Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Finanzer

Zitat von: AR76 in Heute um 08:03Wobei Hessen besser zahlt oder habe ich einen Fehler? Bei mir wären es 400 oder 500 netto mehr. Je nach Erfahrungsstufe, da wir ja bei A13 bis 12 haben, Hessen bis 8.

Man muss natürlich auch die vergleichsweise hohen Lebenserhaltungskosten in Hessen bedenken. Aber ja, in den letzten Jahren ist schon ein bisschen was passiert... natürlich nicht mal ansatzweise genug.

@Robertbob: Vor allem ist der DH auch um die geistige Gesundheit von AR76 bemüht... wenn er sich nicht informieren kann, muss er sich auch nicht ärger :-)

WernerWillsWissen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 11:34Die Beamtenvertretung ist stinkt sauer.

Unterm Strich ist es doch vollkommen egal. In ein paar Wochen gibt es wieder die üblichen Bilder demonstrativer Einigkeit mit dem DH und alles ist vergessen. Insgesamt ist der Laden ziemlich machtlos.

Ähnlich beim BVerfG: Wenn man sich Niedersachsen und Hessen anschaut. Mit einem funktionierenden Rechtsstaat hat das für mich nichts zu tun.

Bin jedenfalls gespannt, was unser FM präsentiert. Immerhin soll das Altersgeld kommen, dann kann man diese Maschinerie wenigstens verlassen, ohne seine erworbenen Versorgungsansprüche zu verlieren.


Robertbob

Zitat von: AR76 in Heute um 08:03Wobei Hessen besser zahlt oder habe ich einen Fehler? Bei mir wären es 400 oder 500 netto mehr. Je nach Erfahrungsstufe, da wir ja bei A13 bis 12 haben, Hessen bis 8.
Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden. Dies ist in Hessen jedoch ausgeblieben. Im Vergleich zur Besoldungstabelle aus NRW geht es bis A10 nur um ein paar Euro hin oder her.

Robertbob

Zitat von: Finanzer in Heute um 09:12@Robertbob: Vor allem ist der DH auch um die geistige Gesundheit von AR76 bemüht... wenn er sich nicht informieren kann, muss er sich auch nicht ärger :-)
Ich vergaß, du meinst sicher die "Fürsorgepflicht des DH seinen Beamten gegenüber". Das ich nicht auf dem Schirm, ist wohl meinem Alter geschuldet, wurde in der Vergangenheit auch eigentlich nie so umgesetzt.  8)

Jole123

Der TOP hat sich geändert. Nunmehr heißt er:

7. Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024
Bericht der Landesregierung
Vorlage erwartet

in Verbindung damit

Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung vom 17. September 2025?
Bericht der Landesregierung
Vorlage erwartet


Es bleibt spannend :-)

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Jole123 in Heute um 11:42Der TOP hat sich geändert. Nunmehr heißt er:

7. Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2024
Bericht der Landesregierung
Vorlage erwartet

in Verbindung damit

Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung vom 17. September 2025?
Bericht der Landesregierung
Vorlage erwartet


Es bleibt spannend :-)

Hieß der TOP nicht die ganze Zeit über so?

DerDienende

Ich kann da aktuell auch keine Änderung erkennen?!

Max_Muster

Zitat von: Finanzer in Heute um 09:12Man muss natürlich auch die vergleichsweise hohen Lebenserhaltungskosten in Hessen bedenken. Aber ja, in den letzten Jahren ist schon ein bisschen was passiert... natürlich nicht mal ansatzweise genug.

@Robertbob: Vor allem ist der DH auch um die geistige Gesundheit von AR76 bemüht... wenn er sich nicht informieren kann, muss er sich auch nicht ärger :-)
Auch für Beamte mit Familie im höheren Dienst (wie mich) ist die Besoldung in Hessen erheblich höher 🤔

Robertbob

Zitat von: Max_Muster in Heute um 12:04Auch für Beamte mit Familie im höheren Dienst (wie mich) ist die Besoldung in Hessen erheblich höher 🤔
Eigentlich sollten die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden und seh ich nicht
Beispiel: A6 st. 3 NRW 3128 € Hessen 2985 €
A9 St 11 NRW 4295 € Hessen dort höchste Stufe 8 auch 4295 €.
Genau das führt das Urteil des BVERFG aus 2025 ad absurdum.
Der FamZ sollte bei der Berechnung keine  Rolle spielen,  es geht  ausschließlich ums Grundgehalt, das wurde hier aber schon zigmal erörtert, ist aber s. Oben immer noch nicht in den Köpfen vieler hier angekommen.

