[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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AltStrG

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:31Manche Kollegen sehen das wohl so, dass derzeit die Taube auf dem Dach nicht (sofort) greifbar ist und sind dann vielleicht mit dem Spatzen in der Hand zunächst einmal zufrieden, insbesondere, wenn der Spatz in Brandenburg im Vergleich zu den Spatzen in den anderen Bundesländern deutlich fetter ist!?

Nun, ich würde lieber die Taube nehmen, die natürlich schon greifbar ist, wenn der Spatz freiwillig angeboten wird.

justilegal

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:31Manche Kollegen sehen das wohl so, dass derzeit die Taube auf dem Dach nicht (sofort) greifbar ist und sind dann vielleicht mit dem Spatzen in der Hand zunächst einmal zufrieden, insbesondere, wenn der Spatz in Brandenburg im Vergleich zu den Spatzen in den anderen Bundesländern deutlich fetter ist!?

So siehts wohl aus. Im Nachbarland Niedersachsen wäre man gern so verfassungswidrig besoldet, würde es doch mit 3 Kindern fast 2.000 monatlich brutto mehr bedeuten. Da nützt die Taube auf dem Dach nix.

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:43Nun, ich würde lieber die Taube nehmen, die natürlich schon greifbar ist, wenn der Spatz freiwillig angeboten wird.

Weshalb ist die Taube greifbar, nur weil der Spatz freiwillig gegeben wurde? Das kann man so sehen, muss man aber nicht.

Man könnte das auch so sehen: Der Spatz ist das Geflügel, was der DH maximal bereit ist herauszurücken.Will man einen fetteren Vogel oder gar die Taube, dann muss man eben den Geflügelzüchterverband um Hilfe bitten.

Und das ist eben der Punkt. Endlose Verfahren, die das alles für viele Kollegen abstrakt machen. Durch die langen Verfahrenszeiten verlieren die Leute den Bezug zur Sache und zu deren Historie.

Wenn dann mal was kommt, dann freut man sich drei Tage und geht zur Tagesordnung über.

Das ganze Thema wird von den wenigen Kollegen weiter voran getrieben, die halt Klagen eingereicht haben oder auch künftig noch Klagen einreichen.

Nur, wenn irgendwann, so wie wohl in Brandenburg, dann mal die fetten Nachzahlungen ausgeschüttet werden, dann werden gewisse Leute wach und können nicht verstehen, weshalb es keine Nachzahlungen für alle gibt.

AR76

Zitat von: Unknown in Gestern um 12:37Und aus diesem Grund hat sich mir die Frage gestellt, warum Brandenburg so gefeiert wird.
Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, seien es 5, 100 oder 1000 Euro unter der Vorgabe des BVerfG.
Weil vermutlich jede amtsangemessene Alimentation erst vom BVerfG geprüft werden muss, bis sie stimmt - für alle 17 Dienstherren. Bis dahin ist Brandenburg weit vorne mit der Besoldung, im Vergleich zu NRW würde ich die 500 Euro netto gerne erst mal nehmen. Erleichtert einiges.

Anadur

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:43Nun, ich würde lieber die Taube nehmen, die natürlich schon greifbar ist, wenn der Spatz freiwillig angeboten wird.

Ist die Taube denn greifbar?

Mal aus dem Gewerkschaftsnähkästchen geplaudert. Es gibt imo keine aktiven gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bb. Das wird seit Jahren seitens der Gewerkschaftsführungen mehr oder weniger blockiert. Auch konkrete harte Kritik an den Gesetzesentwürfen wurde oft weichgespült. Ja, wir arbeiten daran die zu ersetzen, ist aber leichter geschrieben als getan.

Bei den Konkurrenten des DGB sehe ich auch kein Verlangen am aktuellen Status was zu ändern. Man sieht ja welche Gewerkschaften sehr schnell allem was das MdF vorgeschlagen hat zugestimmt haben.

Seitens der Politik besteht in Bb keinerlei Druck handeln zu müssen, um so überraschender war das ausgerechnet Bb jetzt voranprescht. und nicht nur ein "wir müssen mal drüber reden" raushaut sondern direkt einen Entwurf in der Schublade hat. Aluhut aufsetzen: Auf der anderen Seite ist Berlin nicht weit und nachdem der Bundesentwurf durchaus Staub aufgewirbelt hat, ist Bb natürlich der optimale Ort um das durchwinken zu lassen. Da können dann alle anderen auf Bb zeigen und sich rausreden mit: "wir machen das ja nur wie die".
Gut, vielleicht haben sie auch nur Angst gehabt, dass der Bund und Berlin das umsetzen und dann im Beamtenvergleich niemand mehr nach Bb geht.

