Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:23(
Das die AFD meiner Meinung nach auch weg kann, ist unbenommen. Nur du wirst sehen und erleben, das es so einfach wie wir uns wünschen, nicht sein wird. Auch unter den Beamten gibt es Sympathisanten.


Nein, ganz einfach wird es nicht. Es muss aber Ziel sein, allerdings mit brauchbaren Methoden. Eine systematische Ausgrenzung und Nichtbaeachtung einschließlich Brandtmauer reicht da nicht, wie man sieht.

Du wirst Recht haben, es wird sicherlich auch in unseren Reihen Symphatisanten geben. Diese Kollegen sollten sich dann aber mal ganz selbstkritische fragen, ob das dann noch zu dem abgelegten Eid passt.

Robertbob

Die AFD würde es garnicht geben, wenn es nicht soviele unzufriedene Menschen/ Wähler im Land gäbe. Vielleicht sollten die etablierten Parteien sich mal überlegen, ob sie nicht endlich mal Politik für den Bürger machen sollten.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:49Die AFD würde es garnicht geben, wenn es nicht soviele unzufriedene Menschen/ Wähler im Land gäbe. Vielleicht sollten die etablierten Parteien sich mal überlegen, ob sie nicht endlich mal Politik für den Bürger machen sollten.

Im Grunde wäre eine Politik für die Bürger die einfachste Lösung des AfD Problems. Da gebe ich Dir absolut Recht. Eine derartige Politik steht bei den etablierten Parteien aber nicht auf der Agenda, weshalb auch immer.

Ich bin auch mit der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtsituation mehr als unzufrieden. Deshalb wähle ich aber noch lange nicht "Parteien" wie die AfD. Andere wählen aber die AfD, um ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen, und machen damit ggf. mehr kaputt, als sie mit dieser Art von Protest konstruktiv erreichen können.

Robertbob

Habe mal gelesen, dass die Verantwortlichen der etablierten Parteien hinter vorgehaltener Hand sagen, das es in anderen Ländern auch überall einen nationallischen Rechtsruck gibt und man sich da wohl damit abfinden müsse. Leider sieht man das auch in anderen  EU-Staaten. Das kann und darf man meiner Meinung nach nicht einfach so hinnehmen.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 18:22Habe mal gelesen, dass die Verantwortlichen der etablierten Parteien hinter vorgehaltener Hand sagen, das es in anderen Ländern auch überall einen nationallischen Rechtsruck gibt und man sich da wohl damit abfinden müsse. Leider sieht man das auch in anderen  EU-Staaten. Das kann und darf man meiner Meinung nach nicht einfach so hinnehmen.

Das ist ein sehr fatalistischer Ansatz. Da würde ich von Berufspolitikern einfach mehr erwarten🤦.

Poha, dazu könnte man jetzt noch verdammt viel zu sagen......

Robertbob

#1295
Dieter Nuhr hat mal in etwa gesagt, der Wähler denkt unter Umständen " Der Homosapien kann es wohl nicht, lassen wir es doch einfach mal die Primaten  versuchen".

AR76

Und wie kann ein BVerfG die Länder zwingen, sich an die Urteile zu halten?
Und diese so umzusetzen, wie es vorgesehen ist?

Darauf bin ich vor allem gespannt, sonst klagen weiterhin alle gegen 17 Dienstherren.

Was für ein Land gilt, muss für den Rest auch gelten, vor allem wenn die Grundlagen vom Gericht vorgegeben werden wie Medianeinkommen usw.

Robertbob

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom 26. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2347/15) entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Und was hat der Gesetzgeber daraufhin gemacht: "NICHTS"

kallesunkist

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:37AfD? - Kann weg......!

Ich war kurz besorgt, jetzt bin ich beruhigt. Danke!  8)

Casiopeia1981

Es ist schon erschreckend, dass in einem Forum für Beamtenrecht augenscheinlich noch nicht einmal Grundkenntnisse des BVerfGG bekannt sind.

