Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Dualer2018 in Gestern um 11:56Was genau meinst du mit "derzeit" beim Bund?

Ich habe die Zahlen der Stufe A3 Bund aus dem aktuellen Gesetzentwurf zu Grund gelegt, der zur Prüfung bei der Expertenkommission liegt. Der Vergleich beruhte auf der Prämisse, dass dieser so "durchgewunken" wird und die Prekaritätsgrenze zukünftig auch NRW verwendet wird. Die Anwendung dieser Grenze auf die Besoldung in NRW wird auf jeden Fall einen nicht so starken Geldregen mit sich bringen, wie sich der ein oder andere erhofft. Alleine aus dem Grund, dass die unterste Besoldungsgruppe die A5 ist.

Dann lies dich mal in das Bund Forum ein. Partnereinkommen usw. sagt Dir was?

WikingerBrot

Zitat von: Dualer2018 in Gestern um 11:56Was genau meinst du mit "derzeit" beim Bund?

Ich habe die Zahlen der Stufe A3 Bund aus dem aktuellen Gesetzentwurf zu Grund gelegt, der zur Prüfung bei der Expertenkommission liegt. Der Vergleich beruhte auf der Prämisse, dass dieser so "durchgewunken" wird und die Prekaritätsgrenze zukünftig auch NRW verwendet wird. Die Anwendung dieser Grenze auf die Besoldung in NRW wird auf jeden Fall einen nicht so starken Geldregen mit sich bringen, wie sich der ein oder andere erhofft. Alleine aus dem Grund, dass die unterste Besoldungsgruppe die A5 ist.

A5 ist aber nicht das gelbe vom Ei, vergleicht man A5 mit dem Bund A5 wird jetzt klar dass die weit über uns sind.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 12:44A5 ist aber nicht das gelbe vom Ei, vergleicht man A5 mit dem Bund A5 wird jetzt klar dass die weit über uns sind.

Das gilt nicht nur für A5.....

Floki

Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung der Beamten,
Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2013 und 2014 durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf :

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5039.pdf

AR76

Zitat von: Schneewitchen in 23.04.2026 16:58Hier jetzt mal die aktuellste Äußerung des FM auf "Abgeordneten watch":

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/wie-bewerten-sie-ihre-antwort-vom-09042026-zur-amtsangemessenen-alimentation-im-hinblick-auf-urteil-des?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share

Lese ich das falsch oder wird jetzt der sichere Arbeitsplatz eines Lebenszeitbeamten in gewisser Weise bei der Bemessung der Besoldung jetzt besoldungsmindernd mit einbezogen?

Der finanzielle Rahmen der Besoldungsanpassung wird lt. FM durch die ökonomische Situation in Deutschland begrenzt? Erfolgt also die anstehende Reform somit mal wieder unter Berücksichtigung der Kassenlage? Hat der da das Urteil des BVerfG nicht bis zum Ende gelesen?

Die Aussage zu der Entwicklung beim Bund und in NRW hört sich erst einmal logisch an. Wenn ich aber mein Grundgehalt aus der Besoldungstabelle NRW mit dem Grundgehalt in der noch gültigen Besoldungstabelle Bund vergleiche, dann würde ich jetzt schon beim Bund deutlich mehr verdienen.Wenn jetzt der Bund seine Tabelle nach oben anpasst, dann liegt die Differenz zu meinem jetzigen Grundgehalt schon bei über 800€.

Wie will denn der FM bei derartigen Differenzen noch eine glaubhafte Verfassungskonformität glaubhaft vertreten, wenn nicht über eine angemessene Anpassung, die sich auch an den Tabellenbeträgen des Bundes orientiert?

Es bleibt spannend. Nach dieser Aussage des FM, die er allerdings so oder so ähnlich schon gebracht hat, fühle ich mich in meinem verhaltenen Pessimismus bestärkt. Der FM wird alle Register ziehen, um die Mehrbelastungen aus dem Reformzwang soweit als möglich zu minimieren.