Wie auch immer. Ich sehe tatsächlich die Taube nicht greifbar. Es fehlt da auf zu vielen Ebenen der Druck was ändern zu müssen. Es ist schön, dass das BVerfG alle 5 Jahre mal zu einem Urteil kommt, aber davon kann ich mir in dieser Bananenrepublik leider auch nix kaufen.


AltStrG

Zitat von: justilegal in Gestern um 13:47So siehts wohl aus. Im Nachbarland Niedersachsen wäre man gern so verfassungswidrig besoldet, würde es doch mit 3 Kindern fast 2.000 monatlich brutto mehr bedeuten. Da nützt die Taube auf dem Dach nix.

Obwohl der Spatz nicht das ist, was einem zusteht und bekommen könnte?

BVerfGBeliever

Zitat von: Anadur in Gestern um 14:12Ist die Taube denn greifbar?
1.) Wäre ich Beamter in Brandenburg, würde ich mich als erstes auf den Spatz freuen. Beispielsweise soll ja das monatliche A16-Grundgehalt laut Entwurf rückwirkend ab Januar von 8.663 EUR auf 10.218 EUR, also um rund 18%, erhöht werden. Das ist doch definitiv schon mal ein Schritt in die richtige Richtung!

2.) Bezüglich der Taube würde ich im Anschluss meinen Blick nach Karlsruhe richten:
a) Der brandenburgische Entwurf rechnet laut des heutigen Beitrags von Anadur ein Netto-Partnereinkommen von rund 900 EUR an.
b) Falls also das BVerfG diese Anrechnung demnächst komplett untersagen sollte (wovon ja manche hier ausgehen), dann müsste die Bruttobesoldung eines verheirateten A6/2 mit zwei Kindern vermutlich um gut 1.200 EUR gegenüber der neuen Tabelle aus dem Entwurf angehoben werden. Mit anderen Worten: Ein 4K-A6-Beamter müsste dann also zusätzlich rund 30% (!) oben drauf bekommen.
c) Und auch wenn das BVerfG beispielsweise eine Partnereinkommens-Anrechnung auf Minijob-Niveau zulassen sollte, gäbe es immer noch einen gewissen Anpassungsbedarf nach oben (ausgehend von der neuen Tabelle aus dem Entwurf).

Fazit: Als brandenburgischer Beamter würde ich mich entspannt zurücklehnen, als erstes den angekündigten Spatz verspeisen und anschließend darauf warten, wie groß die Taube ist, die hoffentlich demnächst aus Karlsruhe herangeflogen kommen wird (und dabei natürlich nicht meinen jährlichen Widerspruch vergessen)..

Dogmatikus

Zitat von: Anadur in Gestern um 12:36Sie nehmen die A6/2 als Grundlage:

Ob die Zulagen die ~200-250€ Unterschied ausgleichen? Bin ich überfragt.

Woher sind deine Zitate?

2 Gedanken dazu:

  • Bei dem "Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Partnerin/Partner) 896,48" handelt es sich um ein fiktives Partnereinkommen, nichts anderes. Auch BB arbeitet also wenig überraschend mit diesem Konstrukt
  • Dass man wegen einer Zulage nun nicht mehr auf A5/2, sondern auf A6/2 abstellen darf, finde ich kurios. Das würde ja bedeuten, dass A5/2 durch die Zulage durch die Bank weg und strukturell höher liegt als A6/2, was nicht zu begründen sein dürfe. Anders ausgedrückt: Wenn jeder A5 mehr in der Tasche hat als jeder A6, wieso sind dann nicht alle A5er in A6 eingruppiert und umgekehrt?


Zitat von: Unknown in Gestern um 12:37Und aus diesem Grund hat sich mir die Frage gestellt, warum Brandenburg so gefeiert wird.
Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, seien es 5, 100 oder 1000 Euro unter der Vorgabe des BVerfG.

Feiern würde ich Brandenburg nicht. Allerdings kann man mMn das fiktive Partnereinkommen weiter angreifen mit dem Ziel, eine weitere Erhöhung wie nun bereits erreicht zu erhalten. Während man das tut, lebt es sich mit 800€ netto mehr im Monat aber doch entspannter als vorher. Dass dies nichts am verfassungswidrigen Zustand ändert, bleibt ja unbenommen der Fall, den man nicht gutheißen kann.

