Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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JayBrak

Also meine Prognose ist folgende:

1. Man hebt die Mietstufen völlig auf.
2. Man legt NRW weit einen neuen Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind fest.
3. Man hebt die Grundbesoldung - vermutlich nur geringfügig - an. (Fiktive Partnereinkommen als Begründung?)
4. Die Familienzuschläge ab dem 3. Kind werden belassen, wie sie sind. (Sehe hier rechtlich keine Alternative, die verfassungsrechtlich zulässig wäre.)



Was würde das heißen:
- Für alle ohne Kinder heißt das eine Erhöhung der Besoldung.

- Mit Kindern, hängt es nun vermutlich von der Mietstufe ab.

-In niedrigen Mietstufen, könnte die neu festgesetzten Familienzuschläge höher sein als zuvor? Mit einer Erhöhung der Grundbesoldung könnten diese am stärksten profitieren. (eventuell gibt es diese Gruppe auch nicht.)

-Wenn die Familienzuschläge (2 Kinder) einer aktuellen Mietstufe den neuen Familienzuschlägen entsprechen sollte, dann nehmen diese genau die Erhöhung der Grundbesoldung mit.

- Alle, die aktuell eine Mietstufe haben, die über diesen "even-point" liegen, werden nun weniger stark von der Erhöhung profitieren.

- In Wohnorten z. B. mit Mietstufe 5 und 6 könnte es dann dazu kommen, dass die Erhöhung geringer ist als die Reduzierung der Familienzuschläge. In diesem Fall würden wir dann in den Bereich "Vertrauen" / "Besitzstandswahrung" kommen.

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 11:15Wie hoch muss den der DH aufgrund des Beschlusses aus Sept. 25 ohne Einrechnung des Partnereinkommes bei einer 4 K Familie die Grundbesoldung erhöhen?

sag du es mir, wenn du behauptest, dass das eher der Ausnahemfall sein wird
:D

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:18sag du es mir, wenn du behauptest, dass das eher der Ausnahemfall sein wird
:D


Naja min. um das derzeit angerechnete Partnereinkommen, oder? Also ins Negative kann man ja nur dann fallen, wenn man mehr abgezogen bekommt, als diesen Betrag.

Und ausserdem zweifelst Du ja meine Aussage an. Zweifelst Du die nur nach Gefühl an oder hast Du handfeste Gründe?

JayBrak

Zitat von: Rheini in Heute um 11:19Naja min. um das derzeit angerechnete Partnereinkommen, oder? Also ins Negative kann man ja nur dann fallen, wenn man mehr abgezogen bekommt, als diesen Betrag.

Und ausserdem zweifelst Du ja meine Aussage an. Zweifelst Du die nur nach Gefühl an oder hast Du handfeste Gründe?

Optenddrenk: "Zum fiktiven Partnereinkommen ist in NRW - vorbehaltlich der Beratung im Landtag - keine Veränderung gegenüber der aktuellen Rechtslage vorgesehen."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/werden-sie-das-derzeitige-fiktive-partnereinkommen-600eur-mtl-bei-der-beamtenbesoldung-dem-fiktiven?utm_source=chatgpt.com

Robertbob

SH hat jetzt (gestern)einen Entwurf vorgelegt. Ich kann mir vorstellen, daß unser FM so oder so ähnlich vorgehen wird.
Entwurf SH:
Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen.
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 4,0 Prozent.
Für Jahr 2027 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 3,8 Prozent.

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 11:19Naja min. um das derzeit angerechnete Partnereinkommen, oder? Also ins Negative kann man ja nur dann fallen, wenn man mehr abgezogen bekommt, als diesen Betrag.
Und ausserdem zweifelst Du ja meine Aussage an. Zweifelst Du die nur nach Gefühl an oder hast Du handfeste Gründe?

ich hab genau so wenig Zahlen / Ahnung wie du oder jeder andere hier.
aber allein schon jeder Lehrer mit mindestens 2 Kindern bei Mietstufe 3 aufwärts wird aktuell so viel mehr bekommen, als dass das mit gesundem Menschenverstand entsprechend erhöht und angepasst wird durch die Herstellung der aA

Rheini

Zitat von: JayBrak in Heute um 11:23Optenddrenk: "Zum fiktiven Partnereinkommen ist in NRW - vorbehaltlich der Beratung im Landtag - keine Veränderung gegenüber der aktuellen Rechtslage vorgesehen."

Deswegen ja meine obige Einschränkung in meinem Beitrag Nr. 2418  8) .

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:23SH hat jetzt (gestern)einen Entwurf vorgelegt. Ich kann mir vorstellen, daß unser FM so oder so ähnlich vorgehen wird.
Entwurf SH:
Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen.
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 4,0 Prozent.
Für Jahr 2027 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 3,8 Prozent.


