Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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simon1979

Zitat von: Fanfan in Heute um 07:18Am 22.07.2026 um 9:00 Uhr in erster Lesung im Landtag.

Eigentlich müssten am 22.07. die gesamte Beamtenschaft vor dem Landtag stehen und lauthals dagegen demonstrieren.

Vom BBB und seiner Nachtigall hört man diesbezüglich nichts. Einfach nur traurig.

simon1979

Zitat von: derSchorsch in Heute um 06:11Aus dem Entwurf:
Mal abgesehen davon, dass die Höhe des angesetzten fiktiven Partnereinkommens schneller steigt als die Besoldung selbst (2027 um 3,73%; 2028 um 4,75%), frage ich mich ernsthaft, ob ein Landtagsabgeordneter einem so begründetem Gesetzesvorschlag überhaupt zustimmen darf. Nach Auffassung von 99% der Experten ist der Ansatz eines fiktiven Partnereinkommens verfassungswidrig. Darf man einem offensichtlich verfassungswidrigem Gesetz zustimmen?

Auch die Formulierung ist der Hammer. Der Nettobesoldung ist ein fiktives Partnereinkommen eingerechnet. Als ob der Dienstherr das Einkommen des Partners in die Besoldung integrieren und auszahlen würde.
 

Steht hier ernsthaft sinngemäß: Weil wir den Angestellten auf Grund der Tarifergebnisse zu wenig zahlen, müssen wir die Beamten auch unterbezahlen?   
 

In den vergangenen Jahren wurde doch aber nicht nur linear übertragen. Es gab doch Sockelbeträge, die die unteren Besoldungsgruppen deutlich stärker gehoben haben.
Warum wird das einfach in den Tabellen und der Prüfung ausgeklammert?
 

Warum werden immer nur 5 Jahre zum Vergleich angesetzt? Die Reduzierung des Abstandes akkumuliert sich doch weiterhin. Es muss doch einen prozentualen Mindestabstand geben, der nicht unterschritten werden darf. Oder gibt es das nicht?


Fragen über Fragen....
 


Hab mir den Entwurf nicht durchgelesen, aber wenn ich deine Zitate so heraus nehme, dann wird mir schlecht. Das ist ein Schlag ins Gesicht. Und die Politiker feiern sich auch noch für ihre Entscheidungen und stimmen dem zu.

Eigentlich müssten die Einkommen von allen Staatsdienern (Beamte und Politikern) gleich steigen. Die Abgeordneten möchte ich hören, wenn Ihnen auf einmal ein fiktives Partnereinkommen zu gedichtet wird. Einfach ohne Worte.


Schneewitchen

"Nach Auffassung von 99% der Experten ist der Ansatz eines fiktiven Partnereinkommens verfassungswidrig. Darf man einem offensichtlich verfassungswidrigem Gesetz zustimmen?"

Erst wenn das BVerfG das fiktive Partnereinkommen per Beschluss kassiert hat, ist selbiges verfassungswidrig.

Ob derzeit Experten zu 99% der Auffassung sind, dass das fiktive Partnereinkommen verfassungswidrig ist, ob wir das denken oder Günther Jauch, dass interessiert auf der Ebene der DH bzw. der Politik niemanden.

Selbst das kleine Wörtchen "offensichtlich" bringt da nichts. Was ist schon offensichtlich? Offensichtlich beschreibt zunächst auch nur eine mögliche Rechtsauffassung, also eine Meinung.

Wenn es also so kommen wird, dass das BVerfG das fiktive PE kassieren wird, und man würde dann einen Abgeordneten fragen, weshalb er denn diesem seinerzeit zugestimmt hat, obwohl es doch absehbar gewesen wäre, dass das fiktive PE nicht verfassungsgemäß zu bewerten sei, dann würde man zu hören bekommen, dass man zu der damaligen Zeit eben anderer Meinung gewesen sei. Ende der Diskussion!

