Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 11:23So die fiktiven Arbeitskräfte nicht verbeamtet sind, gelten natürlich andere Regeln. Hier gibt es Tarifverträge und eine gewerkschaftliche Vertretung welche sich schon für die Rechte auch des fiktiven Arbeitnehmers einsetzt. In den anderen auch dir vertrauten Bereichen herrscht noch eine leicht abgewandelt Leibeigenschaft ohne gewisse Rechte.
🤣😅👍

Schneewitchen

Zitat von: MartinF in Gestern um 10:52Ich hab mal grob gerechnet. NRW liegt seit der starken Erhöhung des kinderbezogenen Anteils und mit Einrechnung des Partnereinkommens in Höhe der Minijobgrenze gar nicht so weit weg von der Mindestbesoldung.
Ich komme für 2025 auf ca. 100€/ Monat Differenz. Da ist eher die A5 Besoldung als niedrigste Stufe komplett gestrichen, als dass die 42h-Woche kommt. Insbesondere da NRW ja erst vor kurzem plant, die 41. h auf ein Langzeitarbeitskonto zu "sparen" .
Daher glaube und hoffe ich, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42h nicht in die Diskussion kommt.

Das mit der vollen Hingabe muss man auch mal modernisieren....

Rheini

Zitat von: MartinF in Gestern um 10:52Ich hab mal grob gerechnet. NRW liegt seit der starken Erhöhung des kinderbezogenen Anteils und mit Einrechnung des Partnereinkommens in Höhe der Minijobgrenze gar nicht so weit weg von der Mindestbesoldung.
Ich komme für 2025 auf ca. 100€/ Monat Differenz. Da ist eher die A5 Besoldung als niedrigste Stufe komplett gestrichen, als dass die 42h-Woche kommt. Insbesondere da NRW ja erst vor kurzem plant, die 41. h auf ein Langzeitarbeitskonto zu "sparen" .
Daher glaube und hoffe ich, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42h nicht in die Diskussion kommt.

Es stellt sich ja nur die Frage, ob die starke Erhöhung der Kinderbezogenen Anteile, vor dem BVerfG Bestand haben.

Reisinger850

Zitat von: MartinF in Gestern um 10:52Ich hab mal grob gerechnet. NRW liegt seit der starken Erhöhung des kinderbezogenen Anteils und mit Einrechnung des Partnereinkommens in Höhe der Minijobgrenze gar nicht so weit weg von der Mindestbesoldung.
Ich komme für 2025 auf ca. 100€/ Monat Differenz. Da ist eher die A5 Besoldung als niedrigste Stufe komplett gestrichen, als dass die 42h-Woche kommt. Insbesondere da NRW ja erst vor kurzem plant, die 41. h auf ein Langzeitarbeitskonto zu "sparen" .
Daher glaube und hoffe ich, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42h nicht in die Diskussion kommt.

Dann mach das mal mit einem Single und sag mir, wie weit ich von der amtsangemessen Besoldung entfernt bin ;)
Darum
Geht es ja in NRW. Die höchsten Zuschläge,
teilweise exorbitant (3 Kinder in Düsseldorf macht bei A6 100% Zuschlag aus). Dies ist nicht rechtens!

LehrerInNRW

Das dritte Kind ist aber von der Grundbesoldung unabhängig zu betrachten (Das ist aber für einige ein großes Geheimnis). Wir sollten hier schon bei den Fakten bleiben. Da wirken die Zahlen gleich nur halb so krass und die meisten Beamten wohnen nicht in Köln und DD

Ich hab hier schon vor Monaten geschrieben, dass einige hier dem falschen Propheten huldigen.

Auch das nächste BVG-Urteil wird nicht dazu führen, dass unsere Gehälter um 20% steigen.

