Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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sc204

Zitat von: JayBrak in Heute um 09:13Es ist ein fiktives Partnereinkommen, das unabhängig von der Ehe gilt. Es bezieht sich allgemein auf Haushaltsgemeinschaften. Dementsprechend ist auch keine Diskriminierung der Ehe gegeben.

Ah, genial. Also habe ich ein Partnereinkommen auch dann, wenn ich gar keinen Partner habe. Das muss ich erstmal verdauen. Danke auf jeden Fall für die Erklärung! Ich war gedanklich bei dem Punkt hängen geblieben, dass ja die Ehe mit mehreren Einkommen nunmehr das Leitbild sein soll und dachte, genau da kommt das fiktive Partnereinkommen ins Spiel. So ist es ja einfach nur ein Abzugsposten, der für alle gilt.

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In der Pressemitteilung [1] könnte Punkt 5 interessant sein. Was versteht die Landesregierung wohl unter der "Trennung der Alterssicherungssysteme"? Fällt damit die Möglichkeit weg, Beschäftigungszeiten aus vorangegangenen Angestelltenverhältnissen, ggf. sogar in derselben Tätigkeit, als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkennen zu lassen? Das würde wohl für viele eine deutliche Kürzung der zu erwartenden Pension bedeuten.

[1] https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-treibt-modernisierung-des-oeffentlichen-dienstes-voran

Besoldeter

Nein. Bei der alten Nachversicherung wurden Beamte bei einer Kündigung oft so gestellt, als hätten sie nur den Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Person hat dann nur Rente aus dem Rentensystem erhalten. Die höhere Wertigkeit der Beamtenversorgung (die auch die betriebliche Altersvorsorge ersetzt) ging verloren. Durch die Systemtrennung bleibt der volle Wert der Dienstjahre im Versorgungssystem erhalten. Man erhält dann also sowohl Pension als auch Rente, anstatt nur Rente. Das gilt auch für den Wechsel IN das Beamtentum. Damit ist ein Wechsel zwischen Wirtschaft und Beamtentum ("Mobilität") attraktiver und transparenter.

vorturner

Wie wäre das bei dem geplanten Lebensarbeitszeitkonto denn bei Teilzeit? Pech gehabt? Oder wird dann von 40 Stunden als Vollzeit ausgegangen?