Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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Schneewitchen

Zitat von: justilegal in Heute um 20:45Ich will hier bestimmt nicht den Pessimisten geben, eher den leider Erfahrenen... es wird in Niedersachsen nicht annähernd so kommen wie in Brandenburg... Brandenburg hat nur ca 35.000 Beamte, Niedersachsen fast 130.000... in Brandenburg gibt's keine Pensionäre, die älter sind als Mitte/ Ende 70 (vielleicht n paar ältere, die nach der Aufbauhilfe Anfang der 90er dann im Osten geblieben sind)... wenn ich dann lese, dass das Brandenburger Paket 1,1 Mrd kostet, dann werden die 2 Mrd, die Herr Heere bereitstellen möchte, einfach nicht für Ähnliches ausreichen... Brandenburg zahlt ab dem 1. Kind fast 400 EUR Fam-Zuschlag, Niedersachsen bekanntlich 145/ 245 EUR... natürlich muss man hinsichtlich der Begründung noch abwarten... aber ich gehe in NDS leider eher in Richtung Bund - nicht, was die Grundgehälter angeht- aber hohes (fiktives) Partnereinkommen + plus hohe Ergänzungszuschläge... 2 Mrd klingt erstmal viel- kommt eben auch darauf an, wieviel Köpfe daran partizipieren...

Objektiv dürfte die Anzahl der betroffenen Beamten eigentlich keine Rolle spielen. Selbstverständlich ist das aber schon ein Faktor, da ja in der Realität der berechtigte Anspruch der Beamten auf die angespannte Haushaltssituation trifft.

ExponentialFud

Haushalterische Erwägungen können nicht angeführt werden, so das BVerfG.

Es ist ganz einfach: Aus dem MÄE, der bundeseinheitlichen Tabelle von 1996 und den Preis/Lohnindizes ergibt sich eine Fortschreibung, die zu den erforderlichen Tabellengehältern führt.

Die MÄEs von NDS und BBG sind nahezu gleich, BBG liegt wenige EUR höher. Man kann nur versuchen, das fiktive Partnereinkommen höher zu wählen. Hier wird NDS natürlich ins Extrem gehen, wie immer. Was BBG angesetzt hat ist noch nicht bekannt.

Die 2 Milliarden in NDS werden einfach nicht ausreichen. Nachtragshaushalt und peng.

Die Ergänzungszuschläge verletzen das Abstandsgebot und werden fallen.

Schneewitchen

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 21:09Haushalterische Erwägungen können nicht angeführt werden, so das BVerfG.

Es ist ganz einfach: Aus dem MÄE, der bundeseinheitlichen Tabelle von 1996 und den Preis/Lohnindizes ergibt sich eine Fortschreibung, die zu den erforderlichen Tabellengehältern führt.

Die MÄEs von NDS und BBG sind nahezu gleich, BBG liegt wenige EUR höher. Man kann nur versuchen, das fiktive Partnereinkommen höher zu wählen. Hier wird NDS natürlich ins Extrem gehen, wie immer. Was BBG angesetzt hat ist noch nicht bekannt.

Die 2 Milliarden in NDS werden einfach nicht ausreichen. Nachtragshaushalt und peng.

Die Ergänzungszuschläge verletzen das Abstandsgebot und werden fallen.

Das ist mir klar. In der Praxis wird die Haushaltsbelastung für die DH eine Rolle spielen. Das ist dann nicht in Ordnung, kann aber dann nicht zeitnah sanktioniert werden.....!

ExponentialFud

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 21:15Das ist mir klar. In der Praxis wird die Haushaltsbelastung für die DH eine Rolle spielen. Das ist dann nicht in Ordnung, kann aber dann nicht zeitnah sanktioniert werden.....!

Ich bin da viel optimistischer. Niedersachsen ist bis nach Karlsruhe bekannt als das Bundesland mit der längsten Geschichte und der miesesten Besoldung. Der Beschluss gegen Niedersachsen steht für 2027 an. Zwei Dinge können nun geschehen:
1. Das BVerfG scheut sich nicht, den Prüfumfang auszuweiten, bis hin zur im Herbst 26 vom Land vorgeschlagenen neuen Tabelle. Im Berliner Beschluss hat eine solche Ausweitung statt gefunden.
2. Das BVerfG hat die Möglichkeit zur Vollstreckungsanordnung nach 35 BVerfGG.  Die steht gerade gegen Niedersachsen immer mal wieder gesprächsweise im Raum, und wurde in der Vergangenheit gegen den Bund in Bezug auf Familienzulage gezogen. Das wäre peinlich und finanziell schmerzhaft für das Land. Als Dienstherr vermeidet man das am Besten, in dem man sich durch einen soliden Tabellenentwurf im Herbst 2026 einsichtig zeigt.