Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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NWB

Nix für ungut - aber das hier wird auch ohne belangloses Geplänkel lang genug.
Ich würde mich sehr freuen, hier demnächst mal etwas handfestes Neues zu lesen.

Rheini

Leider lässt sich mein DH mit wichtigen Fakten auf sich warten. Ach Moment, es gibt ein Schreiben vom FM vom 11.05.2026.

"Einführung eines Fahrradleasing-Modells für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalens und der Hochschulen   
i. S. d. § 1 Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)

Sachstandsmitteilung 

Da in letzter Zeit vermehrt Nachfragen zum Zeitplan i. S. Einführung eines Fahrradleasing-Modells für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalens und der Hochschulen i. S. d. § 1 Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) eingehen, wird hiermit der aktuelle Sachstand bekanntgegeben:

Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Bevor der Zuschlag erteilt werden konnte, hat ein interessiertes Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer angestrengt.
Diese hat die Frist zur Entscheidung zunächst bis zum 30.06.2026 verlängert. 
Für die organisatorische und IT-technische Umsetzung ist nach Erteilung des Zuschlags ein Zeitraum von ca. sechs Monaten einzuplanen.
Da derzeit nicht feststeht, wann über das Nachprüfungsverfahren entschieden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein konkreter Zeitplan für die Einführung des Fahrradleasing-Modells mitgeteilt werden. 
Die Einführung des Fahrradleasing-Modells wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr im Jahr 2026 erfolgen können.
Es wird gebeten, von weiteren Nachfragen abzusehen. 
Zu gegebener Zeit erfolgen weitere Informationen. "

Robertbob

Die gemeinnützige Tätigkeit wird in unserem Land immer nicht genug gewürdigt!

Schneewitchen

Zitat von: NWB in Gestern um 14:07Nix für ungut - aber das hier wird auch ohne belangloses Geplänkel lang genug.
Ich würde mich sehr freuen, hier demnächst mal etwas handfestes Neues zu lesen.

Nun, da sind wir wohl alle etwas abhängig vom FM. Handfestes wird es vorläufig wohl nicht geben. Still ruht der See.....

Robertbob

#694
Zitat von: NWB in Gestern um 14:07Nix für ungut - aber das hier wird auch ohne belangloses Geplänkel lang genug.
Ich würde mich sehr freuen, hier demnächst mal etwas handfestes Neues zu lesen.
Hierzu gibt es zu sagen, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass das BVerfG erst im Jahr 2027 ein Urteil zu der Klage, bzgl. des Grundgehalts der Beamten in NRW fällen wird. In diesem Sinne "frohes Fest und einen guten Rutsch".

Eike1966

Zitat von: Robertbob in Gestern um 16:39Hierzu gibt es zu sagen, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass das BVerfG erst im Jahr 2027 ein Urteil zu der Klage, bzgl. des Grundgehalts der Beamten in NRW fällen wird. In diesem Sinne "frohes Fest und einen guten Rutsch".
Welches Verfahren sollte das sein?

Robertbob


was_guckst_du

..also ich weiß auch nicht, um welches Verfahren es sich dabei handeln sollte...und ehrlich gesagt, ist der Tipp, sich mal eben 47 Seiten reinzuziehen, freundlich gesagt sehr daneben...

...für mich ein Hinweis darauf, dass du mal eben eine stramme Behauptung aufgestellt hast, die du selbst nicht mit Fakten belegen kannst..

...falls ich falsch liege, belehre mich eines Besseren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

NoRhWe

Zur Info:

Das Ministerium des Innern hat mit Runderlass vom 18.05.26 die Auszahlung der Besoldungserhöhung für die Juli-Bezüge angeordnet. Also, alles so wie immer.

https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-132/

Schneewitchen

#699
Fein, immerhin. In den Kommunen wird man jetzt sehr überrascht sein 😉und ein paar Tage grübeln 🤔. Dann wird man der jeweils zuständigen IT den Auftrag geben, die Besoldungssysteme entsprechend zu modifizieren.

Die IT Dienstleister werden dann die notwendigen Arbeiten durchführen. Das dauert natürlich. Nach dem letzten Testlauf und der endgültigen Prüfung und Freigabe wird dann die Nachzahlung im September oder Oktober erfolgen.....

