Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:49Fällt das PE nicht, kann der DH bei jeder Besoldungserhöhung einfach das PE weiter anheben und die Besoldungshöhe bleibt gleich.

Kann er. Deswegen mein Hinweis auf das einlegen von WS, ggf. Klage.

Egge2206

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:49Fällt das PE nicht, kann der DH bei jeder Besoldungserhöhung einfach das PE weiter anheben und die Besoldungshöhe bleibt gleich.

das stimmt und ist auch einer meiner "Sorgen" wenn ich dieses Wort PE höre (glaube ich aber tatsächlich nicht dran)

DJ79

Zitat von: JayBrak in Heute um 11:17Also meine Prognose ist folgende:

1. Man hebt die Mietstufen völlig auf.
2. Man legt NRW weit einen neuen Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind fest.
3. Man hebt die Grundbesoldung - vermutlich nur geringfügig - an. (Fiktive Partnereinkommen als Begründung?)
4. Die Familienzuschläge ab dem 3. Kind werden belassen, wie sie sind. (Sehe hier rechtlich keine Alternative, die verfassungsrechtlich zulässig wäre.)



Was würde das heißen:
- Für alle ohne Kinder heißt das eine Erhöhung der Besoldung.

- Mit Kindern, hängt es nun vermutlich von der Mietstufe ab.

-In niedrigen Mietstufen, könnte die neu festgesetzten Familienzuschläge höher sein als zuvor? Mit einer Erhöhung der Grundbesoldung könnten diese am stärksten profitieren. (eventuell gibt es diese Gruppe auch nicht.)

-Wenn die Familienzuschläge (2 Kinder) einer aktuellen Mietstufe den neuen Familienzuschlägen entsprechen sollte, dann nehmen diese genau die Erhöhung der Grundbesoldung mit.

- Alle, die aktuell eine Mietstufe haben, die über diesen "even-point" liegen, werden nun weniger stark von der Erhöhung profitieren.

- In Wohnorten z. B. mit Mietstufe 5 und 6 könnte es dann dazu kommen, dass die Erhöhung geringer ist als die Reduzierung der Familienzuschläge. In diesem Fall würden wir dann in den Bereich "Vertrauen" / "Besitzstandswahrung" kommen.

Beamte mit Familienzuschlägen in den höchsten Mietstufen werden insgesamt sicher nicht weniger erhalten, da ja z.B. auch bei Baufinanzierungen die Familienzuschläge von den Banken einkalkuliert wurden. Da greift der Bestandsschutz.
Aber gerade deswegen sind die Familienzuschläge absurd und eine extreme Diskriminierung kinderloser Beamter, da mithilfe dieser ganze Immobilienfinanzierungen gestemmt werden konnten, während auf der anderen Seite Kinderlose unter den extrem steigenden Mieten in Großstädten litten. Wenn man sich mal die Zeit nimmt, das ganze Ausmaß der Familienzuschläge zu überblicken, wird einem ganz anders.

Rheini

Zitat von: DJ79 in Heute um 11:58Beamte mit Familienzuschlägen in den höchsten Mietstufen werden insgesamt sicher nicht weniger erhalten, da ja z.B. auch bei Baufinanzierungen die Familienzuschläge von den Banken einkalkuliert wurden. Da greift der Bestandsschutz.
Aber gerade deswegen sind die Familienzuschläge absurd und eine extreme Diskriminierung kinderloser Beamter, da mithilfe dieser ganze Immobilienfinanzierungen gestemmt werden konnten, während auf der anderen Seite Kinderlose unter den extrem steigenden Mieten in Großstädten litten. Wenn man sich mal die Zeit nimmt, das ganze Ausmaß der Familienzuschläge zu überblicken, wird einem ganz anders.

Und eins der Probleme ist auch, dass es z. B. bei Kinderlosen keine Mietenstufe gibt. Köln ist für alle Mieter teuer.

BVerfGBeliever

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:29Fraglich ist doch, wie der Bestandsschutz zu verstehen ist.
Nach meinem Verständnis gibt es keinerlei (!) Bestandsschutz für die Familienzuschläge, da diese nicht zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" zählen. Rein theoretisch könnte der Besoldungsgesetzgeber also alle Zuschläge von heute auf morgen komplett streichen.

ABER: Er muss natürlich weiterhin sämtliche Vorgaben des BVerfG erfüllen. Als Beispiel muss er das Gebot der Mindestbesoldung beachten, laut dem jeder verheiratete Beamte mit zwei Kindern mindestens eine Nettoalimentation in Höhe von 80% des 2,3-fachen MÄE erhalten muss (als absolute Untergrenze einer verfassungsmäßigen Besoldung).

Und ja, blickt man z.B. nach Bayern, dann sieht man, dass der dortige Besoldungsgesetzgeber für 2028 ein Partnereinkommen in Höhe von 24.607 EUR (!) anrechnen möchte, um das genannte Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen. Daher kann ich es immer nur wiederholen: Die irgendwann anstehende Entscheidung des BVerfG zur Anrechnung eines Partnereinkommens könnte absolut "spielentscheidend" für uns alle (in allen 17 Besoldungskreisen) sein!

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: JayBrak in Heute um 11:17Also meine Prognose ist folgende:

1. Man hebt die Mietstufen völlig auf.
2. Man legt NRW weit einen neuen Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind fest.
3. Man hebt die Grundbesoldung - vermutlich nur geringfügig - an. (Fiktive Partnereinkommen als Begründung?)
4. Die Familienzuschläge ab dem 3. Kind werden belassen, wie sie sind. (Sehe hier rechtlich keine Alternative, die verfassungsrechtlich zulässig wäre.)



