Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: SAS in Gestern um 21:26Ich muss ja sagen das ich hier nicht immer mit allem einverstanden bin was hier geschrieben wird insbesondere wenn es politisch wird.
Der Thread hat aber jenseits aller ernsten Themen um die es hier ja eigentlich geht. Einen sehr hohen Unterhaltungswert. Ja und gelegentlich auch eine Bildungswert ich hole jetzt meine Bitterschokolade aus dem Kühlschrank

NRW, arma aber sexyer als Berlin 😁.

DJ79

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 08:11Das hat doch auch, soweit ich das sehe, niemand behauptet. Wenn im aktuellen Kontext spekuliert wird, dass die derzeit sehr hohen kinderbezogenen FamZ möglicherweise in die Grundbesoldung überführt werden, dann würden die betroffenen Beamten ja nicht weniger Sold bekommen. Dieser Besoldungsanteile würde eben nur als Grundbesoldung dauerhaft und unabhängig von den Kindern gezahlt und bei der Pension berücksichtigt, was ja definitiv kein Nachteil für alle betroffenen Kollegen wäre.

Diese betreffenden Beamten würden dann jetzt nur bei den anstehenden Änderungen bezüglich der Verbesserung der Grundbesoldung wohl nicht mit größeren Verbesserungen zu rechnen haben.

Weniger bekommt aber definitiv niemand. Das geht aus rechtlichen Gründen alleine schon nicht, wie Robertbob schon treffend bemerkt hat,

Da bin ich ja mal gespannt, wie man die bei manchen Beamten über 2000€+ Brutto hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung integrieren will? Ledige Kinderlose müssten ja dann auch eine deutlich höhere Besoldung im Bereich von 20%+ erhalten.
Die Bereitschaft dazu sehe ich bei unserer Landesregierung beim besten Willen nicht.

SAS

Zitat von: DJ79 in Gestern um 23:32Da bin ich ja mal gespannt, wie man die bei manchen Beamten über 2000€+ Brutto hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung integrieren will? Ledige Kinderlose müssten ja dann auch eine deutlich höhere Besoldung im Bereich von 20%+ erhalten.
Die Bereitschaft dazu sehe ich bei unserer Landesregierung beim besten Willen nicht.

Muss nicht wenn der Ehegattenzuschlag und der Zuschlag für K1 vollständig integriert wird und der Zuschlag für K2 teilweise ist das nicht sofort viel. Vll integriert man auch den für K1 nur teilweise und für K2 ebenfalls nur teilweise dann wäre es noch günstiger. Jenseits von K2 denke ich wird nichts mehr integriert das würde den Rahmen der Nachzahlung derart überstrapazieren.
Der Dienstherr wird sparen wo er kann.

Wenn ich Gesetzgeber wäre würde es eine sehr große Reform.

Denkbar wäre für mich ein neuer eigenständiger Beamtenstatus nach französischen Vorbild für nicht hoheitliche Aufgaben z.B. im Bildung und Wissenschafts Bereich.

Würde dan̈n natürlich nicht den Bestand betreffen aber so könnte der Dienstherr sich in Zukunft Probleme aus dem Weg schaffen wenn er weiter Lehrer "verbeamten" möchte. Kritisch wäre nur ob sowas im Föderalismus eine Chance hätte wo der Beamtenstatus ja zum anwerben von Personal verwendet wird und wurde.

Reisinger850

Zitat von: DJ79 in Gestern um 23:32Da bin ich ja mal gespannt, wie man die bei manchen Beamten über 2000€+ Brutto hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung integrieren will? Ledige Kinderlose müssten ja dann auch eine deutlich höhere Besoldung im Bereich von 20%+ erhalten.
Die Bereitschaft dazu sehe ich bei unserer Landesregierung beim besten Willen nicht.

Genau darum geht es doch hier seit Jahren und das ist genau das zusammengefasst, was wegen des BverG bald geändert werden muss.

Statt Kinderprämien von mehr als 80% des Grundgehalts nun rechtlich die legale Variante: erhöhtes Grundgehalt für alle. Oder denkst du es ist normal, dass die Kollegin im Lehrerzimmer mit 75% Stelle und zwei Kindern genauso verdient wie der Schulleiter mit 100% Stelle?

