Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Im welchem Gesetz wetden die FamZ gesenkt?

Ich glaube die FamZ werden zukünftig wie beim Bund, in die Grundbesoldung eingefügt. Da spart sich jetzt der DH die 0.56%>

Egge2206

Zitat von: Knucki in Heute um 09:36Was ich nicht ganz verstehe ist, dass nicht nur die Grundgehälter um 3,36 % steigen, sondern auch die Familienzuschläge um 2,8 % ab 01.04.2026 erhöht werden. Warum erhöht man nun die Familienzuschläge, um sie dann in einem weiteren Gesetz ggf. wieder zu senken?

recht simpel:
Weil a) wir nur spekulieren und b) das zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren sind

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 09:46Im welchem Gesetz wetden die FamZ gesenkt?

Ich glaube die FamZ werden zukünftig wie beim Bund, in die Grundbesoldung eingefügt. Da spart sich jetzt der DH die 0.56%>

Beim Bund ist nur der Zuschlag der Stufe 1 integriert worden

Uriex

Zitat von: JayBrak in Heute um 09:43Man hätte beim letzten Mal ja euch die reguläre Grundbesoldungserhöhung mit der Kürzung gegenrechnen können,wenn es rechtlich zulässig wäre. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres rechtlich möglich ist.

Konnte man nicht, weil die nächste Erhöhung erst zu einem späteren Zeitpunkt war und die Regelung auch noch rückwirkend war. Die Differenz (Ausgleichszulage) wurde danach ja auch schon fast wieder aufgefressen weil sie garnicht sooo hoch war. Letztlich wird der Personenkreis auch keine wirkliche Rechengröße gewesen sein, da es nicht viele Menschen betraf.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der FamZ für das 2te Kind - für den Fall, dass dieser bspw. um 300€ reduziert werden würde - in der Höhe gleichbleibend mitgeschleppt werden würde, bis dieser sich in mehreren Jahrzehnten aufgezehrt hat. Das ist im Vergleich zum Fall mit 3+ Kindern eine ganz andere Rechengröße.

Aber auch hier natürlich nur reine Spekulation.

Egge2206

Zitat von: Uriex in Heute um 12:25Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der FamZ für das 2te Kind - für den Fall, dass dieser bspw. um 300€ reduziert werden würde - in der Höhe gleichbleibend mitgeschleppt werden würde, bis dieser sich in mehreren Jahrzehnten aufgezehrt hat. Das ist im Vergleich zum Fall mit 3+ Kindern eine ganz andere Rechengröße.


ich verstehe grade überhaupt nicht was du hiermit meinst. Kannst du mir das erklären als wenn ich 5 Jahre alt wäre?

JayBrak

#470
Zitat von: Egge2206 in Heute um 12:42ich verstehe grade überhaupt nicht was du hiermit meinst. Kannst du mir das erklären als wenn ich 5 Jahre alt wäre?

Bei der letzten Besoldungserhöhung wurde das fiktive Partnereinkommen eingeführt. Deshalb hat man den Familienzuschlag gesenkt.

Man hat ihn zwar für alle gesenkt, aber diejenigen, die zuvor bereits einen höheren Familienzuschlag erhalten haben, haben eine monatlichen Ausgleichszahlung erhalten, sodass es hier zu keinem Verlust beim "Familienzuschlag" (inkl. Ausgleich) kam.

Zeitgleich wurde die Grundbesoldung linear erhöht, das hatte aber keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung. Diese wird nur bei einer Erhöhung des Familienzuschlags reduziert. Solange, bis der Familienzuschlag wieder die ursprüngliche Höhe erreicht hat. Erst dann werden Erhöhungen des Familienzuschlags zu einer echten Erhöhung führen.


Wenn man nun, aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts, die Grundbesoldung erhöht, dann könnte man den Familienzuschlag reduzieren und trotzdem verfassungskonform alementieren.

Die Frage ist, was passiert mit allen, die bereits einen Familienzuschlag erhalten. Darf dieser reduziert werden?

Nehmen wir fiktiv an du erhälst aktuell 500 Euro Familienzuschlag und nach einer Reform der Besoldung entsprechend des Verfassungsurteils, wird dieser auf 100 Euro reduziert.

Wenn es dann eine monatliche Ausgleichszahlung von 400 Euro gibt. Dann könnte es einige Jahrzehnte mit prozentualen Erhöhungen der Zuschläge dauern, bis der Familienzuschlag wieder 500 Euro erreicht hat und die Ausgleichszahlung bei 0 Euro angekommen ist.

Die Dauer kann meiner Meinung nach aber kein Argument sein, wenn es um die Fragestellung geht, ob eine reduzierung ohne Ausgleichszahlung zulässig ist oder nicht.

Egge2206

Zitat von: JayBrak in Heute um 13:15Bei der letzten Besoldungserhöhung wurde das fiktive Partnereinkommen eingeführt. Deshalb hat man den Familienzuschlag gesenkt.

Man hat ihn zwar für alle gesenkt, aber diejenigen, die zuvor bereits einen höheren Familienzuschlag erhalten haben, haben eine monatlichen Ausgleichszahlung erhalten, sodass es hier zu keinem Verlust beim "Familienzuschlag" (inkl. Ausgleich) kam.

Zeitgleich wurde die Grundbesoldung linear erhöht, das hatte aber keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung. Diese wird nur bei einer Erhöhung des Familienzuschlags reduziert. Solange, bis der Familienzuschlag wieder die ursprüngliche Höhe erreicht hat. Erst dann werden Erhöhungen des Familienzuschlags zu einer echten Erhöhung führen.


Wenn man nun, aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts, die Grundbesoldung erhöht, dann könnte man den Familienzuschlag reduzieren und trotzdem verfassungskonform alementieren.

Die Frage ist, was passiert mit allen, die bereits einen Familienzuschlag erhalten. Darf dieser reduziert werden?

Nehmen wir fiktiv an du erhälst aktuell 500 Euro Familienzuschlag und nach einer Reform der Besoldung entsprechend des Verfassungsurteils, wird dieser auf 100 Euro reduziert.

Wenn es dann eine monatliche Ausgleichszahlung von 400 Euro gibt. Dann könnte es einige Jahrzehnte mit prozentualen Erhöhungen der Zuschläge dauern, bis der Familienzuschlag wieder 500 Euro erreicht hat und die Ausgleichszahlung bei 0 Euro angekommen ist.

Die Dauer kann meiner Meinung nach aber kein Argument sein, wenn es dumm die Fragestellung geht, ob eine reduzierung ohne Ausgleichszahlung zulässig ist oder nicht.


ne die Dauer wird kein Argument sein, wie kommen wir auf die Thematik eigtl?
nach 10 Seiten innerhalb von gefühlten 2 Tagen hab ich den Überblick verloren