Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

Ich hoffe mal, dass das BVerG nun ein Urteil oder ggfls. mehrere Urteile fällt, die es dem DH in Zukunft nicht mehr ermöglichen, sich mit Taschenspielertricks wieder und wieder aus der Affäre zu ziehen. Würde ja dann auch dem BVERFG zu Gute kommen, da weniger Arbeit.

AR76

Zitat von: Robertbob in Heute um 14:40Ich hoffe mal, dass das BVerG nun ein Urteil oder ggfls. mehrere Urteile fällt, die es dem DH in Zukunft nicht mehr ermöglichen, sich mit Taschenspielertricks wieder und wieder aus der Affäre zu ziehen. Würde ja dann auch dem BVERFG zu Gute kommen, da weniger Arbeit.

Was glaubst du, wir reden hier von Politikern, die legen Gesetze so aus wie sie möchten. Dasselbe gilt für Urteile, was soll passieren. Muss der Pöbel klagen.....Wie viele von denen aller Parteien verstoßen bewusst gegen geltendes Recht. Scheuer und Spahn nur die Spitze aktuell.

Schneewittchen - ich würde warten bis das Gesetz beschlossen wurde für die Anhebung, ggf. auch bezüglich des Urteils. Dann kann der Widerspruch gezielt darauf eingehen. Im Zweifel am 31.12. unterschrieben per Mail schicken. Habe ich auch schon mal gemacht, gut war der 30. Aber trotzdem.😀

Schneewitchen

Ich würde mich freuen, wenn der FM hier mitlesen würde.....😁

ExponentialFud

Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt bedarf der Schriftform und muss vor dem Ende des Kalenderjahres eingegangen sein. Ein Widerspruch per Email ist unwirksam.

AltStrG

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 15:47Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt bedarf der Schriftform und muss vor dem Ende des Kalenderjahres eingegangen sein. Ein Widerspruch per Email ist unwirksam.

Einfach klagen, da spart man sich den Aufwand der Widersprüche und verpasst nix. Und der Druck ist ungleich höher als bei Widersprüchen.

Rheini

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 15:47Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt bedarf der Schriftform und muss vor dem Ende des Kalenderjahres eingegangen sein. Ein Widerspruch per Email ist unwirksam.

Klugscheisser Modus an.

Per E-Mail ist es nicht grundsätzlich unwirksam, die E-Mail muss aber rechtssicher sein z. B. mit qualifizierter elektronischer Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung.

Bevor ich das aber auf diesem Weg mache, ist der gute alte Brief per Einschreiben mit Rückschein auch meine Wahl.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 16:40Bevor ich das aber auf diesem Weg mache, ist der gute alte Brief per Einschreiben mit Rückschein auch meine Wahl.
Dass sehe ich genauso, auf die paar Euro kommt es nicht an.

AR76

Zitat von: Rheini in Heute um 16:40Klugscheisser Modus an.

Per E-Mail ist es nicht grundsätzlich unwirksam, die E-Mail muss aber rechtssicher sein z. B. mit qualifizierter elektronischer Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung.

Bevor ich das aber auf diesem Weg mache, ist der gute alte Brief per Einschreiben mit Rückschein auch meine Wahl.
Geschrieben, gedruckt, gescannt, gemailt. Wird bei uns immer anerkannt - entscheidend ist unterschrieben. Nicht eine einfache Email. War schon vor Jahren im Jobcenter genauso.

Und mache ich persönlich seit Jahren so und bekomme brav die Eingangsbestätigung zurück.

Schneewitchen

Wäre jetzt nicht eine kräftige Diätenerhöhung angezeigt? Immerhin steigen die Lebenshaltungskosten kontinuierlich. Da kommt doch so ein einfacher Landtagsabgeordnete kaum noch über die Runden.

Alleine der Preis für Entenleberpastete ist im Feinkosthandel in den letzten Monaten kräftig gestiegen.....😱


AR76

https://archive.is/5Gx46

Danke, guter Artikel. 67 Klagen sind anhängig aktuell beim Bundesverfassungsgericht.

Aber die Daten liefert hoffentlich nicht nur eine 71 jährige Frau, das wäre ja erschreckend.