Egge2206

Zitat von: Robertbob in Heute um 07:39Tipp. Lies hierzu diesen Thread.

der Tipp ist absoluter Schrott

Rallyementation

Das Fiktive fließt bereits in den Unterricht mit ein: Schüler entwickeln fiktives Bordell. (Quelle WDR)

Gemäß dem Namenspatron der Schule, der von Romanautor Roland E. Koch dem Clemens August von Galen eine fiktive Haushälterin mit einer ebenfalls fiktive Liebesbeziehung zur Seite stellt.

Also bereits vor Jahrzehnten ist das fiktive Partnereinkommen ein übliches Denkmodell samt deren Ausgestaltung.

Und da nun durch die Gesetzentwürfe das fiktive Partnereinkommen in den Medien emporkommt, hat der (fiktiv)verpartnerte Lehrkörper eigennützig in ein heutiges Realszenario der PartnerInnen überführen wollen.

"Die Schülerinnen und Schüler sollten sich demnach unter anderem Gedanken über das "Angebot" des Bordells machen." Das Personal wird ja aus dem fiktiven Beamtenumfeld herangezogen.

"Wie die Schulleitung mitteilt, wollte die Unterrichtseinheit bewusst Inhalte aufgreifen, denen Jugendliche in sozialen Medien begegnen könnten. Die konkreten Hintergründe habe die verantwortliche Lehrkraft den Eltern erklärt" Und vielleicht war es das oben Skizzierte, oder?

Rallyementation

Die verbeamtete Doppelverdienerhälfte wohnt schon lange nicht mehr in der Beamtenvilla, sondern nur noch höchstens in der Doppelhaushälfte, deren Finanzierung auf der Kippe und das Fundament auf einer ehemaligen Deponie steht, weil die Alimente neuerdings in der Doppelhaushaltshälfte des Dienstherrn veranschlagt sind.

Die Formel lautet daher bisher Halb mal Halb mal Halb. Vom Gesetzgeber verachtet, bei den Alimenten verachtelt, ist schließlich noch der letzte Multiplikator anzuwenden, denn das Haus ist in einem Viertel

Halb mal Halb mal Halb mal ein Viertel.

Der Gesetzgeber durfte insbesondere − anknüpfend an einen voraussichtlich nur vorübergehenden (mehrere Jahrzehnte dauernden) Dienst − bestimmte Bedarfe unberücksichtigt lassen, und so könnte der Emmendinger Bundestagsabgeordnete, der in einem Zelt schläft, beim Stichwort GesetzentWurf ein Wurfzelt als bedarfsalimentierte Behausung einbringen. Wurfzelt für zwei Personen dem Partnereinkommen angemessen.

Max_Muster

Zitat von: Rallyementation in Heute um 17:20Die verbeamtete Doppelverdienerhälfte wohnt schon lange nicht mehr in der Beamtenvilla, sondern nur noch höchstens in der Doppelhaushälfte, deren Finanzierung auf der Kippe und das Fundament auf einer ehemaligen Deponie steht, weil die Alimente neuerdings in der Doppelhaushaltshälfte des Dienstherrn veranschlagt sind.

Die Formel lautet daher bisher Halb mal Halb mal Halb. Vom Gesetzgeber verachtet, bei den Alimenten verachtelt, ist schließlich noch der letzte Multiplikator anzuwenden, denn das Haus ist in einem Viertel

Halb mal Halb mal Halb mal ein Viertel.

Der Gesetzgeber durfte insbesondere − anknüpfend an einen voraussichtlich nur vorübergehenden (mehrere Jahrzehnte dauernden) Dienst − bestimmte Bedarfe unberücksichtigt lassen, und so könnte der Emmendinger Bundestagsabgeordnete, der in einem Zelt schläft, beim Stichwort GesetzentWurf ein Wurfzelt als bedarfsalimentierte Behausung einbringen. Wurfzelt für zwei Personen dem Partnereinkommen angemessen.


Wobei die Sache mit dem Zelt bei Hannes nur ein Gag war, bei den Beamten scheint es aber stramm in diese Richtung zu laufen.

Robertbob

Zitat von: Egge2206 in Heute um 16:48der Tipp ist absoluter Schrott
Vielleicht solltest du die Abkürzung  über Dr.Google nehmen. Wenn nicht hier, werden dir dort vielleicht  die Augen geöffnet.
Ich werde dir aber hierbei nicht hilfreich sein. Sorry