Was würde das heißen:
- Für alle ohne Kinder heißt das eine Erhöhung der Besoldung.

- Mit Kindern, hängt es nun vermutlich von der Mietstufe ab.

-In niedrigen Mietstufen, könnte die neu festgesetzten Familienzuschläge höher sein als zuvor? Mit einer Erhöhung der Grundbesoldung könnten diese am stärksten profitieren. (eventuell gibt es diese Gruppe auch nicht.)

-Wenn die Familienzuschläge (2 Kinder) einer aktuellen Mietstufe den neuen Familienzuschlägen entsprechen sollte, dann nehmen diese genau die Erhöhung der Grundbesoldung mit.

- Alle, die aktuell eine Mietstufe haben, die über diesen "even-point" liegen, werden nun weniger stark von der Erhöhung profitieren.

- In Wohnorten z. B. mit Mietstufe 5 und 6 könnte es dann dazu kommen, dass die Erhöhung geringer ist als die Reduzierung der Familienzuschläge. In diesem Fall würden wir dann in den Bereich "Vertrauen" / "Besitzstandswahrung" kommen.

Meine Vermutung geht mehr in die andere Richtung. Die Familienzuschläge werden weitestgehend in die Grundbesoldung integriert. Profiteure wären Singles und kinderlose. Alle anderen dürften mit marginalen Erhöhung rechnen.

Perspektivisch werden die Familienzuschläge, insbesondere ab Kind 3 aufs Notwendigste reduziert. Bei Altfällen greift der Vertrauensschutz.

Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 12:16Meine Vermutung geht mehr in die andere Richtung. Die Familienzuschläge werden weitestgehend in die Grundbesoldung integriert. Profiteure wären Singles und kinderlose. Alle anderen dürften mit marginalen Erhöhung rechnen.

Perspektivisch werden die Familienzuschläge, insbesondere ab Kind 3 aufs Notwendigste reduziert. Bei Altfällen greift der Vertrauensschutz.

Das Notwendigste ab Kind 3 ff ist der 100% Bedarf des/der Kinder.

Robertbob

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 12:16Meine Vermutung geht mehr in die andere Richtung. Die Familienzuschläge werden weitestgehend in die Grundbesoldung integriert. Profiteure wären Singles und kinderlose. Alle anderen dürften mit marginalen Erhöhung rechnen.

Perspektivisch werden die Familienzuschläge, insbesondere ab Kind 3 aufs Notwendigste reduziert. Bei Altfällen greift der Vertrauensschutz.
Dann kann das nur bedeuten, dass das Grundgehalt enorm angehoben werden muss.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:21Dann kann das nur bedeuten, dass das Grundgehalt enorm angehoben werden muss.

Ausser das PE wird ebenfalls angehoben ....

cookiedent

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 12:16Profiteure wären Singles und kinderlose.

Profiteure sind auch die mit Kindern, da die Familienzuschläge irgendwann wegfallen.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 12:27Ausser das PE wird ebenfalls angehoben ....
Der FM hat bekanntgegeben, das er von einer Erhöhung des PE absieht.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:34Der FM hat bekanntgegeben, das er von einer Erhöhung des PE absieht.

Der FM hat soviel bereits gesagt und geschrieben. Vor ein paar Monaten hat er noch verlauten lassen, dass er keinen Grund für eine Veränderung der Besoldung sieht. Danach kamen die 3,36% und wir warten auf den Spätsommer. Was hindert ihn bald zu schreiben das die Haushaltslage es notwendig macht, dass PE anzuheben weil der Ehegatte tatsächlich ja weit mehr (fiktiv) verdient, als die knapp 8k?

Und die anderen DH machen ja auch ......

Reisinger850

Zitat von: Rheini in Heute um 12:27Ausser das PE wird ebenfalls angehoben ....

Es hilft nichts, illegale Besoldungssituationen mit illegalen Methoden zu beheben

Rheini

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 12:38Es hilft nichts, illegale Besoldungssituationen mit illegalen Methoden zu beheben

Wer sagt es dem FM?

LehrerInNRW

Zitat von: DJ79 in Heute um 11:58Beamte mit Familienzuschlägen in den höchsten Mietstufen werden insgesamt sicher nicht weniger erhalten, da ja z.B. auch bei Baufinanzierungen die Familienzuschläge von den Banken einkalkuliert wurden. Da greift der Bestandsschutz.
Aber gerade deswegen sind die Familienzuschläge absurd und eine extreme Diskriminierung kinderloser Beamter, da mithilfe dieser ganze Immobilienfinanzierungen gestemmt werden konnten, während auf der anderen Seite Kinderlose unter den extrem steigenden Mieten in Großstädten litten. Wenn man sich mal die Zeit nimmt, das ganze Ausmaß der Familienzuschläge zu überblicken, wird einem ganz anders.

Hurra es ist wieder da!

Reich werden durch Kinder!

Ich könnte kurz schreiben, was mich meine 4 Kinder seit Montag letzter Woche gekostet haben... 

Ich tu es einfach mal:


200€ Decathlon
180€ Schulzeugs
400€ Schuhe
90€ Friseur

Da ist noch keine Kita drin, kein Essen, kein Wohnen, und und und...

Bitte!!!!

Können wir uns endlich mal darauf einigen, dass Single Beamten sicherlich ein mehr am Grundbesoldung zusteht, man  aber nicht mit den Familienzuschlägen zu Reichtum gelangt.