Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW94, Gestern um 13:54

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RichterBW94

Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst im Südwesten bekommen in drei Schritten insgesamt 5,8 Prozent mehr Geld. Das Land will das in Potsdam ausgehandelte Tarifergebnis «zeitgleich und systemgerecht» auf die Beamten und die Richter im Land übertragen, wie Finanzminister Danyal Bayaz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Abschluss und der Übertrag stellten aber eine erhebliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt dar. «Bei den Kosten bewegen wir uns im Bereich von etwa 3,6 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2028», so der Grünen-Politiker.

https://www.wnoz.de/nachrichten/baden-wuerttemberg-und-hessen/mehr-geld-fuer-beamte-land-uebertraegt-tarifergebnis-922784.html

LehrerBW

Wie im Länderthread schon gesagt...bin gespannt wie die 100€ systemgerecht umgesetzt werden.
Denn auf A7/1 sind 100€ nämlich 3,19% mehr. Eigentlich müsste diese Prozentzahl wegen des Abstandsgebotes nach oben durchgereicht werden.
Generell ist das Ergebnis ungenügend, denn das MÄE nach dem sich seit dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung richtet wird in BW in den nächsten 27 Monaten mehr als die verhandelten 5,8% steigen.
Es wird Zeit für eine gesetzliche Lösung wie die Steigerung der Besoldung zu erfolgen hat!

RichterBW94

Ich gehe davon aus, dass die 100 Euro nicht "hochskaliert" werden. Es wird eine lineare Umsetzung ohne Sockel geben, einerseits um eine weitere Stauchung zu vermeiden (Stichwort: Abstandsgebot) aber auch weitere Kosten zu vermeiden, würde man den Sockel umrechnen. Ohnehin wird sich der Besoldungsgesetzgeber mit den Parametern des BVerfG auseinandersetzen müssen. Da dürfte es möglicherweise nochmal einen mehr oder weniger großen Nachschlag geben.

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in Gestern um 14:40Ich gehe davon aus, dass die 100 Euro nicht "hochskaliert" werden. Es wird eine lineare Umsetzung ohne Sockel geben, einerseits um eine weitere Stauchung zu vermeiden (Stichwort: Abstandsgebot) aber auch weitere Kosten zu vermeiden, würde man den Sockel umrechnen. Ohnehin wird sich der Besoldungsgesetzgeber mit den Parametern des BVerfG auseinandersetzen müssen. Da dürfte es möglicherweise nochmal einen mehr oder weniger großen Nachschlag geben.

Demnach gibt es deiner Meinung nach nur 2,8% für A7/1?
Wäre dann aber keine wirkungsgleiche Übertragung die der Bayaz zugesichert hat 🤔

RichterBW94

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 14:57Demnach gibt es deiner Meinung nach nur 2,8% für A7/1?
Wäre dann aber keine wirkungsgleiche Übertragung die der Bayaz zugesichert hat 🤔
Tatsächlich wäre das meine Vermutung. Die Sockelbeträge, die mE kontinuierlich die Abstände schrumpfen lassen, sind auf die Dauer mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Ich denke, dass man den ohnehin schon eingetretenen Schaden am Besoldungsgefüge nicht weiter vertiefen möchte. Auf 3,9% für alle anderen Besoldungsgruppe, die jenseits des Sockels liegen, wird man sicher aus fiskalischen Gründen nicht gehen. Außerdem würde man das wohl kaum - und schon gar nicht so kurz vor der Wahl - gegenüber dem "gD und hD des TV-L", die dann nur 2,8 % erhalten, verargumentieren können.

Mein Gefühl sagt mir, dass man in einem ersten Aufschlag zunächst das Tarifergebnis an den linearen Parametern ausrichten wird, um sich dann nach der Neuwahl des Landtags irgendwann im Herbst/Winter dann den Hausaufgaben des BVerfG zuzuwenden.

Ozymandias

#5
Das Medianeinkommen in BW wuchs die letzten 10 Jahre um durchschnittlich 3,152 jährlich%.
In den letzten 5 Jahren waren es sogar 3,356% durchschnittlich, die das Medianeinkommen jährlich gewachsen ist.

Wenn man dieses Tarifergebnis einfach so übernimmt, liegt man in 2026, 2027 und 2028 wieder völlig daneben.
Bayern hat z.B. das Partnereinkommen an die Beihilfegrenze angepasst, diese wächst dort aber dynamisch, d.h. automatisch mehr fiktives Partnereinkommen.
BW hat eine statische Beihilfegrenze für Ehepartner von 20k und ein geringeres fiktives Partnereinkommen.
Evtl. dreht man dort damit alles passt.

Die Tarifverhandlungen gehören für den Beamtenbereich in den Papiereimer, die krummen Erhöhung mitten im Jahr ebenfalls.


edit:
Wenn man mit der Westrick Formel (5,8*12/25) = ca. 2,6% jährrlich rechnet, sieht es besser aus. Aber Laufzeitende Januar 2028, unklar ob hier noch rechtzeitig in 2028 eine weitere Erhöhung kommt und diese ausreicht.

