Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Floki

Vielen Dank für die weiteren Ausführungen, die das ganze für mich nachvollziehbarer machen.

Trotzdem:

Wie ordnest Du dann den anhängigen Gesetzesentwurf zur Anpassung der WAZ vor diesem Hintergrund ein? Insbesondere im Hinblick darauf, dass dieser Gesetzesentwurf augenscheinlich erstellt wurde, als sich das FM die Dimensionen zum Urteil schon denken konnte?

Rheini

Zitat von: BeamterNRW in 08.06.2026 10:42Es ist doch auch so, dass die aA an Verpflichtungen geknüpft ist, da sind wir uns ja einige. Die Besoldung ist keine freiwillige Leistung. Trotzdem halte ich die teilweise gelesenen Forderrungen, prognostizierten Besoldungstabellen und Ansprüche i.T. für überzogen. Ich sage es explizit: Das ist nicht pauschalisierend gemeint, bezieht sich auf einige Berechnungen aus nem anderen Thread. Es ist öffentlich schlichtweg nicht zu rechtfertigen, weshalb ein Beamter in der untersten Besoldungsgruppe 4-5 k netto haben muss/sollte. Selbst wenn es hier verfassungs- und beamtenrechtliche Argumente geben wird, wird es niemals zu dieser Variante kommen. Das liegt vorallem an politischen Willen, die Flanke macht sich keiner auf. Wie gesagt, es geht mir um verschiedene Perspektiven. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Was schlägst Du denn vor was passieren sollte bzw. die Beamten sich verhalten sollen, falls dein in deinem Beitrag genannten 4-5K Netto tatsächlich vom BVerfG als unterste aA bei dem kleinsten Beamten festgelegt wird?

Und wie soll sich der DH dann trotz dieser (jetzt nur theoretisch) Vorgabe vom BverfG verhalten?

Robertbob

Wenn man schon die Besoldung erhöhen muss, weil das BVERFG das so geurteilt hat und von dort vielleicht auch noch das fiktive Partnereinkommen gekippt wird, macht sich in der öffentlichen Meinung auch ganz gut, wenn man mitteilen kann, ab jetzt müssen die Beamten aber auch mehr und länger arbeiten.

SuperLutz

Zitat von: Robertbob in Gestern um 11:28Wenn man schon die Besoldung erhöhen muss, weil das BVERFG das so geurteilt hat und von dort vielleicht auch noch das fiktive Partnereinkommen gekippt wird, macht sich in der öffentlichen Meinung auch ganz gut, wenn man mitteilen kann, ab jetzt müssen die Beamten aber auch mehr und länger arbeiten.

Also für 400€ netto mehr würde ich auch eine Stunde länger arbeiten...

BeamterNRW

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:59Was schlägst Du denn vor was passieren sollte bzw. die Beamten sich verhalten sollen, falls dein in deinem Beitrag genannten 4-5K Netto tatsächlich vom BVerfG als unterste aA bei dem kleinsten Beamten festgelegt wird?

Und wie soll sich der DH dann trotz dieser (jetzt nur theoretisch) Vorgabe vom BverfG verhalten?

Hallo Rheini,

um es klar zu sagen und deine Frage zu beantworten:  Wenn das BVerfG unmissverständlich 4.000 – 5.000 € als Mindestbesoldung definiert, dann sollte dies auch seitens der Besoldungsgesetzgeber so zur Auszahlung gebracht werden. Macht der Besoldungsgesetzgeber dies nicht – obwohl es unmissverständlich so vom BVerfG genannt wird – dann darf, kann und sollte (?) jeder dagegen Widerspruch oder Klage einreichen. Im Übrigen: Ich habe gegen den im letzten Jahr ergangenen Widerspruchsbescheid, betreffend 2022, Klage eingereicht.

