? zu BBG §17 (3)

Begonnen von Abu-Simbel, 16.02.2026 13:39

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Abu-Simbel

Hallo Forum,

ich habe eine laufbahnrechtliche Frage. Es geht um die Zulassung zum mittleren Dienst. Gemäß §17 (3) BBG ist nach Buchstabe Nummer 1b) eine Möglichkeit die Voraussetzungen zu erfüllen ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossnene Berufsausbildung.

Nach Nummer 2c) ist eine weitere Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit.

Meine Frage richtet sich zur "abgeschlossenen" Berufsausbildung nach Nummer 1b und 2c. Handelt es sich hier um ein und dieselbe Berufsausbildung oder müssen hier zwei unterschiedliche vorliegen?

Vielen Dank für Rückmeldungen und viele Grüße

Eukalyptus

Ich vermute sehr, das erstere (dieselbe Berufsausbildung) ist zulässig und gemeint. Mit der nochmaligen Erwähnung der Berufsausbildung in Nummer 2c könnte gemeint sein, dass die hauptberufliche Tätigkeit auf diesem Niveau erfolgen muss um (zur Erlangung der Laufbahnbefähigung) an die Stelle des abgeschlossenen Vorbereitungsdienstes zu treten.