Zusatzversorgung bei Teilrente

Begonnen von Littlegoaty, 16.02.2026 14:03

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Littlegoaty

Hallo,

ich bin in Hamburg beschäftigt und werde zum 1. Juli des Jahres eine Vollrente beziehen (vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung).

Die Zusatzversorgung nimmt dann ab meinem Rentenbeginn auch die Zahlung auf. Mir ist dabei klar, dass die Zusatzversorgung wegen des vorzeitigen Rentenbeginns analog zur Rentenversicherung mindert.

Nun pflege ich nebenbei einen Angehörigen, der den Pflegegrad 3 hat. Da gäbe es ja im Prinzip die Möglichkeit, dass die die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge zahlt. Allerdings wäre die Voraussetzung dafür eine Teilrente.

Würde die Zusatzversorgung weiterhin zahlen, wenn ich von der Vollrente in eine Teilrente wechsele?

Oder wie wäre es, wenn ich von vornherein nur eine Teilrente in Höhe von 99,9 % beziehe? Würde die Zusatzversorgung dann vom Rentenbeginn an zahlen und falls ja, mit welchen Abschlägen?

Viele Grüße

Littlegoaty



angestellteroed

Hi,
ist wahrscheinlich nicht die Antwort die du erwartest hast , aber ich würde mich nochmal informieren hinsichtlich der Teilrente und entsprechender Pflege.

Meiner Meinung nach sind Pflegebeiträge von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch bei einer Vollrente zu entrichten. Erst ab dem Beginn der regelaltersrente müsstest du eine 99,99 % Rente bei der Rentenversicherung beantragen um weiterhin pflegebeiträge zu erhalten.

Grüße

Rowhin

Wenn ichs richtig im Kopf habe, warst du schon bei der Beratung der Rentenversicherung, richtig? Hattest du das Thema da schon auf dem Schirm? Ansonsten wird ein Rat sein, dass auch dort nochmal anzusprechen - und/oder auf die kompetente Antwort vom Rentenonkel hier zu warten ;)

Littlegoaty

Zitat von: angestellteroed in 16.02.2026 14:54Hi,
ist wahrscheinlich nicht die Antwort die du erwartest hast , aber ich würde mich nochmal informieren hinsichtlich der Teilrente und entsprechender Pflege.

Meiner Meinung nach sind Pflegebeiträge von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch bei einer Vollrente zu entrichten. Erst ab dem Beginn der regelaltersrente müsstest du eine 99,99 % Rente bei der Rentenversicherung beantragen um weiterhin pflegebeiträge zu erhalten.

Grüße

Wenn ich richtig informiert bin, werden Pflegebeiträge von der Pflegeversicherung während der Erwerbstätigkeit nur gezahlt, wenn man maximal 30 Stunden die Woche arbeitet. Da ich in Vollzeit tätig gewesen bin, ist das bisher entfallen.


Zitat von: Rowhin in 16.02.2026 14:59Wenn ichs richtig im Kopf habe, warst du schon bei der Beratung der Rentenversicherung, richtig? Hattest du das Thema da schon auf dem Schirm? Ansonsten wird ein Rat sein, dass auch dort nochmal anzusprechen - und/oder auf die kompetente Antwort vom Rentenonkel hier zu warten ;)

Richtig, ich war bereits bei der Rentenberatung. Allerdings hatte ich dieses Thema leider übersehen und dort nicht angesprochen.

Insofern wäre es wirklich klasse, wenn vielleicht hier noch jemand etwas dazu sagen könnte (Rentenonkel?)