das Problem mit der aA ebenfalls durch eine deutliche Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens weg regeln wird.

Schneewitchen

Zitat von: BeamtenBund in Heute um 08:32Eine neue Stellungnahme des
DRB BW  ;D

Stellungnahme DRB BW

Inhaltlich wenig kost, auf den Punkt gebracht, aber wie immer ein brüllender zahnloser Tiger  :o

Das ist halt so, wenn es in dem System eben nicht vorgesehen ist, dass der Tiger Zähne hat....!

RichterBW84

Wäre mal interessant, den Entwurf zu lesen. Soweit ich sehe, ist er aber noch nicht veröffentlicht, wurde aber den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

axum705

Laut Städtetag soll die vorgriffsweise Auszahlung der Tariferhöhung ab April mit den August-Bezügen stattfinden. Das Gesetzgebungsverfahren wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen. Der aktuelle Gesetzentwurf (BVAnpGBW 2026/2027/2028) enthält ausschließlich die Anpassung der Besoldung an die Ergebnisse der Tarifvertragsverhandlungen der Länder:
  • Lineare Anpassungen der Bezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
  • Erhöhung Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen zum 01.04.26 um 60 €, zum 01.03.2027 um weitere 60 €, zum 01.01.2028 um weitere 30 €.
  • Anhebung Wechselschichtzulage zum 01.04.2026 auf 200 €.
  • Erhöhung der Schichtzulagen um 150 Prozent.
  • Zulage im Krankenpflegedienst erhöht sich auf 187,50 €.

Leider hat der Städtetag den aktuellen Entwurf nicht veröffentlicht.

Versuch

Zitat von: axum705 in Heute um 12:27Laut Städtetag soll die vorgriffsweise Auszahlung der Tariferhöhung ab April mit den August-Bezügen stattfinden. Das Gesetzgebungsverfahren wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen. Der aktuelle Gesetzentwurf (BVAnpGBW 2026/2027/2028) enthält ausschließlich die Anpassung der Besoldung an die Ergebnisse der Tarifvertragsverhandlungen der Länder:
  • Lineare Anpassungen der Bezüge zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
  • Erhöhung Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen zum 01.04.26 um 60 €, zum 01.03.2027 um weitere 60 €, zum 01.01.2028 um weitere 30 €.
  • Anhebung Wechselschichtzulage zum 01.04.2026 auf 200 €.
  • Erhöhung der Schichtzulagen um 150 Prozent.
  • Zulage im Krankenpflegedienst erhöht sich auf 187,50 €.

Leider hat der Städtetag den aktuellen Entwurf nicht veröffentlicht.

Und damit soll die aaB umgesetzt sein?