[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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teclis22

Apro pros prozentuale Steigerung:

Gibt es eigentlich einen standard Prozentsatz dafür?
Also im Sinne von:

A6 auf A7 +x Prozent?
A7 auf A8 +y Prozent?

Oder wie wird das bestimmt ?


Paterlexx

Zitat von: ExponentialFud in 24.08.2026 13:23Dann eben A6. Ändert nichts dran, dass die prozentualen Steigerungen fehlen.
Ja, längst nicht alle klagen seit 2011 oder sind überhaupt so lange Beamte. Die Summe wird daher individuell bestimmt.
Dennoch hast du zu 100% recht!

Wie ich heute feststellen musste, führt meine Gewerkschaft den Kampf gegen die Behörde offenbar tatsächlich über eine Kanzlei im Sammelverfahren. Deshalb kann ich meinen Anwalt wohl nicht einmal direkt ansprechen, schon wild.

Meine Fragen habe ich ihm trotzdem einmal formuliert. Es gibt jetzt jedenfalls einen Streitwert. Den zu erreichen, würde mir ja schon reichen.

MrZibber

Zitat von: teclis22 in 24.08.2026 15:29Apro pros prozentuale Steigerung:

Gibt es eigentlich einen standard Prozentsatz dafür?
Also im Sinne von:

A6 auf A7 +x Prozent?
A7 auf A8 +y Prozent?

Oder wie wird das bestimmt ?



Schließe mich dieser Frage an. Ich kann mich allerdings nicht entsinnen, irgendwo einen festen Prozentsatz zwischen den Besoldungsstufen gelesen zu haben. Hier hat wahrscheinlich wieder jeder Besoldungsgeber seine eigene ,,Logik" und Berechnungsgrundlagen.

DasInstitut

Aus dem Berlin Thread

https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-ruegepflicht-unteralimentation-bverwg-urteil/

Wäre uns auch für uns ziemlich praktisch. Hoffentlich wird die Vorlage der Gewerkschaften um dieses Urteil und die daraus abgeleitete Praxis ergänzt.

AltStrG

Nichts Neues in der Sache, die Webseite ist etwas spät dran (Urteil/Beschluss Mai 2026). Ergänzung: Gilt AB Klage/Rechtsanhängigkeit.

Wenn keine Klage/Rechtsanhängigkeit, Jährlichmachung mittels Widerspruch weiter notwendig.

DasInstitut

Zitat von: AltStrG in Gestern um 09:05Nichts Neues in der Sache, die Webseite ist etwas spät dran (Urteil/Beschluss Mai 2026). Ergänzung: Gilt AB Klage/Rechtsanhängigkeit.

Wenn keine Klage/Rechtsanhängigkeit, Jährlichmachung mittels Widerspruch weiter notwendig.

ah okay, habe übrigens immer noch nichts von der Perso in Sachen Widerspruch 2025 gehört.

Unteralimentiert

Meint ihr nicht, dass die Stadt eh ab Ende des Jahres mit Widersprüchen überflutet wird? Ich könnte mir vorstellen, dass viele, die bislang noch nie einen Widerspruch eingelegt haben, das ab jetzt tun, gerade mit Blick darauf, sich im Falle eines späteren Urteils dann die Möglichkeit von Ansprüchen zu sichern.

teclis22

na ich hoffe doch. ich werde einlegen. daher schaue ich schon immer mal ob ic irgendwo eine vorlage finden kann

Paterlexx

#623
Zitat von: Unteralimentiert in Gestern um 11:24Meint ihr nicht, dass die Stadt eh ab Ende des Jahres mit Widersprüchen überflutet wird? Ich könnte mir vorstellen, dass viele, die bislang noch nie einen Widerspruch eingelegt haben, das ab jetzt tun, gerade mit Blick darauf, sich im Falle eines späteren Urteils dann die Möglichkeit von Ansprüchen zu sichern.
Mehr werden es nicht. Die meisten verstehen das Thema kaum, fast niemand interessiert sich wirklich dafür und viele sind inzwischen einfach nur frustriert.

Die Gewerkschaften sind faktisch raus, weil die Klageverfahren sie im Falle einer Niederlage beinahe ruiniert hätten. Wie ich bereits schrieb: Die Gewerkschaften führen Massenverfahren, die Stadt behandelt jeden Fall einzeln. Das sagt eigentlich alles. Beschleunigt wird hier gar nichts.

Die führenden Anwälte haben das Thema vor 15 Jahren aufgemacht und wollen offenbar nur noch irgendwie bis zur Rente durchhalten. Nicht, dass sie am Ende noch vor Abschluss des Verfahrens abtreten. :-)

Wirklich geisteskrank, wie diese ganze Nummer gelaufen ist.