Max_Muster

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:15Eigentlich sollten die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden und seh ich nicht
Beispiel: A6 st. 3 NRW 3128 € Hessen 2985 €
A9 St 11 NRW 4295 € Hessen dort höchste Stufe 8 auch 4295 €.
Genau das führt das Urteil des BVERFG aus 2025 ad absurdum.
Der FamZ sollte bei der Berechnung keine  Rolle spielen,  es geht  ausschließlich ums Grundgehalt, das wurde hier aber schon zigmal erörtert, ist aber s. Oben immer noch nicht in den Köpfen vieler hier angekommen.
Andere Quellen sprechen von einer Stauchung der oberen Besoldungsstufen in den letzten Jahrzehnten. Ob das den Tatsachen entspricht und ob da Reparaturbedarf besteht, werden wir in den nächsten Wochen erfahren.
Erwartungen nicht zu hoch schrauben und weiter (angepasste) Widersprüche schreiben dürfte der richtige Weg sein.

Robertbob

Zitat von: Max_Muster in Heute um 12:20Andere Quellen sprechen von einer Stauchung der oberen Besoldungsstufen in den letzten Jahrzehnten. Ob das den Tatsachen entspricht und ob da Reparaturbedarf besteht, werden wir in den nächsten Wochen erfahren.
Erwartungen nicht zu hoch schrauben und weiter (angepasste) Widersprüche schreiben dürfte der richtige Weg sein.
Um die Widersprüche kommen wir schon wegen des fiktiven Partnereinkommens nicht herum.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:16Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden. Dies ist in Hessen jedoch ausgeblieben. Im Vergleich zur Besoldungstabelle aus NRW geht es bis A10 nur um ein paar Euro hin oder her.

Wo finde ich das im Beschluß?

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 12:27Wo finde ich das im Beschluß?
Kernpunkte des BVerfG-Beschlusses (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)Systematischer Verstoß: In den Jahren 2008 bis 2020 wurde die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung in fast allen A-Besoldungsgruppen (A 2 bis A 11) unterschritten.Neuer Berechnungsmaßstab: Das Gericht hat den Maßstab verschärft. Die Mindestbesoldung wird künftig nicht mehr starr am Grundsicherungsniveau gemessen, sondern muss sich an der wirtschaftlichen Situation der gesellschaftlichen Mitte orientieren (mindestens 80 % des Median-Einkommens

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:36Kernpunkte des BVerfG-Beschlusses (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)Systematischer Verstoß: In den Jahren 2008 bis 2020 wurde die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung in fast allen A-Besoldungsgruppen (A 2 bis A 11) unterschritten.Neuer Berechnungsmaßstab: Das Gericht hat den Maßstab verschärft. Die Mindestbesoldung wird künftig nicht mehr starr am Grundsicherungsniveau gemessen, sondern muss sich an der wirtschaftlichen Situation der gesellschaftlichen Mitte orientieren (mindestens 80 % des Median-Einkommens

Ja das weiß ich. Und wie kommst Du daraus abgeleitet zu diesem Satz?

"Nach dem Urteil des BVERFG aus 2025 sollen in erster Linie die unteren Besoldungsgruppen im Grundgehalt angehoben werden."

Robertbob

Nun wenn wie dort steht, die Mindestbesoldung in fast allen A - Besoldungsgruppen ( A 2 bis A 11) unterschritten wurden, lässt das meiner Meinung nach den Schluss zu, da diese bei der Unterbesoldung auch gemeint wurden und bei den das Grundgehalt erhöht werden muss. Sonst hätte das BVerG vielleicht als Beschluss gefasst, das beispielsweise alle Beamten in der Besoldungsgruppe B ein höheres Grundgehalt erhalten sollen.