Ich habe ,,unmissverständlich" betont, dass aus gutem Grund. Unmissverständlich wäre für mich z.B. wenn im Beschluss stehen würde: ,,Der Beamte in der untersten, vom jeweiligen Besoldungsgesetzgeber definierten, Besoldungsgruppe muss als Mindestbesoldung 5.000 € pro Monat erhalten. Dieser Betrag wird jährlich i.H.d. Inflationsrate/Tariflohnentwicklung/Nominallohn (o.Ä. Kriterium) angehoben." Selbstredend könnte es noch schärfer sein, da o.g. Formulierung die Möglichkeit eröffnet, Besoldungsgruppen bis zu einem gewissen Grad zu streichen.
So doof ich es finde, aber es gibt nicht nur ,,ja" oder ,,nein", ,,schwarz" oder ,,weiß", sondern ganz viel dazwischen. Daher möchte ich meine Gedanken etwas aufdröseln. Ich erwähne nochmal explizit, dass ich folgendes nicht zwangsläufig gut finde oder mir das so erhoffe. Eher im Gegenteil. Vielmehr möchte ich damit denkbare Wege und Möglichkeiten aus verschiedenen Perspektiven aufzeigen. Diese sind m.E. auch nicht offensichtlich als verfassungswidrig zu klassifizieren, dass entscheide ohnehin nicht ich.

Ich glaube, hier gibt es zwei (oder mehr) wesentlich zu berücksichtigenden Dimensionen. Warnhinweis: Folgende Ausführungen könnten als sehr überspitzt, theoretisch oder absurd wahrgenommen werden.

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
Der Beschluss vom 17.09.2025 wird von vielen als sehr klar bezeichnet und viele sehen hier keinen Interpretationsspielraum. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beamtenschaft und die Gewerkschaften die für sich passenden Passagen/Wörter/Formulierungen rausgreifen. Der Besoldungsgesetzgeber wird aber doch ähnlich verfahren und die für ihn passenden Passagen prioritär berücksichtigen. Beide Parteien werfen sich dann vor, den Beschluss falsch interpretiert zu haben und nicht i.S.d. BVerfG ausgelegt zu haben. Am Ende landet es dann wieder beim BVerfG, dass ist doch ein Kreislauf! 
Im Beschluss finden sich unzählige Passagen, die aus verschiedenen Perspektiven unterschiedlich interpretierbar sind. Welche Interpretation ist denn am Ende die richtige? Hier kommt es vermutlich darauf an, welcher Gruppe man angehört.

Leitsatz 7: ,,Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."
Beamter würde den Fokus vermutlich auf ,,seine Besoldung" legen, Dienstherr hingegen eher auf ,,realen Armutsrisiko". Rechne ich als Besoldungsgesetzgeber einen entsprechenden Hinzuverdienst des Partners mit ein, ist das reale Armutsrisiko nicht gegeben, da rechnerisch eliminiert. Berücksichtige ich, dass ein lediger Beamter keine Familie hat, ist das reale Armutsrisiko doch absolut betrachtet auch anders zu werten, da eine einzelne Person weniger Mittel braucht als eine 4k-Familie
Als Beamter ziehe ich aus diesem Leitsatz doch eher den Schluss, dass ich als Alleinverdiener den gesamten Familienunterhalt entsprechen sicherstellen und somit entsprechend hoch besoldet werden muss, unabhängig davon was mein Partner verdient.
Zudem greift der Beschluss häufiger mal den Begriff "aktive Beamte" auf. Auch, dass Sonderzahlungen "hinzuzurechnen sind". Kann man so interpretieren, dass man eine Sonderzahlung einführt von bspw. 5% Jahresbesoldung. Diese ist dann nicht pensionswirksam und spart hintenraus Geld. Erscheint gerade nicht offensichtlich verfassungswidrig, oder?

Für die Vergangenheit hingegen scheint das Partnereinkommen m.E. klar abgeräumt zu sein allerdings konkret nur in Berlin. Für die anderen Länder kommt es dann auf die jeweiligen Begründungen an, schätze ich. Für die Zukunft halte ich ein Partnereinkommen allerdings nicht für vollkommen abwegig. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass hier der Faktor bis 0,5 MÄE durchaus anrechenbar sein könnte.

Insofern denke ich, dass es weitere Klärung in der Zukunft geben muss.