Optenddrenk sind die Hänge gebunden, ich gebe ihm schon mal meine Iban für die Nachzahlung seit 2020.

LehrerInNRW

Endlich belebt jemand die Debatte um Kinderzuschläge wieder!

Du hast schonletzten Herbst hier allen erzählt, das mit der nächsten Entscheidung es Geld regnen wird.

Außer in Brandenburg gleichen die bereits in der Beratung befindlichen Gesetze eher dem aktuellen Sommer. Da tröpfelt es nur ein wenig.


Schneewitchen

Das seinerzeitige Aufpimpern der kinderbezogenen FamZ kann im Kontext des aktuellen Reformbedarfes so jedenfalls nicht bleiben.

Fakt ist, dass der FM die Grundbesoldung erhöhen muss.

Das kann m.E. jedoch nur passieren, wenn gleichzeitig Teile der FamZ über die Verlagerung in die Grundbesoldung verstetigt werden.

Ich glaube nicht, dass der FM die FamZ unangetastet lässt und jetzt zusätzlich " nur noch" die Grundgehälter erhöht.

Wie auch immer, wir werden dann ja hoffentlich nach dem 08.09.2026 mal langsam Klarheit bekommen, was der FM tatsächlich machen wird.
Deus hic finitur

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 07:45Das seinerzeitige Aufpimpern der kinderbezogenen FamZ kann im Kontext des aktuellen Reformbedarfes so jedenfalls nicht bleiben.

Fakt ist, dass der FM die Grundbesoldung erhöhen muss.

Das kann m.E. jedoch nur passieren, wenn gleichzeitig Teile der FamZ über die Verlagerung in die Grundbesoldung verstetigt werden.

Ich glaube nicht, dass der FM die FamZ unangetastet lässt und jetzt zusätzlich " nur noch" die Grundgehälter erhöht.

Wie auch immer, wir werden dann ja hoffentlich nach dem 08.09.2026 mal langsam Klarheit bekommen, was der FM tatsächlich machen wird.

Davon gehe ich auch aus zumal der FM an irgendeiner Stelle bei Abgeordnetenwatch auch die Begrifflichkeit "Bestandsschutz" in den Raum geworfen hat.

Schneewitchen

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 07:35Endlich belebt jemand die Debatte um Kinderzuschläge wieder!

Du hast schonletzten Herbst hier allen erzählt, das mit der nächsten Entscheidung es Geld regnen wird.

Außer in Brandenburg gleichen die bereits in der Beratung befindlichen Gesetze eher dem aktuellen Sommer. Da tröpfelt es nur ein wenig.



Das sehe ich auch so. Wer jetzt auf eine Lösung nach dem Muster "Brandenburg" hofft, der wird enttäuscht werden.

Brandenburg hat 30.000 aktive Beamte. NRW hat 282.000 aktive Beamte. Die Anzahl der Pensionäre habe ich gerade nicht zur Hand.

Brandenburg nimmt jetzt pro Jahr zusätzlich 600 Mio. € in die Hand, die die beschlossenen Besoldungsverbesserungen eben kosten.

Wenn man das mal für NRW hochrechnet, dann reden wir hier von heftigen Zahlen.

Natürlich sieht der Landeshaushalt NRW auch anders aus als der vom kleinen Brandenburg.

Es wird hier aber nicht auf die Relation zwischen den anfallenden Mehrkosten und dem Landeshaushalt ankommen. Hier spielt die Magie der großen, absoluten Zahl eine gewichtige Rolle.

Die Reform nach dem Muster von Brandenburg würde das Land NRW nicht mehr Hunderte Millionen Kosten. Wir würden von Milliarden reden.

Das wird weder der FM noch der MP in der Öffentlichkeit vertreten wollen.

Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte.

Das Saarland hat jetzt Verbesserungen rückwirkend ab 2023 in Höhe von durchschnittlich 4,1% angekündigt.

In diese Richtung könnte es in NRW auch gehen. Wobei wir ja noch die Besonderheit der hohen kinderbezogenen FamZ haben. Ich denke, dass der FM auch hier eine Änderung im Gesamtkonzept vorsieht.

Wir werden bald klüger sein.....

Deus hic finitur

guzmaro

Ich denke schon dass Casiopeia1981 ein Beamter ist.
Seit 5-6 Jahren im Forum aktiv.
Bisher alle Kommentare im Beamten Bereich.

