Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Uriex

Kommt dann vermutlich auf die Lohnentwicklung im ö.D. an.

Zumindest hätte man bei der Begründung der Amtsangemessenheit keinerlei Probleme.

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 13:22Kommt dann vermutlich auf die Lohnentwicklung im ö.D. an.

Zumindest hätte man bei der Begründung der Amtsangemessenheit keinerlei Probleme.

Wenn die allgemeine Einkommensentwicklung dazu führt, dass sich  die vom BVerfG gesetzten Parameter stagnieren oder rückläufige Ergebnisse liefern würden, dann wären Nullrunden die Konsequenz.

Ich halte das aber für konsequent. Man kann sich nicht in guten Zeiten an die allgemeine Einkommensentwicklung andocken, dann aber, wenn selbige rückläufig wäre, dennoch eine Besoldungserhöhung einfordern.

Robertbob

Auch in den von dir genannten "guten Zeiten" hat es in der Vergangenheit der DH nicht für nötig befunden, die Besoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen. Wenn er das getan hätte, wäre die Sache nicht beim BVERFG gelandet.

guzmaro

Aber das gute ist man muss nie wieder die Tarifverhandlungen der Angestellte verfolgen.
Nun wird jedes Jahr per Gesetz die Besoldung steigen.