2. Lebensrealität
Ist es so abwegig, dass in einer Ehe/Familie beide Ehepartner etwas zum Lebensunterhalt beisteuern? Ich denke nicht. Ich denke sogar, dass es mittlerweile üblich ist, dass beide etwas beitragen. Über die Höhe kann man streiten, Minijob halte ich aber für unproblematisch. Klar wäre es fairer, die realen Gegebenheiten zu berücksichtigen, aber dies hätte Individualentscheidungen zur Folge und wäre nicht leistbar. Also ist pauschalisieren und das Bilden von Bemessungsgruppen möglich und in der Gesetzgebung sogar üblich. Auch vor dem Hintergrund, das Arbeitskräfte gebraucht werden, wird der Gesetzgeber hier sicherlich nicht fördern wollen, dass "Mutti" zuhause bleibt. Es ist doch eher gegenteiliges medial präsent: Frauen für den Arbeitsmarkt gewinnen und TZ-Quoten reduzieren. Wenngleich es gute Gründe gibt, nicht Vollzeit arbeiten zu können oder wollen.

Auch gehört zur Lebensrealität, dass bislang überhaupt nicht klar ist, welches MÄE denn nun gilt. Bundesweit, landesweit oder anders regionalisiert (Regierungsbezirke?).
Gehen wir doch einfach mal vom Bundes-MÄE aus. Dieses liegt bei 2.296 € (destatis).

Gehen wir weiterhin mal davon aus, dass es im Beschluss nichts zu interpretieren gibt und alle Beteiligten sich einig sind, dass ein Partnereinkommen nicht anrechenbar ist. Bemessung ist die 4k-Familie, ein Kind unter 14 und eins über 14. Also haben wir 2.296×0,8×2,3=4.224 € netto im Monat. Ich unterstelle, dass Kindergeld und PKV sich egalisieren. Tendenziell ist PKV höher. Besoldungsrechner NRW spuckt für A5, verheiratet, 2 Kinder, MS1, LSK3 z.Z. 3.454 € netto aus.

Das bedeutet doch folgendes: Die Besoldung müsste alleine in A 5 um ca. 800 € (netto) ansteigen. Eigentlich sogar mehr, weil seit 01.01.2024 ohnehin schon Partnereinkommen inkludiert. Abstandsgebot tut das übrige, da höherwertige Tätigkeit und so. Was ist der angemessene Abstand zwischen der Besoldungsgruppe? Gehen wir doch im Mittel von 3% aus, hochskaliert würde das für A 13 dann rd. 5.350 € netto pro Monat ergeben, alles auf die erste Erfahrungsstufe bezogen.

Jetzt folgt etwas, was eigentlich nicht sinnvoll ist, da verschiedene Systeme. Jedoch werden solche Vergleiche i.F.v. Gleichbehandlungs- und Fairnessdebatten geführt, da es für alle greifbarer ist.
Sicherlich werden hier jetzt einige denken, ,,Ja, aber das ist doch nicht unser Problem, dass muss man den Menschen dann erklären". Möglich, aber das ganze Beamten- und Besoldungsrecht ist doch mittlerweile so komplex, dass es niemand mehr versteht oder weiß, welche Ansprüche er hat und wieso er diese hat.

Zum Vergleich:
A 5 ist historisch dem einfachen Dienst zugeordnet. Die Tätigkeiten sind eher ausführender Natur, folgen klaren Arbeitsanweisungen, gesetzlichen Vorgaben oder festen Routinen. Es wird meist keine tiefgehende eigenständige Ermessensentscheidung verlangt (das ist nicht wertend von mir gemeint!!!). In der priv. Wirtschaft könnte man das mit einem Bürosachbearbeiter/kaufm. Angestellten, Empfangsmitarbeiter oder Kundenservice-Mitarbeiter gleichsetzen. Das mittlere Gehalt liegt hier (lt. Arbeitsagentur) bei rd. 4.000 € brutto im Monat. Zum Vergleich: Das Bundesmedianeinkommen lag 2025 bei 4.500 € brutto und der Bundesschnitt bei rd. 5.300 € brutto. Bleiben wir beim Apfel-Birnen-Vergleich: Netto erhält unser kauf. Angestellter somit ca. 2.900 € im Monat (LSK 3, Anzahl der Kinder spielt hier keine Rolle da es hier keine Zulage gibt). Ergo: kaufm. Angestellter 2.900 € vs. Beamter (A 5) 4.224 € netto. Argumente wieso das gerechtfertigt sein könnte, werden sich sicherlich zahlreiche finden. Ähnliche Tätigkeiten aber ein netto-Unterschied von 1.300 € im Monat, ich weiß ja nicht, finde ich schwierig. Man stelle sich jetzt kurz vor, man sei der kaufm. Angestellte und hört von diesem Sachverhalt, wenn es so kommen würde. Glaube kaum, dass man dann noch sagen würde: ,,Ne, ne ist aber gerechtfertigt und verfassungskonform"