JayBrak

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 06:23Genau darum geht es doch hier seit Jahren und das ist genau das zusammengefasst, was wegen des BverG bald geändert werden muss.

Statt Kinderprämien von mehr als 80% des Grundgehalts nun rechtlich die legale Variante: erhöhtes Grundgehalt für alle. Oder denkst du es ist normal, dass die Kollegin im Lehrerzimmer mit 75% Stelle und zwei Kindern genauso verdient wie der Schulleiter mit 100% Stelle?

Optenddrenk sind die Hänge gebunden, ich gebe ihm schon mal meine Iban für die Nachzahlung seit 2020.

Die Rechnung musst du mir bitte einmal erklären.

Gehen wir vom extremsten Fall aus:
Alle Lehrkräfte in NRW bekommen nun mindestens A13. Auf der niedrigsten Erfahrungsstufe, sind das bei einer vollen Stelle 5229 Brutto.

Selbst wenn wir nun annehmen, dass diese Lehrkraft in Köln oder Düsseldorf wohnt, wo aktuell die höchsten Familienzuschläge gezahlt werden, kommt sie bei zwei Kindern und einer 75%-Stelle "nur" auf knapp 5100 Brutto.

Verdient also etwas weniger als eine Lehkraft mit 100% und ohne Kinder.

Wie da nun die Schulleitungsbesoldung erreicht sein sein soll, das ist mir nicht klar.

Und abgesehen von Düsseldorf und Köln sind die Familienzuschläge sonst überall deutlich niedriger.

Ja, die Familienzuschläge sind hoch, aber vielleicht bleiben wir doch besser bei den Fakten.

Rheini

#2410
@BeamterNRW


Über viele Gedanken von Dir nachdenken, kann man. Allerdings sind einige Dinge anders als Du schreibst.

Besonders aufgefallen ist mir, dass Du schreibst "...Man sucht einen Kompromiss.....". Hier blendest Du aus, dass man sich nicht im Vertragsrecht befindet. Gerade weil dem Beamten Rechte nicht zustehen das er wie Angestellte seine Rechte wahrnehmen kann, gibt es gesetzliche Grundlagen die zu beachten sind.

Weiterhin deine Aussage "....Falsch ist diese Auslegung erst dann, wenn ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass sie gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt......". Auch diese Aussage ist nicht korrekt. Falsch ist ein Gesetz wenn es nicht verfassungsgemäß ist. Dazu braucht es keine formale Feststellung und auch der DH / Gesetzgeber ist daran gebunden. Positiv lege ich dein Hinweis auf die "......nicht offensichtliche Verfassungswidrigkeit...." aus.


Ansonsten kann der DH ja wie Du vorschlägst (und das scheint er ja bereits zur Genüge zu tun), weniger Beamte ernennen und auch auf hoheitliche Bereiche begrenzen.

Das die Politik/Dh in dieser Zwangslage sich befindet, siehst Du richtigerweise auch in diesem Bereich als Verantwortung verortet. Das die Gesellschaft die gesetzliche Gegebenheiten nicht anerkennt, ändert nichts an der Sachlage und betrifft inzwischen leider viele Bereiche. Wenn ich nach den Strömungen und Wünschen der Gesellschaft mich richten würde, müsste ich min. 80 Std. die Woche arbeiten und die Hälfte des Bürgergeldes dafür bekommen.

Was mich aber in dieser Gesamtlage stört ist, dass aus meiner Sicht die derzeitigen Beamten auf Ihr Recht verzichten sollen im Hinblick einer schwierigen Gesamtlage, weil der DH eben in den letzten Jahrzehnten sich selber in diese Lage gebracht hat. Ich bin ja bereit zu verzichten wenn es notwendig und sachgerecht ist. Wann es notwendig und sachgerecht ist, hat das BVerfG im Beschluß aus September 2025 ausdrücklich hingewiesen und als Prüfstufe (meine 4.) niedergeschrieben.

Falls dies der DH nicht nachweisen kann, forderst Du/die Gesellschaft ja ein Sonderopfer von denen ein die, wie Du selbst schreibst, für die Situation nichts können und findest es nicht schlimm, dass weiterhin mit dem dann eingesparten Geld Dinge bezahlt werden, die nicht unbedingt notwendig sind (warum fällt mir z. B. gerade Stuttgart 21 ein?).