Geil ist wieder der Mindestbetrag. In NRW hat man auf Verfassungs Gründen die Erhöhung von 2,8% + Mindesbetarg auf 3,36% für Alle, geändert.

Jeder DH macht was er will ....

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:24ich hab genau so wenig Zahlen / Ahnung wie du oder jeder andere hier.
aber allein schon jeder Lehrer mit mindestens 2 Kindern bei Mietstufe 3 aufwärts wird aktuell so viel mehr bekommen, als dass das mit gesundem Menschenverstand entsprechend erhöht und angepasst wird durch die Herstellung der aA

Dann verstehe ich deinen Beitrag noch weniger wenn Du selbst schreibst, dass dein Beispiel mehr bekommt.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 11:27Geil ist wieder der Mindestbetrag. In NRW hat man auf Verfassungs Gründen die Erhöhung von 2,8% + Mindesbetarg auf 3,36% für Alle, geändert.

Jeder DH macht was er will ....
Diese Staffelung macht sich auch besser, wenn man dem Wähler erklärt, dass die Besoldung angehoben werden muss, als wenn er sich hinstellt und sagt, wir heben die Beamtenbesoldung ab 2025 um rund 500 € monatlich an.

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 11:29Dann verstehe ich deinen Beitrag noch weniger wenn Du selbst schreibst, dass dein Beispiel mehr bekommt.

hilft das wenn man das mit Zahlen füllt?

Mach ich mich mal nackig für dich.
Ich bekomme nun 730 € mehr durch die Famzuschläge. Wenn man annimmt, die werden auf "Normal" geändert, sind das vllt in Summe nun 300 € Netto

meinst du die aA (natürlich des Grundgehalts) wird sich auf 430 € belaufen? Das wären bei mir so in etwa 10% mehr. Hand aufs Herz, ich glaube das nich.
Da ich noch genug andere kenne die ähnliche Familiensituationen habe, glaube ich weitehrin nicht, dass das Aussnahmen sind. Vor allem nicht da wo Mietstufe 4 und höher vorliegt

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:41hilft das wenn man das mit Zahlen füllt?

Mach ich mich mal nackig für dich.
Ich bekomme nun 730 € mehr durch die Famzuschläge. Wenn man annimmt, die werden auf "Normal" geändert, sind das vllt in Summe nun 300 € Netto

meinst du die aA wird sich auf 430 € belaufen? Das wären bei mir so in etwa 9% mehr. Hand aufs Herz, ich glaube das nich.
Da ich noch genug andere kenne die ähnliche Familiensituationen habe, glaube ich weitehrin nicht, dass das Aussnahmen sind. Vor allem nicht da wo Mietstufe 4 und höher vorliegt

Ich meine derzeit liegt in NRW das Partnereinkommen bei ca. 8K/Jahr (meine sogar netto). Wenn das PE fällt, dann sollte es auch bei Dir passen.

Fällt das PE? Ich denke ja (wann kann ich Dir nicht sagen).

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 11:43Ich meine derzeit liegt in NRW das Partnereinkommen bei ca. 8K (meine sogar netto). Wenn das PE fällt, dann sollte es auch bei Dir passen.

Fällt das PE, ich denke ja (wann kann ich Dir nicht sagen).

ja aber stell dir mal vor, es kann auch in die andere Richtung gehen und die nehmen gar ein höheres PE
:D ich will es mir nicht mal im Ansatz vorstellen

beim Bund war (?) es bei  > 20K

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:44ja aber stell dir mal vor, es kann auch in die andere Richtung gehen und die nehmen gar ein höheres PE
:D ich will es mir nicht mal im Ansatz vorstellen

In einigen anderen BL liegt das PE schon bei 24K.

Vorstellen kann ich mir vieles, aber nach derzeitiger Gesetzeslage sehe ich für mich mehr Chancen beim Wegfall, als in die andere Richtung.

Aber das ist ja nur meine Meinung und jeder hat das Recht auf seine eigene ...

P. S. Wegfall des PE nicht jetzt schon im Spätsommer, sondern erst nach einem Beschluß des BVerfG in irgendeiner Zukunft.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 11:46In einigen anderen BL liegt das PE schon bei 24K.

Vorstellen kann ich mir vieles, aber nach derzeitiger Gesetzeslage sehe ich für mich mehr Chancen beim Wegfall, als in die andere Richtung.

Aber das ist ja nur meine Meinung und jeder hat das Recht auf seine eigene ...
Fällt das PE nicht, kann der DH bei jeder Besoldungserhöhung einfach das PE weiter anheben und die Besoldungshöhe bleibt gleich.