Das BVerfG kann Urteile mit Gesetzeskraft sprechen. In seltenen Fällen kann es auch eigene Übergangsregelungen schaffen.

Ergo: Setzen die Länder oder der Bund die Rechtsprechung des BVerfG nicht um, droht eine noch drastischere Rechtsprechung. Diese könnte dann unmittelbar die geltenden Besoldungsvorschriften ersetzen.

Ich bin davon zu 100% überzeugt, dass kein Dienstherr diese Gefahr eingehen wird.

Wir müssen aber im NRW-Forum bei der unterschiedlichen Umsetzung der aA anderer Dienstherrn berücksichtigen, dass bspw. der Bund oder Brandenburg neben der amtsangemessen Besoldung auch die Attraktivität der Besoldung verbessern woll(t)en.

Deswegen ist es müßig, die teilweise drastischen Erhöhungen anderer Dienstherrn automatisch gleichzusetzen mit der Einführung einer amtsangemessenen Besoldung und daraus ableiten, dass das Land NRW deswegen ebenfalls im selben Umfang die Besoldung anpassen müsste.

Schneewitchen

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 20:07Es ist schon erschreckend, dass in einem Forum für Beamtenrecht augenscheinlich noch nicht einmal Grundkenntnisse des BVerfGG bekannt sind.

Das BVerfG kann Urteile mit Gesetzeskraft sprechen. In seltenen Fällen kann es auch eigene Übergangsregelungen schaffen.

Ergo: Setzen die Länder oder der Bund die Rechtsprechung des BVerfG nicht um, droht eine noch drastischere Rechtsprechung. Diese könnte dann unmittelbar die geltenden Besoldungsvorschriften ersetzen.

Ich bin davon zu 100% überzeugt, dass kein Dienstherr diese Gefahr eingehen wird.

Wir müssen aber im NRW-Forum bei der unterschiedlichen Umsetzung der aA anderer Dienstherrn berücksichtigen, dass bspw. der Bund oder Brandenburg neben der amtsangemessen Besoldung auch die Attraktivität der Besoldung verbessern woll(t)en.

Deswegen ist es müßig, die teilweise drastischen Erhöhungen anderer Dienstherrn automatisch gleichzusetzen mit der Einführung einer amtsangemessenen Besoldung und daraus ableiten, dass das Land NRW deswegen ebenfalls im selben Umfang die Besoldung anpassen müsste.


Bund und Brandenburg werden also künftig oberhalb der aA besolden?

Robertbob

@ casiopeia1981
 Dann erkläre mir mal warum der Gesetzgeber das Urteil bzgl. des Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben ( s. weiter oben) nicht umgesetzt hat und was ihm ( dem Gesetzgeber) daraufhin passiert ist.

Casiopeia1981

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 20:15Bund und Brandenburg werden also künftig oberhalb der aA besolden?

Ja, in einigen Bereichen. Das Bundesalimentationsgesetz spricht ja selbst davon. Dasselbe gilt für Brandenburg.

Zitat von: Robertbob in Heute um 20:17@ casiopeia1981
 Dann erkläre mir mal warum der Gesetzgeber das Urteil bzgl. des Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben ( s. weiter oben) nicht umgesetzt hat und was ihm ( dem Gesetzgeber) daraufhin passiert ist.

Jetzt werden hier schon unterschiedliche Sachverhalte und Rechtsgrundlagen miteinander verglichen - unfassbar.

Der Berliner Gesetzgeber hat vom BVerfG eine konkrete Vorgabe zur gesetzlichen Neuregelung bekommen.

Die ethischen und rechtliche Probleme mit der Sterbehilfe hier auf eine Stufe mit der Besoldung zu setzen, ist schon sehr niveaulos.

Das muss ich hier ganz klar so sagen!

Robertbob

Nana, so einfach kannst du es dir nicht machen. Laut deiner Aussage hat ein Urteil des BVERFG Gesetzeskraft. Was aber wenn der Gesetzgeber darauf schei... Wie in diesem Fall. Was lernen wir daraus?