[MV] Besoldungsrunde 2025-2028 Mecklenburg-Vorpommern

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 16.02.2026 15:54

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IchLiebeBeamtentum

#105
Zitat von: Schneewitchen in 22.05.2026 12:37Ich darf mal eine zentrale Passage zitieren:

"Ausgehend davon ist nicht erkennbar, dass – so aber der Fragesteller – Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jährliche Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe entstehen."

Wumms! Damit ist doch schon viel gesagt. Also darf jetzt bitte nicht zu viel erwartet werden. Zudem wird es noch dauern, bis da mal belastbare Zahlen auf den Tisch gelegt werden können, von wem auch immer....

Warum Thesen irgendwelcher Hanswürste so viel Bedeutung beimessen?

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/finanzminister-geue-riskiert-streit-mit-der-beamtenschaft,beamte-120.html


,,Insgesamt geht es um 5,8 Prozent mehr Gehalt bis Anfang 2028. Vor dem Sommerurlaub winkt den Staatsdienern im ersten Schritt also eine ordentliche Nachzahlung."

Der Verfasser dieses Artikels (Redakteur a.D.) hat mal wieder grandios recherchiert und ist auch an der einen oder anderen Stelle um Polemik nicht verlegen. Nun gut, es ist stellvertretend für die Gesamtqualität mit dem Umgang dieses Sachverhaltes zu sehen.


FuffzehnZett

In den Drucksachen des Landtages wird ja indirekt das MÄE MVs als Richtmaß angedeutet. Bekanntlich liegt dieses erheblich unter dem Bundesdurchschnitt und ebenso unter demjenigen SHs - gemäß KI etwa 8%, dies kann ich jedoch nicht auf die Schnelle verifizieren. Droht hier ggf. ein böses Erwachen?

rs

Als ich das letzte Urteil des BVerfG zum ersten Mal gelesen hatte, hatte ich sofort Zweifel daran, ob dem Ersteller (Dr. M.) das Ausmaß des neu eingeführten Beurteilungsmaßstabs MÄE bewusst war.

Zuvor gab es als Vergleichsmaßstab das grundsätzlich bundesweit einheitliche Hartz4/Bürgergeldniveau, welches um Zusatzfaktoren wie Miete usw. - also tatsächliche Kosten ergänzt wurde. Das führte im Endeffekt zu einer Gleichbehandlung aller Beamten mit regionaler Differenzierung aufgrund tatsächlich niedriger regionaler Kosten.
Ergebnis (grundsätzlich): Wo die Lebenshaltung günstiger ist, darf der Beamte weniger verdienen als dort wo es teurer ist und andersherum.

Jetzt hat die Besoldung als Ausgangspunkt das regional stark unterschiedliche MÄE.
Ergebnis: Wo in der Gesamtbevölkerung weniger verdient wird, "darf" der Beamte auch weniger verdienen.
Überspitzt ausgedrückt: Weil es in MV relativ gesehen viele schlecht bezahlte Kellner und Hotelreinigungskräfte gibt, bekommt der Beamte hier demnächst weniger Geld als anderswo.

Es würde mich nicht wundern, wenn es irgendwann Berechnungen gibt, dass in "ärmeren Gegenden" der frühere Vergleichsmaßstab zu einer höheren Grundbesoldung führen würde. Spätestens dann, wenn das Bürgergeld/Grundsicherung irgendwann mal wieder deutlich angehoben werden muss.

Wenn man sich vor Augen führt, wie lange für eine Ost-West-Angleichung gekämpft werden musste...


IchLiebeBeamtentum

#108
Will man riskieren, dass einem die Leute von Nachbarländern abgefischt werden?

Sollten es 8 % weniger als in Schleswig-Holstein sein, dann wäre das Ergebnis unter dem jetzigen Tarifabschluss.

Mitleser

https://www.landtag-mv.de/plenum-und-ausschuesse/staendige-ausschuesse/finanzausschuss/anhoerungen

Die Stellungnahmen der Gewerkschaften etc...


Mir persönlich gefällt das klare Auftreten des Richterbundes!

