Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Gestern um 15:11Dies würde x verschiedene Besoldungstabellen bedeuten... Ich hoffe da liest niemand mit, das ist schon bei den Mietenstufen bei den Familienzuschlägen eine absolute Schräglage und führt zu etlichen Ungerechtigkeiten  :o

Im Einzelhandel wird doch die Regionalisierung des Angebotes derzeit auch massiv gefôrdert und beworben.

Für jeden Winkel des Landes eine eigene Besoldungstabelle, dass würde in den allgemeinen Trend passen.

Und es schafft zusätzliche Verwaltungsstellen. Irgendwer muss ja diese unzähligen Besoldungstabellen mit ihren regionalen Besonderheiten, die sich da mit der Zeit dann niederschlagen werden, auch pflegen.😁

blub1984w

Zitat von: Uriex in Gestern um 15:11Dies würde x verschiedene Besoldungstabellen bedeuten... Ich hoffe da liest niemand mit, das ist schon bei den Mietenstufen bei den Familienzuschlägen eine absolute Schräglage und führt zu etlichen Ungerechtigkeiten  :o


Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.

Robertbob

Wir alle wissen, dass der Familienzuschlag in NRW eine Idee der Landesregierung war, möglich günstig, aus einer Unterversorgung der Beamten zu kommen. Nun ist der Schuss nach hinten losgegangen ( Urteil  BVERFG) und man versucht nunmehr das Heil in einer Flucht nach vor. Das Grundgehalt muss angehoben werden, aber möglichst Kosten neutral.

SAS

Zitat von: blub1984w in Gestern um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.

Gerechter wäre es, auch die Höhe der Kita-Gebühren mit einzubeziehen. In Düsseldorf sind die Mieten zwar hoch, aber die KiTa-Gebühren niedrig.

Robertbob

Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)

AR76

Zitat von: blub1984w in Gestern um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.


Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...

blub1984w

Zitat von: AR76 in Gestern um 19:12Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...

Ach echt? Das ist mir entgangen. Zumal im allgemeinen Mietspiegel Wuppertal IV werden sollte, aber NRW sich noch an andere Pläne hält. Verstehe wer will.

blub1984w

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)


Hier geht's erstmal um NRW und die werden weiterhin versuchen, es kostengünstig anders zu lösen. Und darum ging es gerade, dass eben die Familienzuschüsse auch nicht wirklich fair sind.

Aber ich gebe dir Recht, natürlich sollte eine Neuregelung die Grundbesoldung betreffen, um es für alle gleich zu halten.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)

Ich wurde sogar behaupten das mit Erhöhung des Grundgehaltes, eine Senkung der FmZ einhergeht.

Uriex

Zitat von: Rheini in Gestern um 19:23Ich wurde sogar behaupten das mit Erhöhung des Grundgehaltes, eine Senkung der FmZ einhergeht.

Ja sowas aber auch 8)

Gibt auch weitere Theorien... Eine wäre, dass sie die Höhe des FamZ gleichmäßig zwischen Kind 1 und 2 aufteilen, schließlich ist in der Berechnung des Bundesverfassungsgerichtes Kind 1 und Kind 2 gleichrangig zu betrachten. Wäre toll für alle mit einem Kind und langfristig auch toll für diejenigen mit 2 Kindern, weil eines davon ja irgendwann rausfällt und man unter dem Strich mehr hätte.

Alles mögliche Optionen... Die einzige an die ich nicht glaube, ist, dass beim FZ alles beim Alten bleibt.

LehrerInNRW


Casiopeia1981

Ich halte an meiner Prognose fest, dass es eine deutliche Erhöhung des Grundgehalts geben wird.

Ich denke nicht, dass man eine noch differenziertere Aufteilung als das gesamte Bundesland vornehmen wird.

Das wäre weder rechtssicher noch verwaltungsökonomisch.

Hier wird im Forum fast ausschließlich auf das Median-Äquivalenzeinkommen geschaut. Auf der zweiten Prüfebene kommen aber neben dem Besoldungsindex und dem Tariflohnindex noch die Parameter Nominallohnindex sowie  Verbraucherpreisindex hinzu.

Sollte das Land auf einen ,,regionalen" MÄE abstellen, dann müsste es folgerichtig auch die Parameter regionalisieren. Ich denke, dass das aus den beiden oben genannten Gründen nicht möglich ist.

Dann müsste es bspw.  unterschiedliche Besoldungstabellen für Regierungsbezirke oder sogar Städte und Gemeinden/Landkreise geben.

Rheini

#582
In Folge wollte ich damit sagen das absolut gesehen eine zukünftige Erhöhung am meisten bei einem Single landet und bei Familien, aufgrund der derzeitigen Höhe, am wenigsten.

Aber damit sind Familien nicht die Verlierer, sondern haben, weil der DH die kostengünstigste Variante in der Vergangenheit gewählt hat, schon eher profitiert.

Aber ich bin gespannt was im Sommer an neuen Infos zu der Besoldung in die Öffentlichkeit gelangen. Die bisherige Position der Landesregierung das kein Anpassungsbedarf bestehe, scheint ja zu bröckeln.

Allerdings befürchte ich, dass die im BVerfG Beschluß genannte Option der Nichtzahlung einer verfasungsgemäßen Besoldung aufgrund der vorgenannten Parameter weil es eine Notlage gibt, bald gezogen wird. Spätestens falls das fiktive Partnereinkommen kassiert wird .....

guzmaro

Mal eine Frage. Baut die ganze Besoldung ja beim Einstiegsamt auf.
Bei der Bund Prognosse Mai 2026 sehe ich dann in der Tabelle A3 Stufe 3  3107,26€ BRUTTO.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026&matrix=1

Gibt es überhaupt A3 Beamte? In google lese ich eher A5 geht es los beim Bund?
Sagen wir es ist beim Bund A3 Stufe 2 was dieses Median 80% Betrag ist und dieser Betrag auch beim Land NRW der niedrigste sein muss . Dann gucke ich aktuelle nRW A5 Sutfe 3 ist 3076,37€ Brutto das wären dann nur 30,89  EURO BRUTTO Unterschied vom Bund niedrigster Beamte zu dem aktuell NRW Beamten, dann würde ja nur eine Mini Erhöhung fehlen?

Hoffe ihr konntet mir folgen.

Rheini

Das ist eine weitere Frage, die ich schon mal thematisiert habe. Lt. BVerfG meine ich, wird zur Berechnung die unterste Besoldungsgruppe/Stufe zur Berechnung herangezogen, die es bei dem jeweiligen DH gibt. Das führt aber, wie Du richtig geschrieben hast dazu, dass bei dem einen DH A3, bei dem anderen A5 heranzuziehen ist. Soweit okay.

Allerdings sind die Anforderungen bei einem A3 halt anders, als bei einem A5. Böswillig kann man als DH auch zu dem weiteren Schluß kommen, Beamte nur noch ab Besoldungsgruppe (ich nutze ein Extrem Beispiel) A13 zu verbeamten und die unteren Besoldungsgruppen abzuschaffen und dort Angestellte zu nutzen.

Er wird es nur natürlich deshalb nicht machen, weil er dann niemanden finden würde. Aber dieser Punkt müsste in Zukunft auch mal beklagt und letzten Endes durch das BVerfG, abgeurteilt werden.