Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: SAS in Gestern um 21:26Ich muss ja sagen das ich hier nicht immer mit allem einverstanden bin was hier geschrieben wird insbesondere wenn es politisch wird.
Der Thread hat aber jenseits aller ernsten Themen um die es hier ja eigentlich geht. Einen sehr hohen Unterhaltungswert. Ja und gelegentlich auch eine Bildungswert ich hole jetzt meine Bitterschokolade aus dem Kühlschrank

NRW, arma aber sexyer als Berlin 😁.

DJ79

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 08:11Das hat doch auch, soweit ich das sehe, niemand behauptet. Wenn im aktuellen Kontext spekuliert wird, dass die derzeit sehr hohen kinderbezogenen FamZ möglicherweise in die Grundbesoldung überführt werden, dann würden die betroffenen Beamten ja nicht weniger Sold bekommen. Dieser Besoldungsanteile würde eben nur als Grundbesoldung dauerhaft und unabhängig von den Kindern gezahlt und bei der Pension berücksichtigt, was ja definitiv kein Nachteil für alle betroffenen Kollegen wäre.

Diese betreffenden Beamten würden dann jetzt nur bei den anstehenden Änderungen bezüglich der Verbesserung der Grundbesoldung wohl nicht mit größeren Verbesserungen zu rechnen haben.

Weniger bekommt aber definitiv niemand. Das geht aus rechtlichen Gründen alleine schon nicht, wie Robertbob schon treffend bemerkt hat,

Da bin ich ja mal gespannt, wie man die bei manchen Beamten über 2000€+ Brutto hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung integrieren will? Ledige Kinderlose müssten ja dann auch eine deutlich höhere Besoldung im Bereich von 20%+ erhalten.
Die Bereitschaft dazu sehe ich bei unserer Landesregierung beim besten Willen nicht.

SAS

Zitat von: DJ79 in Gestern um 23:32Da bin ich ja mal gespannt, wie man die bei manchen Beamten über 2000€+ Brutto hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung integrieren will? Ledige Kinderlose müssten ja dann auch eine deutlich höhere Besoldung im Bereich von 20%+ erhalten.
Die Bereitschaft dazu sehe ich bei unserer Landesregierung beim besten Willen nicht.

Muss nicht wenn der Ehegattenzuschlag und der Zuschlag für K1 vollständig integriert wird und der Zuschlag für K2 teilweise ist das nicht sofort viel. Vll integriert man auch den für K1 nur teilweise und für K2 ebenfalls nur teilweise dann wäre es noch günstiger. Jenseits von K2 denke ich wird nichts mehr integriert das würde den Rahmen der Nachzahlung derart überstrapazieren.
Der Dienstherr wird sparen wo er kann.

Wenn ich Gesetzgeber wäre würde es eine sehr große Reform.

Denkbar wäre für mich ein neuer eigenständiger Beamtenstatus nach französischen Vorbild für nicht hoheitliche Aufgaben z.B. im Bildung und Wissenschafts Bereich.

Würde dan̈n natürlich nicht den Bestand betreffen aber so könnte der Dienstherr sich in Zukunft Probleme aus dem Weg schaffen wenn er weiter Lehrer "verbeamten" möchte. Kritisch wäre nur ob sowas im Föderalismus eine Chance hätte wo der Beamtenstatus ja zum anwerben von Personal verwendet wird und wurde.