Klar, haben doch schon Fr. Kraft und Hr. Borjans betont bei den 1 und 0%. Aber beim Einkaufen wollte man mich nicht mit dem vollen Korb davon ziehen lassen, obwohl ich extra auf die Verbeamtung auf Lebenszeit verwiesen habe. Die haben mir doch glatt mit Anzeige wegen Ladendiebstahl gedroht. Will heißen, alte Sprüche werden nicht besser, auch andere Parteien diese bringen.

Schneewitchen

Zitat von: Floki in Gestern um 13:02Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung der Beamten,
Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2013 und 2014 durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf :

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5039.pdf

Ich Frage mich langsam, ob durch dieses ganze Chaos noch irgendwer durchblickt. Müsste denn jetzt nicht zunächst abgewartet werden, wie dieses Verfahren ausgeht, bevor man sich mir der Besolderung der näheren Vergangenheit beschäftigt?

Die heutige Besoldungstabelle ist doch gewissermaßen eine Fortschreibung der seinerzeitigen Tabelle. Wenn diese aber jetzt durch Gerichtsurteil nachtäglich anzupassen wäre, dann würde sich doch auch diese Fortschreibung komplett durch die Jahre bis ins Jahr 2026 durchziehen. Die Besoldungstabelle 2026 würde dann doch alleine durch diese Veränderung für die Vergangenheit dann heute anders aussehen, oder denke ich da falsch?

Robertbob

Ganz so falsch denkst du nicht. Nur wenn der DH jetzt schon freiwillig die Bezüge ab z.B. 2013 bis heute anpassen würde, wer soll das bezahlen? Und vielleicht kommt man ja für die Vergangenheit mit einem blauen Auge davon. Beispiel  : Haben auch die Ansprüche auf Nachzahlung,  die nicht widersprochen haben. Wieviel Beamte haben widersprochen, nur 10 Prozent,  prima Geld gespart.

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:23Ich Frage mich langsam, ob durch dieses ganze Chaos noch irgendwer durchblickt. Müsste denn jetzt nicht zunächst abgewartet werden, wie dieses Verfahren ausgeht, bevor man sich mir der Besolderung der näheren Vergangenheit beschäftigt?

Die heutige Besoldungstabelle ist doch gewissermaßen eine Fortschreibung der seinerzeitigen Tabelle. Wenn diese aber jetzt durch Gerichtsurteil nachtäglich anzupassen wäre, dann würde sich doch auch diese Fortschreibung komplett durch die Jahre bis ins Jahr 2026 durchziehen. Die Besoldungstabelle 2026 würde dann doch alleine durch diese Veränderung für die Vergangenheit dann heute anders aussehen, oder denke ich da falsch?

Nein meines Erachtens wäre das sinnvoll. Allerdings kann ein Gericht ja nur das prüfen und entscheiden, was beklagt wird.

Wenn nun das Gericht für die Jahre 2013 und 2014 z. B. sagen würde das die Höhe in Ordnung ist (Annahme 2000 Euro, Schwelle nach Berechnung des BVerfg 2000 Euro), einen Tag später das Gericht aber für das Jahr 2010 sagt, dass die Besoldung min. 1950 Euro sein muss (Schwelle 1950 Euro), ist evtl. das Urteil von 2013 und 2014 wieder angreifbar, weil der Parameter des Anstieges der min. erfolgen muss, erst mit dem Urteil über das Jahr 2010 gerissen wurde.


Deshalb geht ja gerade der Streit wegen des fiktiven Partnereinkommens gerade so hoch her. In den beklagten Verfahren war das nicht beklagt, deshalb auch nicht entschieden. Das kommt dann hoffentlich bald ....

Für das BVerfG war z. B. Startpunkt 1996 (ausreichend Jahre nach der Wiedervereinigung). Wenn nun einer das BVerfG dazu bringen würde und überzeugend darlegen würde das 1996 eine zu niedrige Besoldung bestand und z. B. das Jahr 1960 als letztes Jahr eine aA beweisen würde, wird es erneut für den DH teurer ....