Deswegen und da kann ja jeder selber für sich eine Entscheidung treffen, schäme ich mich nicht meine aA weiterhin bis auf den letzten Cent einzufordern. Wenn es die Situation notwendig macht das alle sparen müssen, dann darf man an meiner Tür klingeln, vorher bitte nicht.

P. S. Ich finde es immer ermüdend zu lesen, dass man ja als Beamter mit Besoldungsgruppe X/Y soundsoviel Euro verdient und in der Privatwirtschaft usw.usw.

Ich bekomme das was ich bekomme und man darf nicht nur den Endpunkt sehen, sondern auch den Weg dahin. Es ist immer leicht Vergleiche anzustellen und diese dann als unglaublich usw. darzustellen. Wenn ich sehe was ich bekomme im Vergleich zu einer Nachtschwester, bin ich froh Beamter zu sein und dein Argument sticht. Wenn ich allerdings sehe was für hohle Nüsse in der Privatwirtschaft 80k Autos als Dienstwagen fahren und zu 99% Privat nutzen dürfen und sich keine Gedanken über 2,20€ Dieselpreis machen müssen und mal schnell für ne Pommes an die Nordsee fahren, könnte ich kotzen ........


P. P. S. Auch stelle ich immer wieder fest, dass bei der aA man mit moralischen Argumenten daher kommt. Ich habe von der Privatwirtschaft gelernt, dass Moral bei der Beurteilung von Sachverhalten keinen Platz hat, sondern ganz im Gegenteil. Wenn z. B. ein VV einer Dax Firma aus moralischen Gründen Zahlungen leistet (ohne gestzliche Pflichten), dann kann er persönlich Schadensersatzpflichtig sein. Also wenn Du auf die Privatwirtschaft verweist, dann heisst es auch von der Privatwirtschaft lernen.

Rheini

Zitat von: SAS in Heute um 00:11Muss nicht wenn der Ehegattenzuschlag und der Zuschlag für K1 vollständig integriert wird und der Zuschlag für K2 teilweise ist das nicht sofort viel. Vll integriert man auch den für K1 nur teilweise und für K2 ebenfalls nur teilweise dann wäre es noch günstiger. Jenseits von K2 denke ich wird nichts mehr integriert das würde den Rahmen der Nachzahlung derart überstrapazieren.
Der Dienstherr wird sparen wo er kann.

Wenn ich Gesetzgeber wäre würde es eine sehr große Reform.

Denkbar wäre für mich ein neuer eigenständiger Beamtenstatus nach französischen Vorbild für nicht hoheitliche Aufgaben z.B. im Bildung und Wissenschafts Bereich.

Würde dan̈n natürlich nicht den Bestand betreffen aber so könnte der Dienstherr sich in Zukunft Probleme aus dem Weg schaffen wenn er weiter Lehrer "verbeamten" möchte. Kritisch wäre nur ob sowas im Föderalismus eine Chance hätte wo der Beamtenstatus ja zum anwerben von Personal verwendet wird und wurde.

Über die 4K Familie hinaus, muss der tatsächliche Bedarf gezahlt werden. Da wird nichts in die Grundbesoldung intigriert.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 09:30@BeamterNRW


Über viele Gedanken von Dir nachdenken, kann man. Allerdings sind einige Dinge anders als Du schreibst.

Besonders aufgefallen ist mir, dass Du schreibst "...Man sucht einen Kompromiss.....". Hier blendest Du aus, dass man sich nicht im Vertragsrecht befindet. Gerade weil dem Beamten Rechte nicht zustehen das er wie Angestellte seine Rechte wahrnehmen kann, gibt es gesetzliche Grundlagen die zu beachten sind.

Weiterhin deine Aussage "....Falsch ist diese Auslegung erst dann, wenn ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass sie gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt......". Auch diese Aussage ist nicht korrekt. Falsch ist ein Gesetz wenn es nicht verfassungsgemäß ist. Dazu braucht es keine formale Feststellung und auch der DH / Gesetzgeber ist daran gebunden. Positiv lege ich dein Hinweis auf die "......nicht offensichtliche Verfassungswidrigkeit...." aus.