Mal unter uns, ich glaube schon dass den DH durchaus klar ist, dass das fiktive PE nicht zu halten sein wird. Was wir hier gerade erleben ist die eiskalte Ausnutzung der Tatsache, dass das BVerfG wieder Jahre braucht, um sich in der Sache einen Beschluss abzuringen.

Das Ganze ist ein Spiel auf Zeit und eine Verfahrensweise nach dem Motto "Nach mir die Sinnflut".

Ohne das fiktive PE würde es noch klarer sein, dass in keinem Bundesland derzeit eine aA gewährleistet ist, auch nicht in Bayern. Folglich würde die Reparatur des Mangels insgesamt noch teurer als bisher. In Bayern wäre die gegenwärtig Haltung zum Thema auch nicht mehr zu halten.Auch hier würde es demnach teurer.

Die derzeit handelnden Protagonisten möchten das aber so nicht gegenüber der Öffentlichkeit vertreten müssen. Daher kommen jetzt entsprechend "manipulierte" Minimallösungen. Die finale Reparatur der Besoldung schiebt man eben in die Zukunft. Dank des BVerfG ist das eben möglich. Irgendwelche Nachfolger der heutigen Verantwortlichen dürfen sich dann des Themas final annehmen. Die wiederum können dann aber argumentieren, dass man ja lediglich Sünden der Vergangenheit bereinigen müsse.

So werden dann Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben, bis von der Verantwortung nichts mehr bleibt.

Wenn das BVerfG dann mal soweit ist, dass es das fiktive PE kassiert, dann haben die DHn vermutlich schon Plan B in der Schublade. Denn eins ist gewiss: Die sogenannte Wehrtschätzung der DHn umfasst grundsätzlich keine aA.

Anders gesagt: Auch in der Zukunft wird es einen andauernden Streit um die aA geben. Die DHn werden mit alle Tricks versuchen, die aA zu unterlaufen. Deren Ziel war es, ist es und wird es in der Zukunft auch immer sein, die Besoldung möglichst zu minimieren.

Im Lichte dieser allgemeinen Zielsetzung der DHn muss man eben auch den Umgang mit dem fiktiven PE sehen. Erlaubt ist hier alles, was nicht explizit vom BVerfG untersagt wurde......

Schneewitchen

Zitat von: simon1979 in Heute um 07:37Hab mir den Entwurf nicht durchgelesen, aber wenn ich deine Zitate so heraus nehme, dann wird mir schlecht. Das ist ein Schlag ins Gesicht. Und die Politiker feiern sich auch noch für ihre Entscheidungen und stimmen dem zu.

Eigentlich müssten die Einkommen von allen Staatsdienern (Beamte und Politikern) gleich steigen. Die Abgeordneten möchte ich hören, wenn Ihnen auf einmal ein fiktives Partnereinkommen zu gedichtet wird. Einfach ohne Worte.



Ich habe vor einigen Wochen den FM des Landes NRW auf abgeordnetenwatch gefragt, ob es denn beabsichtigt sei, dass fiktive PE auch bei den Diäten der Landtagsabgeordneten zu berücksichtigen.

Entgegen seiner üblichen Gewohnheit hat er diese Frage innerhalb von 48 Stunden beantwortet, während er bei anderen Fragen länger braucht, wenn er denn überhaupt antwortet. Ich leite daraus ab, dass ihm die Antwort auf diese sachgerechte und naheliegende Frage wichtig war.

Er hat dann in einer sehr langen Stellungnahme klar gemacht, dass eben die Beamtenbesoldung nicht mit den Diäten der Landtagsabgeordneten vergleichbar wäre. Unter Anwendung von Unwahrheiten hat er in diesem Beitrag versucht zu legitimieren, weshalb eine Anrechnung eines fiktiven PE bei den Diäten selbstverständlich nicht vorzunehmen sei.

Man könnte sich ja mal den Spass erlauben und auch den bayrischen FM  diese Frage stellen!? Die Antwort, so denn eine käme, wäre sicher auch interessant.....