Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:21Dann kann das nur bedeuten, dass das Grundgehalt enorm angehoben werden muss.

Korrekt.
Die vom BVerfG vorgegeben Bemessungsgrundlage für die Mindestbesoldung umfasst einen theoretischen Ehepartner plus 2 Kinder. Die tatsächlichen Lebensverhältnisse sind dabei irrelevant. Heißt, dass die Mindestbesoldung jedem Beamten zusteht, ganz gleich ob er Kinder hat oder nicht.

In der Außenwirkung wäre es auch sicherlich ein kluger politischer Schachzug, die exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu reduzieren, um den Wähler milder zu stimmen.

cookiedent

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:08In Brandenburg soll das A16-Endstufengrundgehalt rückwirkend ab Januar 2026 von 8.663 EUR auf 10.218 EUR erhöht werden, also um 17,94% bzw. 1.555 EUR. Auch ein "Beispiel"..  :)
Wird das für Versorgungsempfä#nger Wirkungsgleich übernommen, oder wird man da wieder mal kreativ, so wie in HH?
Mein Gefühl sagt mir auch, das sich unser FM für Bestandspensionäre etwas einfallen lässt.
Frei nach: Aus dem Auge, aus dem Sinn.

Robertbob

Zitat von: cookiedent in Heute um 15:50Wird das für Versorgungsempfä#nger Wirkungsgleich übernommen, oder wird man da wieder mal kreativ, so wie in HH?
Mein Gefühl sagt mir auch, das sich unser FM für Bestandspensionäre etwas einfallen lässt.
Frei nach: Aus dem Auge, aus dem Sinn.

Also bisher kenne ich kein Bundesland, oder auch den Bund wo man sich von den 75% tatsächlich 71,75% verabschiedet hat.
Hamburg:
Dabei soll unter anderem eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage zur amtsangemessenen Alimentation eingeführt werden, von der aktive Beamte profitieren, während Pensionäre nach Angaben von Gewerkschaften und Berichten leer ausgehen.
Also Zukunftsmusik.

JayBrak

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:38Korrekt.
Die vom BVerfG vorgegeben Bemessungsgrundlage für die Mindestbesoldung umfasst einen theoretischen Ehepartner plus 2 Kinder. Die tatsächlichen Lebensverhältnisse sind dabei irrelevant. Heißt, dass die Mindestbesoldung jedem Beamten zusteht, ganz gleich ob er Kinder hat oder nicht.

In der Außenwirkung wäre es auch sicherlich ein kluger politischer Schachzug, die exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu reduzieren, um den Wähler milder zu stimmen.

Wurde schon mehrfach diskutiert. Aber das steht meiner Überzeugung nach so nicht im Urteil. Ja, die vierköpfige Familie ist als Referenz zu nehmen. Aber es werden explizit die Familienzuschläge, die nach realen Lebensumständen gewährleistet werden, als Teil der amtsangemessenen Alimentation aufgezählt.

Die Fragestellung ist nicht, ob es Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder geben darf, sondern nur in welcher Höhe. Darüber wird das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. ,,Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht."

Woher Aussagen kommen, dass die tatsächlichen Lebensverhältnisse irrelevant seien weiß ich nicht, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ich das nicht finden.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 16:21ü,,Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze kommat auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht.
Das wäre doch für uns der Königsweg, Erhöhung des Grundgehaltes und gleichzeitig Anhebung des Familienzuschlags,  was wollen wir mehr?
Der FM sollte aber dabei nicht so knikerick sein.