RichterBW94

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 15:27Das Medianeinkommen in BW wuchs die letzten 10 Jahre um durchschnittlich 3,152 jährlich%.
In den letzten 5 Jahren waren es sogar 3,356% durchschnittlich, die das Medianeinkommen jährlich gewachsen ist.

Wenn man dieses Tarifergebnis einfach so übernimmt, liegt man in 2026, 2027 und 2028 wieder völlig daneben.
Bayern hat z.B. das Partnereinkommen an die Beihilfegrenze angepasst, diese wächst dort aber dynamisch, d.h. automatisch mehr fiktives Partnereinkommen.
BW hat eine statische Beihilfegrenze für Ehepartner von 20k und ein geringeres fiktives Partnereinkommen.
Evtl. dreht man dort damit alles passt.

Die Tarifverhandlungen gehören für den Beamtenbereich in den Papiereimer, die krummen Erhöhung mitten im Jahr ebenfalls.


+1

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in Gestern um 15:27Tatsächlich wäre das meine Vermutung. Die Sockelbeträge, die mE kontinuierlich die Abstände schrumpfen lassen, sind auf die Dauer mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Ich denke, dass man den ohnehin schon eingetretenen Schaden am Besoldungsgefüge nicht weiter vertiefen möchte. Auf 3,9% für alle anderen Besoldungsgruppe, die jenseits des Sockels liegen, wird man sicher aus fiskalischen Gründen nicht gehen. Außerdem würde man das wohl kaum - und schon gar nicht so kurz vor der Wahl - gegenüber dem "gD und hD des TV-L", die dann nur 2,8 % erhalten, verargumentieren können.

Mein Gefühl sagt mir, dass man in einem ersten Aufschlag zunächst das Tarifergebnis an den linearen Parametern ausrichten wird, um sich dann nach der Neuwahl des Landtags irgendwann im Herbst/Winter dann den Hausaufgaben des BVerfG zuzuwenden.

Wären auch "nur" 3,19% bei einer wirkungsgleichen und systemgerechten Übertragung.
Würde es nur 2,8% für den A7/1er geben, wäre es nur eine Erhöhung von knapp 87€...also zwar systemgerecht aber nicht wirkungsgleich.

RichterBW94

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 16:01Wären auch "nur" 3,19% bei einer wirkungsgleichen und systemgerechten Übertragung.
Würde es nur 2,8% für den A7/1er geben, wäre es nur eine Erhöhung von knapp 87€...also zwar systemgerecht aber nicht wirkungsgleich.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass das FM die Worte systemgerecht und wirkungsgleich ähnlich versteht wie Du und ich. Aber ich bezweifle es. Man wird es sehen. Nun ist ja auch bald wieder Wahl und die Beamten sind eine durchaus ernstzunehmende Wählerschaft. Vielleicht gibt es ja doch den "Schnaps" oben drauf, im Sinne eines BW-Bonus. Aber das halte ich eher für unrealistisch...

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in Gestern um 16:08Ich würde mir natürlich wünschen, dass das FM die Worte systemgerecht und wirkungsgleich ähnlich versteht wie Du und ich. Aber ich bezweifle es. Man wird es sehen. Nun ist ja auch bald wieder Wahl und die Beamten sind eine durchaus ernstzunehmende Wählerschaft. Vielleicht gibt es ja doch den "Schnaps" oben drauf, im Sinne eines BW-Bonus. Aber das halte ich eher für unrealistisch...

Unabhängig davon was der grüne Verbr*** letztendlich abliefert...trau dem alles zu seit seinem verfassungswidrigen 4-Säulenmodell...
Was ist denn objektiv gesehen wirkungsgleich und systemgerecht?
Doch, dass dem niedrigsten Beamten mindestens 100€ draufgezahlt wird und systemgerecht wäre dann doch, dass allen anderen, wegen des Abstandsgebotes, die prozentuale Steigerung dann draufgezahlt wird. Oder begehe ich nen Denk- oder Verständnisfehler?

RichterBW94

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 16:28Unabhängig davon was der grüne Verbr*** letztendlich abliefert...trau dem alles zu seit seinem verfassungswidrigen 4-Säulenmodell...
Was ist denn objektiv gesehen wirkungsgleich und systemgerecht?
Doch, dass dem niedrigsten Beamten mindestens 100€ draufgezahlt wird und systemgerecht wäre dann doch, dass allen anderen, wegen des Abstandsgebotes, die prozentuale Steigerung dann draufgezahlt wird. Oder begehe ich nen Denk- oder Verständnisfehler?

Ab einem gewissen Grad beißt sich +100 Euro mit den 2,8 Prozent. Und ich bezweifle eben, dass man den Sockel in einen insgesamt höheren linearen Prozentsatz ummünzt. Man wird vermutlich aus fiskalischen zu den 2,8 Prozent greifen und den Sockel ignorieren. We will see.

Admin