Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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PierreKe

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:23Blöde Frage: Der Bedarf bestimmt sich doch nach der Besoldung insgesamt, oder?

Wenn dies zutreffend ist und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, dann würde dies doch dann den (weiteren) Bedarf des dritten und jedes weiteren Kindes reduzieren?

Wenn dem nicht so wäre und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, die FamZ ab Kind 3 in der gegenwärtigen Höhe belassen, dann kommen wir doch in solchen Fällen zu astronomischen Besoldungen, gerade in NRW ?




Da verstehe ich die Frage nicht.
Zur Erklärung:
Beispiel:
Vorher: 4000 € Grundbesoldung, 200€ K1, 600€ K2, 1000€ K3 = 5800 €.
Nun Inklusion von K1 und K2 in Grundbesoldung.
Nachher: 4800 Grundbesoldung, 1000€ K3 Zuschlag = 5800€.

Wo ist jetzt diese astronomische Besoldung (im Gegensatz zu vorher)? #nofront

Rheini

Zitat von: PierreKe in Heute um 13:35Da verstehe ich die Frage nicht.
Zur Erklärung:
Beispiel:
Vorher: 4000 € Grundbesoldung, 200€ K1, 600€ K2, 1000€ K3 = 5800 €.
Nun Inklusion von K1 und K2 in Grundbesoldung.
Nachher: 4800 Grundbesoldung, 1000€ K3 Zuschlag = 5800€.

Wo ist jetzt diese astronomische Besoldung (im Gegensatz zu vorher)? #nofront

Wieviel bekommt in deinem Beispiel ein Lediger vorher/nachher?


Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 13:39Wieviel bekommt in deinem Beispiel ein Lediger vorher/nachher?
Vorher 4000€, Nachher 4800 € Das nenne ich mal eine ordentliche Erhöhung des Grundgehaltes. Leider ist das nur ein Beispiel.

BVerfGBeliever

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:42Vorher 4000€, Nachher 4800 € Das nenne ich mal eine ordentliche Erhöhung des Grundgehaltes. Leider ist das nur ein Beispiel.
In Brandenburg soll das A16-Endstufengrundgehalt rückwirkend ab Januar 2026 von 8.663 EUR auf 10.218 EUR erhöht werden, also um 17,94% bzw. 1.555 EUR. Auch ein "Beispiel"..  :)

Schneewitchen

Zitat von: PierreKe in Heute um 13:35Da verstehe ich die Frage nicht.
Zur Erklärung:
Beispiel:
Vorher: 4000 € Grundbesoldung, 200€ K1, 600€ K2, 1000€ K3 = 5800 €.
Nun Inklusion von K1 und K2 in Grundbesoldung.
Nachher: 4800 Grundbesoldung, 1000€ K3 Zuschlag = 5800€.

Wo ist jetzt diese astronomische Besoldung (im Gegensatz zu vorher)? #nofront

Stimmt. Ich habe einen Denkfehler gemacht. Wenn man die FamZ ür Kind 1 und 2 in die Grundbesoldung überführt und alle weiteren FamZ als solche weiterführt, dann ist das ein Nullsummenspiel.

Nicht mein Tag.....☹️🤷
Deus hic finitur

PierreKe

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:12Stimmt. Ich habe einen Denkfehler gemacht. Wenn man die FamZ ür Kind 1 und 2 in die Grundbesoldung überführt und alle weiteren FamZ als solche weiterführt, dann ist das ein Nullsummenspiel.

Nicht mein Tag.....☹️🤷

Dann heute am besten keine Äpfel von netten Omis annehmen.

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:12Stimmt. Ich habe einen Denkfehler gemacht. Wenn man die FamZ ür Kind 1 und 2 in die Grundbesoldung überführt und alle weiteren FamZ als solche weiterführt, dann ist das ein Nullsummenspiel.

Nicht mein Tag.....☹️🤷


Tztztztztztztztztzzzzzz ...............

Robertbob

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:08In Brandenburg soll das A16-Endstufengrundgehalt rückwirkend ab Januar 2026 von 8.663 EUR auf 10.218 EUR erhöht werden, also um 17,94% bzw. 1.555 EUR. Auch ein "Beispiel"..  :)
Aber schon mehr eine Tatsache.
Ich wusste doch, daß Brandenburg eigentlich immer schon mein Lieblingsbundesland war und ich dort auch in einer öffentlichen Verwaltung meine Dienste anbieten wollte und werde. 8)

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 14:19Ich wusste doch, daß Brandenburg eigentlich immer schon mein Lieblingsbundesland war und ich dort auch in einer öffentlichen Verwaltung meine Dienste anbieten wollte und werde. 8)

Und es reicht kurz vor der Pensionierung dort hinzugehen.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 14:21Und es reicht kurz vor der Pensionierung dort hinzugehen.
Danke für den Tipp. So schlecht lebt es sich mit der Pension aus BB auch nicht in NRW. :D


NoRhWe

Zitat von: Henri74 in Heute um 13:28Wegfall von A10?

Wie könnte ich mir das denn vorstellen?
Und was passiert mit denen, die A10 haben oder mit A10 bereits pensioniert wurden?


Wenn man die Besoldungstabellen etwas verkürzt oder sogar zusammenführt (A, B, C, W und R zu einer Tabelle), verringert man die Vergleichbarkeit mit dem bisherigen System. Wenn man A10 streicht, könnte man die darunter liegenden Ämter auf das Niveau von A10 (alt) anheben, ohne dass damit eine Beförderung verbunden wäre. Wenn man eine Reform will, dann bietet sich die Umsetzung des BVerfG-Urteils dafür an. (Ich habe aber kein Insiderwissen, ob eine Reform gewollt ist, meine mich aber zu erinnern, dass der FM von tiefergehenden strukturellen Veränderungen gesprochen hat.)