Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Max_Muster

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:59Ich gehe von einer Verschiebung vom FamZ in die Grundbesoldung aus, welche für viele kaum mehr Gesamtbesoldung bringt.
Da gehe ich auch von aus, gehe aber trotzdem von einem kleinen "Bonbon" für alle am Ende aus, das eventuell zwischen 4-6% liegt.
Wir haben noch 24 Seiten bis 200 zu füllen. Ein kleines Tippspiel mit Krönung zu King / Queen of Forum am Ende wäre ein Anfang. 😉

cookiedent

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 09:08Glaubt ihr wirklich an eine Erhöhung (auch nur minimal) der BEsoldungstabelle?  ::)
Ich schwanke zwischen Glaube und Hoffnung.
Ich vermute aber, dass ich meinen Drucker weiter quälen muss, um die alljährichen Widersprüche zu produzieren.

cookiedent

Zitat von: PierreKe in Heute um 10:07Wer bietet mehr?

Mist, ich hab grad meine Glaskugel zur Neujustage gebracht, sie hatte permanent unglaublich hohe Werte angezeigt.

AR76

Zitat von: cookiedent in Heute um 10:09Ich schwanke zwischen Glaube und Hoffnung.
Ich vermute aber, dass ich meinen Drucker weiter quälen muss, um die alljährichen Widersprüche zu produzieren.
Problem ist, dass du ja klagen musst für die Vergangenheit, sollte sie jetzt mit abgefrühstückt werden. Denn dann kommen die Widerspruchsbescheide mit den vermutlich, wenn überhaupt, geringen Nachzahlungen. Oder man nimmt erst mal 2025 und 2026 in den Fokus und wartet für die Vergangenheit auf ein Urteil für NRW. Anhängig sind ja noch Klagen.

Und in Hinblick auf das Partnereinkommen wird man um eine Klage nicht drumherum kommen, da das ja eingearbeitet ist und bleiben wird.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: PierreKe in Heute um 10:07Mein Tipp für die Neustrukturierung:
Kind 1 und 2 werden mit in die Grundbesoldung aufgenommen, dadurch starke Anhebung der Bezüge bei Kinderlosen.
Kind 3 ff. sinken etwas ab, aber immer noch sehr hoch.
Neue Lohntabelle zusätzlich ein kleines bisschen höher, damit "amtsangemessen". Zusätzlich profitieren höhere Gruppen durch Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots mehr als untere.
Alles gedeckelt durch das fiktive Partereinkommen.

Single a6 Stufe 3: demnächst ca +400€
Single a13 Stufe 3: demnächst ca + 800€
Vater 4K- Familie a6 Stufe 3: +50€
Vater 4K-Familie a13 Stufe 3: +300€

Wer bietet mehr?

So auch meine These, allerdings mit einer kleinen Einschränkung.

Ich glaube, dass man lediglich den Verheiratetenzuschlag und Kind 1 in das Grundgehalt überführen wird. Den FamZ für Kind 2 zahlt man weiterhin als Zuschlag aus. Ich meine, dass BVerfG hätte sich dahingehend geäußert, dass die 4K Familie "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung zu unterhalten sei. "Ganz überwiegend" wurde mal definiert und es waren grob 20%, die als FamZ zulässig seien. Für Kind 3 gibt es zukünftig geringere Beträge, Altfälle genießen Bestandsschutz.

On top gibt es wahrscheinlich 4% für alle und der Drops ist gelutscht.


PierreKe

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 10:29So auch meine These, allerdings mit einer kleinen Einschränkung.

Ich glaube, dass man lediglich den Verheiratetenzuschlag und Kind 1 in das Grundgehalt überführen wird. Den FamZ für Kind 2 zahlt man weiterhin als Zuschlag aus. Ich meine, dass BVerfG hätte sich dahingehend geäußert, dass die 4K Familie "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung zu unterhalten sei. "Ganz überwiegend" wurde mal definiert und es waren grob 20%, die als FamZ zulässig seien. Für Kind 3 gibt es zukünftig geringere Beträge, Altfälle genießen Bestandsschutz.

On top gibt es wahrscheinlich 4% für alle und der Drops ist gelutscht.



Das mit dem 20% wusste ich nicht, dann kann das auch sehr gut sein, dass das so kommt wie du beschreibst.

Dominic231

Die im Saarland sind auch witzig. Die deuten darauf hin, dass irgendwie eventuell zu viel gezahlte Familienzuschläge für das 3. und 4. Kind zurückgezahlt werden müssen. Aber so ganz verstehe ich das nicht.

,, 8. Muss bereits gezahltes Geld wieder zurückgezahlt werden?

Hier muss zwischen verschiedenen Zahlungen unterschieden werden.
Bei der Berechnung der Alimentation für das dritte Kind und weitere Kinder ergeben sich nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geringere Beträge als nach den bisherigen Regelungen. Daraus ergeben sich aber überwiegend keine Rückforderungen.
Zurückgefordert werden sollen ausschließlich bestimmte Abschlagszahlungen, die Ende November 2025 mit den Dezemberbezügen ausgezahlt wurden. Diese Zahlungen standen unter einem entsprechenden Vorbehalt.
Es geht dabei um die Differenz zwischen dem damals geltenden Betrag für das Jahr 2023 und dem Betrag, der nach den späteren Berechnungen für die amtsangemessene Alimentation ermittelt wurde.
Wie eine mögliche Rückzahlung konkret organisiert wird, wird derzeit noch geprüft. Denkbar ist beispielsweise, den Betrag mit den nun anstehenden Nachzahlungen zu verrechnen.
In einzelnen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die zurückzufordernde Abschlagszahlung höher ist als die neue Nachzahlung."

Robertbob

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 10:29So auch meine These, allerdings mit einer kleinen Einschränkung.

Ich glaube, dass man lediglich den Verheiratetenzuschlag und Kind 1 in das Grundgehalt überführen wird. Den FamZ für Kind 2 zahlt man weiterhin als Zuschlag aus. Ich meine, dass BVerfG hätte sich dahingehend geäußert, dass die 4K Familie "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung zu unterhalten sei. "Ganz überwiegend" wurde mal definiert und es waren grob 20%, die als FamZ zulässig seien. Für Kind 3 gibt es zukünftig geringere Beträge, Altfälle genießen Bestandsschutz.

On top gibt es wahrscheinlich 4% für alle und der Drops ist gelutscht.


Garnicht so falsch gedacht, dahin könnte die Reise durchaus gehen.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: PierreKe in Heute um 10:45Das mit dem 20% wusste ich nicht, dann kann das auch sehr gut sein, dass das so kommt wie du beschreibst.

Ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken, ich wusste es bis vor kurzem auch nicht. Ein schlauer Kopf hatte es vor einiger Zeit im Forum der Bundesbeamten mit Quellenangabe gepostet.