Das BVG weiß auch, das der Staat Bankrott ist und die kein Geld Party geht gerade erst los.
Da wird nix kommen

Robertbob

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 15:31Das BVG weiß auch, das der Staat Bankrott ist und die kein Geld Party geht gerade erst los.
Da wird nix kommen
Der Staat ist schon seit Jahrzehnten bankrott. Das zählt nicht. Jeder Staat lebt immer über seine Verhältnisse. Politiker, welche in guten Zeiten Geld zurücklegen, sind genau so selten,  wie Hunde die sich einen Wurstvorrat anlegen. Wenn du also warten willst, bis genügt Geld für eine amtsanmessene Bezahlung vorhanden ist, viel Vergnügen. Ich nenne dir das genau Datum.  " Pflaumenpfingsten"

Dominic231

Zumindest wurde im Haushalt 26 in NRW genügend dazu eingeplant.

Trotzdem werden die versuchen so wenig wie möglich dafür auszugeben. Und es hat natürlich keine Priorität in der Politik.

Aber NRW hat das Problem, dass die Familienzuschläge vor einigen Jahren stark erhöht wurden. Das lässt das Urteil vom BGV nicht mehr zu. Diese Zuschläge können aber, so wie ich es verstanden habe, nicht minimiert werden.

Reisinger850

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 15:31Das dritte Kind ist aber von der Grundbesoldung unabhängig zu betrachten (Das ist aber für einige ein großes Geheimnis). Wir sollten hier schon bei den Fakten bleiben. Da wirken die Zahlen gleich nur halb so krass und die meisten Beamten wohnen nicht in Köln und DD

Ich hab hier schon vor Monaten geschrieben, dass einige hier dem falschen Propheten huldigen.

Auch das nächste BVG-Urteil wird nicht dazu führen, dass unsere Gehälter um 20% steigen.

Das BVG weiß auch, das der Staat Bankrott ist und die kein Geld Party geht gerade erst los.
Da wird nix kommen

Dann bezogen auf zwei Kinder:

Vor 2023 ca. 400€ plus Kindergeld
Ab dann in Köln oder Düsseldorf: ca. 1600€ brutto

Dominic231

Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 18:21Dann bezogen auf zwei Kinder:

Vor 2023 ca. 400€ plus Kindergeld
Ab dann in Köln oder Düsseldorf: ca. 1600€ brutto

Das Problem ist nur.
Wie will man das ändern?
Also, so dass dabei nicht weiter Gruppen übersprungen werden. Und ohne Kürzung des Familienzuschlags.
Mir fällt da nichts ein.

Reisinger850

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 18:48Das Problem ist nur.
Wie will man das ändern?
Also, so dass dabei nicht weiter Gruppen übersprungen werden. Und ohne Kürzung des Familienzuschlags.
Mir fällt da nichts ein.

Familienzuschlagsorgien werden selbstverständlich wieder zurückgestutzt werden müssen.

Sagen wir A12 Single in Düsseldorf ist 4000€ netto.
Mit zwei Kindern sinds 5.300 netto.
Nach der Umsetzung der verfassungsgemässen Besoldung sind es dann 4600€ netto vs 4800€ netto zum Beispiel.

Den meisten hier war klar, dass diese exorbitanten Zuschläge nur auf Zeit gewährt werden und zwar nicht, bis die Kinder raus sind, sondern bis ein solides Gesetz kommt.

Schneewitchen

Die seinerzeitig vorgenommene massive Erhöhung der FamZ für Kinder war seitens des Landes damals eine scheinbar gute Idee. FamZ kommen, gehen aber auch wieder und spielen in aller Regel bei der individuellen Höhe der Pension dann keine Rolle mehr. Hier hat das Land wohl gedacht, es könnte an den Pensionen sparen, wenn es nur die kinderbezogenen FamZ erhöht.

Langfristig wäre es klüger gewesen, die FamZ moderat zu erhöhen und vor allem die Grundgehälter zu stärken. Das wäre aber voll auf die Pensionslasten durchgeschlagen. Daher hat man sich damals für den anderen Weg entschieden.

