Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 19:07Evtl. hat er a mit A6 angefangen und ist jetzt in der Endbesoldungsgruppe.

Korrekt angenommen. Da ich den "großen Schweißerschein" vorweisen konnte, hat man mir damals A 5 erlassen und durfte direkt mit A6 durchstarten. Wie ich schon schrieb, die brauchten zu der Zeit eben jemanden mit so einem Schein und ich war zur Stelle.

Hach, wenn ich an diese Zeiten zurück denke, dann werde ich ganz wehmütig.

@Biograph: Bitte schön alles notieren! 
Deus hic finitur

Casiopeia1981

Zitat von: Robertbob in Heute um 18:19Da BeamterNRW scheinbar ein Beamter ist, oder zumindest so tut, ist es für mich müssig gewesen, auf diese gezielt gesetzte Provokation zu antworten.

Vielleicht hat BeamerNRW auch einfach die Modernisierungsgesetzgebung im Auge, die das Altersgeld für NRW einführen soll.

Aber der eine oder andere hier ist ja so verbittert über das noch nicht vorliegende Korrekturgesetz, dass man den Rest im Dienstrecht drumherum übersieht.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:06@ Schneewitchen
A9 4 Kinder, aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst und seit Jahren dort, die müssen vergessen haben, dich zu befördern. Hatte bei uns in der Verwaltung einige Blindgänger die haben es zumindest bis A11 geschafft. Frag mal in der Personalabteilung bei euch nach, da muss noch was gehn.

Meine tatsächliche dienstliche Vita wird auch weiter im Nebel bleiben. Und das ist auch gut so, speziell nach dem gestrigen Erlebnis hier.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 19:35Vielleicht hat BeamerNRW auch einfach die Modernisierungsgesetzgebung im Auge, die das Altersgeld für NRW einführen soll.

Aber der eine oder andere hier ist ja so verbittert über das noch nicht vorliegende Korrekturgesetz, dass man den Rest im Dienstrecht drumherum übersieht.

Ich bin nur verbittert, dass mir und anderen einzelne Foristen ständig eine Verbitterung einreden wollen, die so einfach nicht da ist. Aber bitte, wenn Dich das glücklich macht, diese Vorstellung, dass hier so ein paar verbitterte Typen gemeinsam das Tränenfass füllen, dann will ich Dich nicht davon abhalten. Schließlich möchte ich Deine innere Ausgeglichenheit nicht durch meinen Egoismus aus dem Gleichgewicht bringen.

Mal so ein kleiner Tipp: Versuch doch einfach mal etwas zur Sache zu schreiben, o h n e dabei gleich hier jemanden anzugreifen. Dann bekommst Du hier auch andere Antworten.

Warte mal, kann es vielleicht sein, dass es vielmehr Du bist, der hier verbittert ist. Dieses ständige Austeilen und diese klischeehaften Unterstellungen deuten da schon so ein bisschen darauf hin.

Magst Du darüber reden, was Dich so sehr triggert? Wir sind ja hier ganz unter uns. Du kannst also frei sprechen.
Deus hic finitur

Robertbob

#2389
Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 19:35Vielleicht hat BeamerNRW auch einfach die Modernisierungsgesetzgebung im Auge, die das Altersgeld für NRW einführen soll.

Aber der eine oder andere hier ist ja so verbittert über das noch nicht vorliegende Korrekturgesetz, dass man den Rest im Dienstrecht drumherum übersieht.
Das du keine Ahnung vom Beamtenrecht hast, sieht man auch hier. Das Altersgeld von ausscheidenen Beamten ist eine unausgegorene Zukunftsmusik und kann und wird auch nicht auf einen Beamten der bis heute seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt und auch erhalten hat, zu gute kommen. So kann es sein, das Beamte, welche in ZUKUNFT, aus dem Dienstverhältnis aussteigen, die erworbenen Versorgungsansprüche mitnehmen können. Der Beitrag auf den du anspringst, zielte auf die Frage ab, warum seit ihr nicht ausgestiegen, wo ihr doch so unzufrieden seit. Antwort: Weil die Nachversicherung sich nur aus den Anteil der niedrigen Besoldung und zwar nur den des Arbeitgeberanteil bezieht.
Das eine hat mit dem anderen auch garnichts zu tun.
Wie einfällig muss man sein, um das nicht zu erkennen.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 20:04Das du keine Ahnung vom Beamtenrecht hast, sieht man auch hier. Das Altersgeld von ausscheidenen Beamten ist eine unausgegorene Zukunftsmusik und kann und wird auch nicht auf einen Beamten der bis heute seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt und auch erhalten hat, zu gute kommen. So kann es sein, das Beamte, welche in ZUKUNFT, aus dem Dienstverhältnis aussteigen, die erworbenen Versorgungsansprüche mitnehmen können. Der Beitrag auf den du anspringst, zielte auf die Frage ab, warum seit ihr nicht ausgestiegen, wo ihr doch so unzufrieden seit. Antwort: Weil die Nachversicherung sich nur aus den Anteil der niedrigen Besoldung und zwar nur den des Arbeitgeberanteil bezieht.
Das eine hat mit dem andern aber auch garnichts zu tun.
Wie einfällig muss man sein, um das nicht zu erkennen.

Man fragt sich wirklich, ob er in der Sache immer so schön daneben liegt, weil er es einfach nicht besser weiß, oder ob er das wider bessern Wissens macht, um uns hier zu triggern.....
Deus hic finitur