Schneewitchen

Hier eine aktuelle Info von der Seite der GdP:

https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2026/04/23042026_uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger

Danach werden die Grundgehälter in NRW 2026 um 3,36% angehoben, die Familienzuschläge um 2,8%.

Zudem sollen voraussichtlich in 07/2026 Abschlagszahlungen gezahlt werden.

Ähnliche Informationen habe ich anderswo bislang noch nicht finden können.

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:56Hier eine aktuelle Info von der Seite der GdP:

https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2026/04/23042026_uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger

Danach werden die Grundgehälter in NRW 2026 um 3,36% angehoben, die Familienzuschläge um 2,8%.

Zudem sollen voraussichtlich in 07/2026 Abschlagszahlungen gezahlt werden.

Ähnliche Informationen habe ich anderswo bislang noch nicht finden können.

An @Admin für die Aktualisierung des NRW Besoldungsrechners.

Admin

Zitat von: Rheini in Gestern um 14:04An @Admin für die Aktualisierung des NRW Besoldungsrechners.

Wir warten noch eine weitere Bestätigung ab, bevor wir aktualisieren.

Auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/
ist die Pressemitteilung der GdP bereits ergänzt.

BeamterNRW

Interessanterweise ist die GdP die einzige Organisation die von 3,36% berichtet. Sowohl Landesregierung als auch DBB haben 2,8% kommuniziert. Möglicherweise ist der GdP ein Fehler unterlaufen?!

uniprof

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 09:46Interessanterweise ist die GdP die einzige Organisation die von 3,36% berichtet. Sowohl Landesregierung als auch DBB haben 2,8% kommuniziert. Möglicherweise ist der GdP ein Fehler unterlaufen?!

Die Landesregierung spricht nur von einer 1:1 zu Übertragung, und zitiert die 2.8% nur als Ergebnis der Tarifverhandlung. Wenn es wirklich 1:1 sein soll, müsste es mehr als 2.8% sein wegen des Sockelbetrags. So finde ich die Aussage der GdP logisch.

Cherry

Wenn man die Stellungnahme liest, sieht es nicht wie ein Versehen aus. Es wird ja explizit darauf hingewiesen, das hier durch ein höherer Betrag berücksichtigt wird als bei den Angestellten. Den anderen Stellungnahmen kann ich nur die eins zu eins Übertragung mit dem Sockel 100 € System gerecht erkennen. Wenn das Land das wirklich so machen sollte, sieht man schon das mit dem nächsten Gesetz wohl noch ein paar Änderungen kommen werden.

Schneewitchen

Zitat von: Cherry in Heute um 13:46Wenn man die Stellungnahme liest, sieht es nicht wie ein Versehen aus. Es wird ja explizit darauf hingewiesen, das hier durch ein höherer Betrag berücksichtigt wird als bei den Angestellten. Den anderen Stellungnahmen kann ich nur die eins zu eins Übertragung mit dem Sockel 100 € System gerecht erkennen. Wenn das Land das wirklich so machen sollte, sieht man schon das mit dem nächsten Gesetz wohl noch ein paar Änderungen kommen werden.


Die Darlegungen der GdP sind tatsächlich so gestaltet, dass man nicht von einem Irrtum bzw. Fehler ausgehen kann. Was dort ausgeführt wird, dass macht zudem Sinn.

Insofern wird hier die Botschaft transportiert, dass die Grundgehälter nicht um 2,8% sondern um 3,36% erhöht werden. Gewerkschaften sind ja sonst nicht verlegen darum, vermeintlich gute Nachrichten in die Fläche zu kommunizieren. Daher ist es doch verwunderlich, dass hier lediglich die GdP diese Nachricht verbreitet. Auch die Information, dass voraussichtlich in 07/2026 Abschlagszahlungen geleistet werden, wird derzeit alleine von der GdP transportiert. Weshalb schweigen die anderen Gewerkschaften?