Nehmen wir der Vollständigkeit halber noch unserer o.g. A13er.Typisches Eingangsamt für (Voll-)Juristen. Kununu weist hier für die priv. Wirtschaft ein durchschnittliches Bruttogehalt von 7.000 € (10 Jahre Berufserfahrung) aus, ergo 4.700 € netto.

Jetzt habe ich doch mehr geschrieben, als ich wollte. Möglicherweise liege ich falsch, habe Zahlendreher oder unbewusst die Zahlen genutzt, die mir "in die Karten spielen" oder es interessiert euch einfach nicht.
Von daher: Tut mir leid!

Kurzfazit:
Partnereinkommen halte ich für denkbar und u.U. auch verfassungskonform, es kommt hier m.E. auf die Höhe an. Ohne Partnereinkommen müssten o.g. Summen gezahlt werden. Würde mich freuen, würde ich auch mit Kusshand nehmen, halte ich aber für äußerst unwahrscheinlich. Auch halte ich das schlichtweg für nicht vermittelbar und – bei allem Respekte – auch nicht für angemessen. Wäre ich Besoldungsgesetzgeber, würde ich nach dem Beschluss eine Erhöhung beschließen, würde aber auch versuchen ein Partnereinkommen beizubehalten und vrst. in der Höhe anpassen. Dieses ist bisher (für die Zukunft) nicht abgeräumt und somit darf der Besoldungsgesetzgeber damit (noch) rechnen. Ist aber nur meine Interpretation, kann auch total fehlerhaft sein.

Schneewitchen

Zitat von: Floki in Gestern um 09:21Vielen Dank für die weiteren Ausführungen, die das ganze für mich nachvollziehbarer machen.

Trotzdem:

Wie ordnest Du dann den anhängigen Gesetzesentwurf zur Anpassung der WAZ vor diesem Hintergrund ein? Insbesondere im Hinblick darauf, dass dieser Gesetzesentwurf augenscheinlich erstellt wurde, als sich das FM die Dimensionen zum Urteil schon denken konnte?

Nun, die WAZ ist ja auch hier ein veränderlicher Parameter.

Allerdings wäre es, dass muss ich zugeben, etwas befremdlich, wenn man mit einem Zeitabstand von vielleicht wenigen Monaten hier dann auch wieder Änderungen vornehmen müsste.

Das spricht objektiv eher gegen eine Erhöhung der WAZ.

Andererseits vermag ich derzeit überhaupt nicht abschätzen, wie der FM derzeit irgendwelche Dimensionen einschätzt.

Der von der genannte Gesetzesentwurf ist ja nicht plötzlich so existent geworden. Das ist das Ergebnis entsprechender Vorarbeiten und politischer Abstimmungen.

Die Finalisierung dieses Gesetzesentwurfs mag sich ggf. mit bedeutsamen Erkenntnissen zur aA überschnitten haben. Dann war es ggf. eine Abwägungssache, wie mit dem Entwurf umgegangen werden sollte.

Das sind aber auch schon wieder sehr spekulative Überlegungen. Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.

Wenn es einigermaßen geordnet abläuft im FM müsste man halt annehmen, dass dieser Gesetzesentwurf eher gegen eine Erhöhung der WAZ spricht.

Dabei würde aber eben berücksichtigt, dass das FM entspannt, systematisch und planvoll die einzelnen Themen nach einer logischen Folge abarbeitet.

Tja, weiß ich das? Kann ich das beurteilen? Nö!