Eine mögliche Lösung könnte jetzt sein, die FamZ abzuschmelzen und im gleichen Umfang die Grundgehälter aufzustocken. Der Besitzstand bliebe gewahrt. Zumindest bei den Beamten mit Kindern würde die Bruttobesoldung nicht steigen. Nachteil für das Land: Durch die höheren Bruttobesoldungen steigt der Pensionsanspruch, also dass, was man seinerzeit vermeiden wollte.

Für alle anderen gibt es eine effektive Erhöhung der Bruttobesoldung und damit eine analoge Erhöhung des Pensionsanspruches.

An keiner Stelle wird in den Besitzstand negativ eingegriffen. Nur bei den Beamten mit Kindern wird es bei der Besoldungsreform, so sie denn kommt, in dem Falle keine oder bestenfalls marginale Erhöhung der Besoldung geben.

Hier wurde diese Erhöhung ja im Grunde schon vorweg genommen.

Schneewitchen

Zitat von: Reisinger850 in Gestern um 19:07Familienzuschlagsorgien werden selbstverständlich wieder zurückgestutzt werden müssen.

Sagen wir A12 Single in Düsseldorf ist 4000€ netto.
Mit zwei Kindern sinds 5.300 netto.
Nach der Umsetzung der verfassungsgemässen Besoldung sind es dann 4600€ netto vs 4800€ netto zum Beispiel.

Den meisten hier war klar, dass diese exorbitanten Zuschläge nur auf Zeit gewährt werden und zwar nicht, bis die Kinder raus sind, sondern bis ein solides Gesetz kommt.

So sehe ich das auch im Grundsatz.

In einem Punkt möchte ich aber widersprechen: Nein, vielen Kollegen mit Kindern wird das so nicht klar gewesen sein. Da wird es dann wohl jetzt zur Ernüchterung kommen (müssen).

Schneewitchen

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 15:31Das dritte Kind ist aber von der Grundbesoldung unabhängig zu betrachten (Das ist aber für einige ein großes Geheimnis). Wir sollten hier schon bei den Fakten bleiben. Da wirken die Zahlen gleich nur halb so krass und die meisten Beamten wohnen nicht in Köln und DD

Ich hab hier schon vor Monaten geschrieben, dass einige hier dem falschen Propheten huldigen.

Auch das nächste BVG-Urteil wird nicht dazu führen, dass unsere Gehälter um 20% steigen.

Das BVG weiß auch, das der Staat Bankrott ist und die kein Geld Party geht gerade erst los.
Da wird nix kommen

Ich weiß nur eins: Wenn ich mir meine Besoldung beim Bund ansehe (nach dem aktuellen Entwurf von Dobbie), dann Stelle ich da einen Unterschied von rd. 10% fest.

Ich habe ja schon gar nicht den Anspruch, dass wir mit dem Bund gleich ziehen. Ich glaube aber nicht, dass der FM glaubhaft vertreten kann, dass es bei diesem Unterschied bleiben muss.

Das ist natürlich eine ganz unfachmännische Meinung, unabhängig von jeder dezimierten Berechnung. Das ist aber im Zweifel auch nackte Realität, wenn ein Bundespolizist und ein NRW Polizist zeitgleich im Kölner HbF Dienst tun würden . Vermittelbar wären derartig große Unterschiede in der Besoldung dann nicht mehr.....


Robertbob

Ich wiederhole mich da gern. Niemand wird ein geringeres Nettogehalt bekommen. Es wird für Familien mit Kindern ggfls. nur weniger stark steigen. 


Dominic231

Trotzdem werden die alles geben, um möglichst wenig zusätzlich auszugeben.
Warum wird eigentlich alles getrennt vorbereitet?
Ich meine damit die Tariferhöhung, diese Modernisierung und die amtsangemessene Alimentation.
Das macht doch alles kompliziert.
Habt ihr eine Vermutung?