Ansonsten kann der DH ja wie Du vorschlägst (und das scheint er ja bereits zur Genüge zu tun), weniger Beamte ernennen und auch auf hoheitliche Bereiche begrenzen.

Das die Politik/Dh in dieser Zwangslage sich befindet, siehst Du richtigerweise auch in diesem Bereich als Verantwortung verortet. Das die Gesellschaft die gesetzliche Gegebenheiten nicht anerkennt, ändert nichts an der Sachlage und betrifft inzwischen leider viele Bereiche. Wenn ich nach den Strömungen und Wünschen der Gesellschaft mich richten würde, müsste ich min. 80 Std. die Woche arbeiten und die Hälfte des Bürgergeldes dafür bekommen.

Was mich aber in dieser Gesamtlage stört ist, dass aus meiner Sicht die derzeitigen Beamten auf Ihr Recht verzichten sollen im Hinblick einer schwierigen Gesamtlage, weil der DH eben in den letzten Jahrzehnten sich selber in diese Lage gebracht hat. Ich bin ja bereit zu verzichten wenn es notwendig und sachgerecht ist. Wann es notwendig und sachgerecht ist, hat das BVerfG im Beschluß aus September 2025 ausdrücklich hingewiesen und als Prüfstufe (meine 4.) niedergeschrieben.

Falls dies der DH nicht nachweisen kann, forderst Du/die Gesellschaft ja ein Sonderopfer von denen ein die, wie Du selbst schreibst, für die Situation nichts können und findest es nicht schlimm, dass weiterhin mit dem dann eingesparten Geld Dinge bezahlt werden, die nicht unbedingt notwendig sind (warum fällt mir z. B. gerade Stuttgart 21 ein?).

Deswegen und da kann ja jeder selber für sich eine Entscheidung treffen, schäme ich mich nicht meine aA weiterhin bis auf den letzten Cent einzufordern. Wenn es die Situation notwendig macht das alle sparen müssen, dann darf man an meiner Tür klingeln, vorher bitte nicht.

P. S. Ich finde es immer ermüdend zu lesen, dass man ja als Beamter mit Besoldungsgruppe X/Y soundsoviel Euro verdient und in der Privatwirtschaft usw.usw.

Ich bekomme das was ich bekomme und man darf nicht nur den Endpunkt sehen, sondern auch den Weg dahin. Es ist immer leicht Vergleiche anzustellen und diese dann als unglaublich usw. darzustellen. Wenn ich sehe was ich bekomme im Vergleich zu einer Nachtschwester, bin ich froh Beamter zu sein und dein Argument sticht. Wenn ich allerdings sehe was für hohle Nüsse in der Privatwirtschaft 80k Autos als Dienstwagen fahren und zu 99% Privat nutzen dürfen und sich keine Gedanken über 2,20€ Dieselpreis machen müssen und mal schnell für ne Pommes an die Nordsee fahren, könnte ich kotzen ........


P. P. S. Auch stelle ich immer wieder fest, dass bei der aA man mit moralischen Argumenten daher kommt. Ich habe von der Privatwirtschaft gelernt, dass Moral bei der Beurteilung von Sachverhalten keinen Platz hat, sondern ganz im Gegenteil. Wenn z. B. ein VV einer Dax Firma aus moralischen Gründen Zahlungen leistet (ohne gestzliche Pflichten), dann kann er persönlich Schadensersatzpflichtig sein. Also wenn Du auf die Privatwirtschaft verweist, dann heisst es auch von der Privatwirtschaft lernen.

Strike!👍
Deus hic finitur

Egge2206


Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 09:32Über die 4K Familie hinaus, muss der tatsächliche Bedarf gezahlt werden. Da wird nichts in die Grundbesoldung intigriert.

Blöde Frage: Der Bedarf bestimmt sich doch nach der Besoldung insgesamt, oder?

Wenn dies zutreffend ist und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, dann würde dies doch dann den (weiteren) Bedarf des dritten und jedes weiteren Kindes reduzieren?

Wenn dem nicht so wäre und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, die FamZ ab Kind 3 in der gegenwärtigen Höhe belassen, dann kommen wir doch in solchen Fällen zu astronomischen Besoldungen, gerade in NRW ?


Deus hic finitur