Meine Spekulation geht eben dahin, dass der FM vielleicht, und trotz aller Taschenspielertricks,nicht umhin kommen wird zu verkünden, dass das Land ziemlich viel Geld an seine Beamten zu zahlen hat.

Wenn dies so sein sollte ( was mich sehr freuen würde), dann wird er aus politischen Gründen alleine schon Kompensationsmaßnahmen verkünden wollen/müssen. Damit kann er dann zumindest teilweise diese immense Belastung der Haushalte von Land und Kommunen relativieren.

Da das Thema WAZ gerade auch von anderen DH entdeckt wurde, habe ich insofern dann auch direkt an die Erhöhung der WAZ gedacht. Den von Dir genannten Gesetzesentwurf habe ich dabei nicht berücksichtigt, bleibe jetzt, nach meiner Neubewertung meiner ursprünglichen Aussage bei selbiger.

Ich kann mir aus dem Kontext der Sachlage insgesamt immer noch vorstellen, dass es letztlich zu einer Erhöhung der WAZ  kommen könnte.

Bei dem fiktiven Partnereinkommen sollte man auch annehmen, dass es zunächst einmal, gerade erst 2024 eingeführt, keinen großen Veränderungen unterzogen wird.

Ich denke,,ich bin da auch nicht alleine, wenn ich hier die Vermutung aussprechen, dass der FM genau an diesem Stellrad drehen wird, um unsere Ansprüche herunter zu rechnen. Ich glaube nicht, dass er darum verlegen wäre, eine Begründung zu liefern, weshalb NRW den Minijob-Ansatz aufgibt und die Höhe des fiktiven Partnereinkommens an den Ansätzen des Bundes und Bayern orientiert.

Ich verfolge sehr wohl, was derzeit in den anderen Bundesländern bei dem Thema aA so abgeht. Das zeigt mir vor allem Eines: Die DH zeigen viel Kreativität und Dreistigkeit im Umgang mit dem Thema.

Ich rechne nicht damit, dass MP und FM in NRW grundsätzlich anders ticken als ihre Kollegen in den anderen Ländern.

Ich rechne daher mit diversen Schweinereien, so auch mit einer Erhöhung der WAZ als eine Option. Dem von Dir angesprochen Gesetzesentwurf weise ich dabei wenig Bedeutung zu.

Aber: Alles Glaskugel! Gegen Ende des Sommers sehen wir vielleicht klarer....😉

Robertbob

Ach, ich seh schon, wir werden, bis da endgültige Urteile gefällt werden, noch so manche Idee verfolgen, wieder verwerfen und so neue Gerüchte auftauchen, wieder beleben.

Robertbob

Zitat von: SuperLutz in Gestern um 14:41Also für 400€ netto mehr würde ich auch eine Stunde länger arbeiten...
Du bekommst leider nicht 400 € netto mehr, du bekommst, so es gut läuft, was dir rechtlich ( gerichtlich) zusteht und zusätzlich eine Stunde Arbeitszeit pro Woche mehr. Als man seinerzeit die Wochenarbeitszeit von 39 auf 41 Stunden für die Beamten in NRW angehoben hat, gab es nur u.U. einen warmen Händedruck aber eben nicht mehr.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 17:40Du bekommst leider nicht 400 € netto mehr, du bekommst, so es gut läuft, was dir rechtlich ( gerichtlich) zusteht und zusätzlich eine Stunde Arbeitszeit pro Woche mehr. Als man seinerzeit die Wochenarbeitszeit von 39 auf 41 Stunden für die Beamten in NRW angehoben hat, gab es nur u.U. einen warmen Händedruck aber eben nicht mehr.

Selbst wenn es 400 € geben würde, würde ich das mit einer Stunde mehr bei der WAZ anders sehen wollen.

Eigentlich ist es auch egal, wie hoch die Anpassung ausfällt. Fakt ist, dass wir Beamten seit Jahren in der Regel 100% unserer Verpflichtungen gegenüber dem Dh erfüllt haben. Das BVerfG hat quasi festgestellt, dass wir umgekehrt aber in den letzten Jahren nicht hinreichend besoldet wurden.

Wenn man also jetzt seitens des DH die überfälligen Besoldungsverbesserungen mit Verschlechterungen an anderer Stelle verknüpft, dann ist das wieder nicht o.k..

