[RP] Besoldungsrunde 2025-2028 Rheinland-Pfalz

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:32

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RLP91

Der Gesetzesentwurf liest sich so, dass die Landesregierung auch nach der neuen BVerfG Entscheidung von einer amtsangemessenen Besoldung ausgeht. War nicht anders zu erwarten leider

Schmitti


WalterWhite

Also dieser Satz aus der Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz lässt mich aufhorchen. Das ist wohl definitiv eine Anspielung darauf, dass RLP auch ein fiktives Partnereinkommen einbauen will...unfassbar einfach.

"Ein verfassungskonformes Alimentationsniveau ist durch das vorliegende Anpassungsgesetz weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus wird das beamtenrechtliche Doppelverdienermodell sachgerecht und zeitgemäß entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Realität fortentwickelt."

Schmitti

Inzwischen liegt der Gesetzesentwurf mir auch vor. Ein Auszug zur Erheiterung:

ZitatBesonders herauszustellen sind die langjährigen Tarifübertragungen gepaart mit einem Paket flankierender Maßnahmen, mit denen das Land im Sinne eines immensen Kraftakts die Attraktivität rheinlandpfälzischer Beamten- und Richterverhältnisse im Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern entschieden stärken konnte. Gerade auch im besoldungsexternen Vergleich hat sich dabei die qualitätssichernde Funktion der rheinlandpfälzischen Bezüge bestätigt, wohingegen bei privaten Arbeitgebern – angesichts einer Phase wirtschaftlicher Stagnation – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einschnitten wie zum Beispiel Kurzarbeit oder sogar Arbeitsplatzverlusten umgehen mussten. Deutliche alimentative Verbesserungen, wie die Stärkung der Familien von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter mit drei und mehr Kindern, die Gewährung von steuerfreien Arbeitgeberleistungen, wie Corona-Prämie und Inflationsausgleichsprämien, die Anhebung der Eingangsbezahlung in höheren Besoldungsgruppen, die klare Steigerung nahezu aller Stellenzulagenbeträge um mehr als 30 v. H. oder die überproportionale Erhöhung der Anwärterbezahlung spielen in die Gesamtabwägung positiv hinein.
...
Insgesamt bestehen somit weder im Jahr 2025 als Ausgangspunkt der Anpassungen, noch in den Anpassungsjahren 2026 und 2027 selbst Zweifel an der Verfassungskonformität der Bezüge. Es wird die Mindestbesoldung ebenso gewahrt, wie die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse

Also wenn demnächst wieder ein Kollege sich über die Landesgrenze oder zum Bund versetzen lassen will, weisen wir ihn einfach darauf hin, dass die Anwärterbezüge überproportional gestiegen sind und er diesen immensen Kraftakt unseres Landes doch gefälligst etwas mehr würdigen soll  8)

Kalliope73

Der Gesetzentwurf wird wohl nach der Sommerpause an den Landtag gehen, d.h. September. Es wird aber aller Voraussicht nach eine Vorgriffszahlung geben, damit das Geld schon vorher bei den Beamtinnen und Beamten ankommt. Das wurde so in der Vergangenheit bei Tarif-Übertragungungen auf die Beamtinnen und Beamten im Land so gehandhabt. Das braucht üblicherweise eine gewisse Vorlaufzeit, deshalb könnte die Erhöhung vielleicht mit den Augustbezügen kommen, sonst September, schätze ich.

MonksRLP

Zitat von: Schmitti in Gestern um 13:08Inzwischen liegt der Gesetzesentwurf mir auch vor...

Wäre super wenn man den hier auch teilen könnte. Oder wo habt ihr den her bzw. gefunden?  ::)

Schmitti



Christian1903

Hallo Admin,

ich glaube im veröffentlichen Rechner ist ein kleiner Fehler drin.

Ausweislich Gesetzentwurf wird der Zuschlag für das 3. und weitere Kinder nicht erhöht, verbleibt somit bei 726,- Euro für die nächsten Jahre???

Danke!

AltStrG

In Hamburg führt es dazu, dass in Zukunft weniger Dienstposten verbeamtet werden und die jeweiligen Statusämter mehr Aufgaben/Verantwortung bekommen.

Und ich wette, dass es weniger Beförderungen, längere Standzeiten und mehr Lebensarbeitszeit geben wird. Mutmaßlich auch Wochenarbeitszeit.

Verwalter

Puh, laut Gesetzesentwurf ist das Partnereinkommen von 2025 zu 2026 um 7,58% gestiegen, ich denke das spiegelt durchaus die Realität wider. NICHT! Aber schon um gegen Forderungen aus der Beamtenschaft gegenzurechnen.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

AltStrG

Zitat von: Verwalter in Gestern um 20:33Puh, laut Gesetzesentwurf ist das Partnereinkommen von 2025 zu 2026 um 7,58% gestiegen, ich denke das spiegelt durchaus die Realität wider. NICHT! Aber schon um gegen Forderungen aus der Beamtenschaft gegenzurechnen.

Lass mich raten, euch fehlen 7.58% in der Besoldung zur aA?