Ich wäre als jemand aus NDS daher weder glücklich noch zufrieden mit den Brandenburger Erhöhungen, aber auf dem Weg zur irgendwann hoffentlich zu 100% verfassungsgemäßen, amtsangemessenen Alimentation zumindest finanziell erleichtert.

AltStrG

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:04Weshalb ist die Taube greifbar, nur weil der Spatz freiwillig gegeben wurde?

Man könnte das auch so sehen: Der Spatz ist das Geflügel, was der DH maximal bereit ist herauszurücken.Will man einen fetteren Vogel oder gar die Taube, dann muss man eben den Geflügelzüchterverband um Hilfe bitten.

Wenn dann mal was kommt, dann freut man sich drei Tage und geht zur Tagesordnung über.

Das ganze Thema wird von den wenigen Kollegen weiter voran getrieben, die halt Klagen eingereicht haben oder auch künftig noch Klagen einreichen.

Nur, wenn irgendwann, so wie wohl in Brandenburg, dann mal die fetten Nachzahlungen ausgeschüttet werden, dann werden gewisse Leute wach und können nicht verstehen, weshalb es keine Nachzahlungen für alle gibt.

Mein persönliche Ansicht als Nicht-Beamter: Ich würde immer auf die (mittels Gerichtsurteil) vollständige Erfüllung meiner Ansprüche bestehen und mich nicht mit (ungewohnt "großzügigen") Teil-Beträgen aus dem Fokus bringen lassen.

Und natürlich ist es ein Problem, dass nur wenige Klagen, aber viele Hoffen.

AltStrG

Zitat von: Anadur in Gestern um 14:12Ist die Taube denn greifbar?

Mal aus dem Gewerkschaftsnähkästchen geplaudert. Es gibt imo keine aktiven gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bb. Das wird seit Jahren seitens der Gewerkschaftsführungen mehr oder weniger blockiert. Auch konkrete harte Kritik an den Gesetzesentwürfen wurde oft weichgespült. Ja, wir arbeiten daran die zu ersetzen, ist aber leichter geschrieben als getan.


Ja.

Die Gewerkschaften haben gar keinen Anteil mehr, wenn es einen konkreten Beschluss des BVerfG gibt. Da gibt es nichts (mehr) zu verhandeln.

Und das sich BB bewegt liegt m.M.n. daran, dass es wohl die (weiteren) konkrete Beschlüsse des BVerfG kommen sieht, die auch Brandenburg betreffen werden. ;)

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:261.) Wäre ich Beamter in Brandenburg, würde ich mich als erstes auf den Spatz freuen. Beispielsweise soll ja das monatliche A16-Grundgehalt laut Entwurf rückwirkend ab Januar von 8.663 EUR auf 10.218 EUR, also um rund 18%, erhöht werden. Das ist doch definitiv schon mal ein Schritt in die richtige Richtung!

2.) Bezüglich der Taube würde ich im Anschluss meinen Blick nach Karlsruhe richten:
a) Der brandenburgische Entwurf rechnet laut des heutigen Beitrags von Anadur ein Netto-Partnereinkommen von rund 900 EUR an.
b) Falls also das BVerfG diese Anrechnung demnächst komplett untersagen sollte (wovon ja manche hier ausgehen), dann müsste die Bruttobesoldung eines verheirateten A6/2 mit zwei Kindern vermutlich um gut 1.200 EUR gegenüber der neuen Tabelle aus dem Entwurf angehoben werden. Mit anderen Worten: Ein 4K-A6-Beamter müsste dann also zusätzlich rund 30% (!) oben drauf bekommen.
c) Und auch wenn das BVerfG beispielsweise eine Partnereinkommens-Anrechnung auf Minijob-Niveau zulassen sollte, gäbe es immer noch einen gewissen Anpassungsbedarf nach oben (ausgehend von der neuen Tabelle aus dem Entwurf).

Fazit: Als brandenburgischer Beamter würde ich mich entspannt zurücklehnen, als erstes den angekündigten Spatz verspeisen und anschließend darauf warten, wie groß die Taube ist, die hoffentlich demnächst aus Karlsruhe herangeflogen kommen wird (und dabei natürlich nicht meinen jährlichen Widerspruch vergessen)..

Nun, die Problematik ist m.E. nach, dass bei einer kompletten neuen Gesetzgebung der komplette Klageweg hinsichtlich der "neuen" Gesetzgebung (welche die alte ablöst) erneut beschritten werden müsste. Daher würde ich die Ansicht von b,c und Fazit nicht teilen.

Anadur

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 15:27Woher sind deine Zitate?


Direkt aus dem Entwurf, der mir vorliegt.