Hier ist eigentlich nichts verhandelbar und durch Kompromisse im Sinne von "Geb ich Dir was, gibst Du mir was" auszuverhandeln.

Daher würde ich einer solchen Rechnung, mehr Geld gegen höhere Arbeitszeit, aus diesem Grund eigentlich nicht folgen wollen.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 17:28Ach, ich seh schon, wir werden, bis da endgültige Urteile gefällt werden, noch so manche Idee verfolgen, wieder verwerfen und so neue Gerüchte auftauchen, wieder beleben.

Naja, irgendwann ist jede Idee, jede Spekulation und jedes Gerücht gefühlt Tausend mal durch diskutiert. Ab einem gewissen Punkt befindet man sich in einer Dauerschleifer.

Daher hoffe ich mal, dass wir bald ( also in 3-4 Monaten😁) verwertbare Informationen in Form eines Gesetzesentwurfs vorliegen haben.

Ich bin sicher, dass wir dann alle eine Überraschung erleben werden....😎

Robertbob

Bei all deinen Einlassungen bin ich völlig bei dir. Nur wie wir gerade bei den Beamten in Brandenburg sehen können, kommt der DH dort genau auf diese Idee.

Rheini

@BeamterNRW

Danke für deine Einlassungen. Jeder hier kann seine Einschätzungen was passiert oder nicht passiert, abgeben.

Wichtig für mich ist, dass das BVerfG (und die DH schon von sich aus) eine aA definieren.

Da noch weitere Klagen beim BVerfG vorliegen, werden sicher einige jetzt noch strittige Punkte, abgeräumt werden.

Dies ist dann für mich die aA, die alle Seiten akzeptieren müssen.

Wobei ich mir bei deinen Aussagen nicht sicher war ist, was dann passiert (siehe aktuell der Zeitungsbericht Hr. Dressel / HH).

Es kann aus meiner Sicht auf keinen Fall sein, dass die verfassungsgemässe aA wie immer die dann aussieht, nicht als Fakt, sondern als Verhandlungsbasis von irgendeiner Seite angesehen wird.

Sofern Du derselben Ansicht bist, haben wir keinen Dissens und wir sind beide gespannt, wie sich die aA noch zukünftig entwickeln wird. Nach meiner Auffassung wird es noch bitterer für die DH, aber auch für die Beamten hinsichtlich Dienstpostenbewertungen, Beförderungen und Anzahl der Beförderungen.

Aber so ist das im Leben. Selten gibt es nur Vorteile wobei ich in der glücklichen Position bin, nicht am Anfang meines Berufslebens zu stehen. Allerdings natürlich zwickt der ein oder andere Knochen. Also auch hier Vor- und Nachteile.


Robertbob

Zitat von: Rheini in Gestern um 19:55@BeamterNRW
Es kann aus meiner Sicht auf keinen Fall sein, dass die verfassungsgemässe aA wie immer die dann aussieht, nicht als Fakt, sondern als Verhandlungsbasis von irgendeiner Seite angesehen wird.





Mir scheint es so, daß du dich noch nicht genug mit den Urteilen von deutschen Gerichten auseinandersetzen hast. Jedes ihrer Urteile bietet immer aber auch immer wieder eine Möglichkeit herauszulesen, dass es nur auf diese besondere Situation anzuwenden ist. Nenne mir nur ein Urteil was universal anzuwenden ist.
Auch Richter wollen ihren Arbeitsplatz behalten.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Gestern um 21:36Mir scheint es so, daß du dich noch nicht genug mit den Urteilen von deutschen Gerichten auseinandersetzen hast. Jedes ihrer Urteile bietet immer aber auch immer wieder eine Möglichkeit herauszulesen, dass es nur auf diese besondere Situation anzuwenden ist. Nenne mir nur ein Urteil was universal anzuwenden ist.
Auch Richter wollen ihren Arbeitsplatz behalten.

Du verwechselt "Auslegung" mit "Verhandlungsbasis".

AR76

Dann schaut euch mal an, was Hamburg macht. Siehe Startseite.

Ein Witz und eine noch neue Idee....