Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Egge2206

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 20:01Aber warum machen die das im Saarland wohl so.

Die begründen das irgendwie damit, dass die Nachzahlungen 2025 ab 2023 bezüglich der Familienzuschläge nur vorbehaltlich ausgezahlt wurden.

Kann das daran liegen?


Es liegt im Saarland nur daran, dass die Zahlungen unter Vorbehalt ausgezahlt worden sind und betrifft die Monate 11/25 bis aktuell. 

Siehe mein link weiter oben in meiner ersten Antwort zu deiner Frage

Egge2206

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:41Eine rückwirkende Verschlechterung oder Rückforderung von rechtmäßig gezahlten Bezügen durch ein neues Gesetz ist für Beamte aufgrund des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerten Vertrauensschutzes in der Regel unzulässig.

Und zudem wäre die Rückforderung gemäß Paragraph 15 des LbEsG NRW auch eh nicht zulässig

Dominic231


Egge2206

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 19:18Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Familienzuschlag 1-3 (Ehe+2 Kinder) in die Grundbesoldung einbezogen werden und der restliche Familienzuschlag angepasst wird.


Also das sozusagen jeder Beamte dann (egal ob Kinder oder nicht) gleich viel erhält und der Mehrbedarf aber 3 Kinder ff durch separate Zuschläge geregelt wird?

Egge2206

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 20:18Alles klar. Danke.🙏

Und betrifft auch nur die mit 3 Kindern oder mehr (wenn ich das richtig verstanden habe)

Max_Muster

Zitat von: Egge2206 in Gestern um 20:22Also das sozusagen jeder Beamte dann (egal ob Kinder oder nicht) gleich viel erhält und der Mehrbedarf aber 3 Kinder ff durch separate Zuschläge geregelt wird?
Das wäre zumindest ein denkbares Szenario. Allerdings würde auch das für den DH teuer. Vielleicht findet er also einen Mittelweg, der durch das Urteil des BVerfG möglich ist.
Eine Erhöhung der Grundbesoldung und eine strukturelle Neuordnung der Besoldungsstruktur ist aber sehr wahrscheinlich und damit auch eine höhere monatliche Alimemtation und eine Nachzahlung für diejenigen, die WS eingelegt haben.
Allein die Höhe steht in den Sternen. Sie wird aber nicht astronomisch sein.

Bingo45

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 20:44Das wäre zumindest ein denkbares Szenario. Allerdings würde auch das für den DH teuer. Vielleicht findet er also einen Mittelweg, der durch das Urteil des BVerfG möglich ist.
Eine Erhöhung der Grundbesoldung und eine strukturelle Neuordnung der Besoldungsstruktur ist aber sehr wahrscheinlich und damit auch eine höhere monatliche Alimemtation und eine Nachzahlung für diejenigen, die WS eingelegt haben.
Allein die Höhe steht in den Sternen. Sie wird aber nicht astronomisch sein.

Und erhaltene Familienzuschläge würden dann bei den Nachzahlungen mit der rückwirkend erhöhten Grundbesoldung verrechnet, sodass sich in diesem Fall nur das Besoldungsgefüge für die Zukunft ändert?

Reisinger850

So würde es am meisten Sinn machen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man zumindest mit zwei Kindern bei +/- Null rauskommt und welche mit einem Kind noch was nachgezhalt bekommen.
Am meisten profitieren werden diejenigen, die am stärksten unteralimentiert wurden -> Beamte ohne Kinder

Max_Muster

Zitat von: Bingo45 in Gestern um 22:19Und erhaltene Familienzuschläge würden dann bei den Nachzahlungen mit der rückwirkend erhöhten Grundbesoldung verrechnet, sodass sich in diesem Fall nur das Besoldungsgefüge für die Zukunft ändert?
Das wäre ein vorstellbares Szenario.
Grundsätzlich muss berechnet werden inwiefern die Alimemtation in der Vergangenheit bis heute nicht verfassungsmäßig war. Die Rechnung ist kompliziert, da wahrscheinlich das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen und weiterhin die verschiedenen Mietstufen miteinbezogen werden. Aktuell gibt es bereits eine Erhöhung von 3,36%. Diese wird sicher ein Bestandteil des zu erwartenden Ergebnis sein. Bedeutet, dass der DH von einer Erhöhung ausgeht. Die meisten Prognosen gehen davon aus, dass kinderlose stark und kinderreiche Beamte am Ende ein wenig profitieren. Weniger wird hinterher niemand haben, aber der Zuschlag könnte recht unterschiedlich und möglicherweise relativ gering ausfallen.

Bingo45

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 22:46Das wäre ein vorstellbares Szenario.
Grundsätzlich muss berechnet werden inwiefern die Alimemtation in der Vergangenheit bis heute nicht verfassungsmäßig war. Die Rechnung ist kompliziert, da wahrscheinlich das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen und weiterhin die verschiedenen Mietstufen miteinbezogen werden. Aktuell gibt es bereits eine Erhöhung von 3,36%. Diese wird sicher ein Bestandteil des zu erwartenden Ergebnis sein. Bedeutet, dass der DH von einer Erhöhung ausgeht. Die meisten Prognosen gehen davon aus, dass kinderlose stark und kinderreiche Beamte am Ende ein wenig profitieren. Weniger wird hinterher niemand haben, aber der Zuschlag könnte recht unterschiedlich und möglicherweise relativ gering ausfallen.

Danke - so in etwa vermutete ich es schon. Und das ganze dann rückwirkend bis einschließlich 2023. 2022 ist bereits weitgehend beschieden worden und davor wird es wahrscheinlich argumentativ dunkel, da das BVerfG seine Rechtsprechung offenbar geändert hat

WikingerBrot

Mich wundert es einfach, dass bis jetzt noch keine einigen Infos durchgesickert sind.
Liegt es vielleicht daran, dass nichts geändert werden muss laut unserer Regierung?  >:(

BÜRGERFREUNDLICH

#2801
Zitat von: WikingerBrot in Heute um 06:55Mich wundert es einfach, dass bis jetzt noch keine einigen Infos durchgesickert sind.
Liegt es vielleicht daran, dass nichts geändert werden muss laut unserer Regierung?  >:(

Es wird ganz sicher Änderungen geben und je nach Fallkonstellation auch Erhöhungen. Unser FM hat sich bereits mehrfach dahingehend geäußert. Haben wir Vertrauen in ihn. 😌