Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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Versuch

Zitat von: axum705 in Gestern um 10:40Also wie vermutet alles paletti in BW. Es muss die nächsten Jahre nichts getan werden, solange das Partnereinkommen Bestand hat. Die damalige Streichung der unteren Besoldungsgruppen im Rahmen des Vier-Säulen-Modells macht nun den Nachweis einer amtsangemessenen Besoldung für die Landesregierung denkbar einfach. Sollte das MÄE stärker steigen als die Besoldung, kann man über die Anpassung der Erhöhungsbeträge der Familienzuschläge, die ja innerhalb einer Besoldungsgruppe gleich hoch sind, elegant sich an die Untergrenze heranrechnen. Oder man erhöht das Partnereinkommen einfach auf Bundes-/Bayern-Niveau. Chapeau, Herr Bayaz!

Die Besoldungen der Bundesländer werden daher zukünftig noch weiter auseinanderlaufen, BW wird im Vergleich immer mehr nach unten durchgereicht. Außer, die anderen Bundesländer streichen unten genau so.

Offen bleibt der Blick in die Vergangenheit. Das müsste man sich mal genauer anschauen, ob vor allem vor dem Vier-Säulen-Modell es ggf. nicht zur amtsangemessenen Alimentation gereicht hat. Ich denke, da wird vom Land in den nächsten Monaten noch was kommen.

Die Frage ist ja gerichtlich noch nicht geklärt, ob man diese Besoldungsgruppen ohne Kompensation für die oberen einfach streichen dürfte, oder?

LehrerBW

Zitat von: axum705 in Gestern um 10:40Sollte das MÄE stärker steigen als die Besoldung, kann man über die Anpassung der Erhöhungsbeträge der Familienzuschläge, die ja innerhalb einer Besoldungsgruppe gleich hoch sind, elegant sich an die Untergrenze heranrechnen.
Eben genau das ist nicht gegeben. Der Zuschlag für Kind 2 wird nachwievor zur Mindestalimentation herangezogen und das obwohl er in einer Besoldungsgruppe abschmilzt.
Das darf er aber nach dem Urteil des BVerfG aber nicht.
Übersehe ich was?
Bin maximal frustriert und empfinde ehrlich gesagt unserem tricksenden Besoldungsgesetzgeber gegenüber nur noch blanken Hass 🤬

RichterBW84

Die im KoA-Vertrag versprochene Streichung von zwei Erfahrungsstufen bei R1 ist auch nicht umgesetzt.....

@LehrerBW: Das ist schon alles echt bitter.

LehrerBW

Ist das jetzt wirklich die Umsetzung des Urteils zur aA von letztem Herbst?
Oder stehe ich aufm Schlauch?

RichterBW84

Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, war es das. Der Entwurf rechnet anhand der Parameter nach, dass die Besoldung in Baden-Württemberg, wie sie sich aktuell darstellt, amtsangemessen sei. Im Entwurf ist auch kein Hinweis darauf enthalten, dass man in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Parameter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesondert umsetzen möchte.

Zumindest sind wesentliche Elemente des Koalitionsvertrags in Bezug auf die Besoldung nicht übernommen worden. Mag sein, dass da noch was kommt, vielleicht im nächsten Jahr. Könnten mir aber vorstellen, dass man angesichts der Haushaltslage (es soll ja 5 Milliarden € fehlen, wirtschaftliche Aussichten wenig rosig) alles nicht zwingend notwendige zurückgestellt hat.

LehrerBW

Wahnsinn wie wir im gD und hD nach unten durchgereicht werden 🤬

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/3/

Dabei haben wir landesweit das zweithöchste MÄE 😳

Schneewitchen

Zitat von: RichterBW84 in Gestern um 18:50Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, war es das. Der Entwurf rechnet anhand der Parameter nach, dass die Besoldung in Baden-Württemberg, wie sie sich aktuell darstellt, amtsangemessen sei. Im Entwurf ist auch kein Hinweis darauf enthalten, dass man in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Parameter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesondert umsetzen möchte.

Zumindest sind wesentliche Elemente des Koalitionsvertrags in Bezug auf die Besoldung nicht übernommen worden. Mag sein, dass da noch was kommt, vielleicht im nächsten Jahr. Könnten mir aber vorstellen, dass man angesichts der Haushaltslage (es soll ja 5 Milliarden € fehlen, wirtschaftliche Aussichten wenig rosig) alles nicht zwingend notwendige zurückgestellt hat.

Das würde ich dann gerne mal schriftlich bekommen, dass ein verfassungsmäßiger Anspruch als nicht zwingend notwendig bewertet wird.....😡

LehrerBW

Was mir aber nicht so recht klarwerden will...
Partnereinkommen...noch nicht abschließend geklärt.
Bezug zu Steuerklasse 3...Auslegungssache.
Aber: Hinzuziehung Erhöhungsbetrag Kind 2...ganz klar unzulässig nach der Rechtsprechung des BVerfG.
Oder übersehe ich was? Interpretiere ich das Wort ,,unterschiedslos" falsch?

hallo1188

Guten Abend, auch ich habe den Gesetzentwurf gelesen aber nicht verstanden ob nun die Wechselschichtzulage auf 200 Euro steigt oder nur um 150%.

Aloaboy

Könnte man auf der Sonderseite die Tabelle korrigieren, die Anpassung ist nicht wirkungsgleich. U.a. wird das dritte oder weitere Kinder kategorisch schlechter gestellt.