AltStrG

Zitat von: rs in Gestern um 11:21Als ich das letzte Urteil des BVerfG zum ersten Mal gelesen hatte, hatte ich sofort Zweifel daran, ob dem Ersteller (Dr. M.) das Ausmaß des neu eingeführten Beurteilungsmaßstabs MÄE bewusst war.

Zuvor gab es als Vergleichsmaßstab das grundsätzlich bundesweit einheitliche Hartz4/Bürgergeldniveau, welches um Zusatzfaktoren wie Miete usw. - also tatsächliche Kosten ergänzt wurde. Das führte im Endeffekt zu einer Gleichbehandlung aller Beamten mit regionaler Differenzierung aufgrund tatsächlich niedriger regionaler Kosten.
Ergebnis (grundsätzlich): Wo die Lebenshaltung günstiger ist, darf der Beamte weniger verdienen als dort wo es teurer ist und andersherum.

Jetzt hat die Besoldung als Ausgangspunkt das regional stark unterschiedliche MÄE.
Ergebnis: Wo in der Gesamtbevölkerung weniger verdient wird, "darf" der Beamte auch weniger verdienen.
Überspitzt ausgedrückt: Weil es in MV relativ gesehen viele schlecht bezahlte Kellner und Hotelreinigungskräfte gibt, bekommt der Beamte hier demnächst weniger Geld als anderswo.

Es würde mich nicht wundern, wenn es irgendwann Berechnungen gibt, dass in "ärmeren Gegenden" der frühere Vergleichsmaßstab zu einer höheren Grundbesoldung führen würde. Spätestens dann, wenn das Bürgergeld/Grundsicherung irgendwann mal wieder deutlich angehoben werden muss.

Wenn man sich vor Augen führt, wie lange für eine Ost-West-Angleichung gekämpft werden musste...



Wie sollte die Nettoäquivalenzeinkommenberechnung (was auch Mindestlohn und Bürgergeld umfasst in den Berechungen des statistischen Bundesamtes!) (x2.3) jemals weniger sein, als die 115% Bürgergeldberechung?

Und nur zur Erinnerung: es geht immer um die Mindestbesoldung, die ein Beamter im jeweiligen Statusamt erfahren sollte. Das BVerfG hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das der Startpunkt ist, nicht das erreichbare Endziel.

BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in Gestern um 18:26Wie sollte die Nettoäquivalenzeinkommenberechnung (was auch Mindestlohn und Bürgergeld umfasst in den Berechungen des statistischen Bundesamtes!) (x2.3) jemals weniger sein, als die 115% Bürgergeldberechung?
Ganz einfach. Herr Hagemeyer-Witzleb, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von BVR Maidowski vermutlich ziemlich nah dran war am letzten BVerfG-Beschluss, hat dies kürzlich in einem Aufsatz für Berlin in den Jahren 2009 bis 2020 verglichen:

- Zwischen 2009 und 2016 war die alte 115%-Abstands-Schwelle immer höher als die neue 80%/2,3-Prekaritätsschwelle (z.B. 33.145 € vs. 30.959 € im Jahr 2014).
- Zwischen 2017 und 2020 war der alte Schwellenwert hingegen immer niedriger als der neue Mindestbesoldungswert (z.B. 37.527 € vs. 40.421 € im Jahr 2020).


[Hagemeyer-Witzleb, Teoman M., "Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis: zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.", Deutsches Verwaltungsblatt: DVBl 141 (2026), 8, S. 444-451]

accipiter

@AltStrG
Es mag sein dass das BVerfG das so gesehen hat. Die FM sehen das aber als Endziel und nicht als Startpunkt. Wer es anders sieht kann ja klagen. Der Rechtsweg steht einem ja offen. Man muss halt nur Zeit mitbringen und billigend in Kauf nehmen, das mögliche Ansprüche weginflationiert werden, denn eine Verzinsung kennt das Besoldungsrecht nicht; sprich ist in allen Länder als auch beim Bund gesetzlich ausgeschlossen. Und ja. Das mit dem MÄE ist so eine Sache. War es vorher die Grundsicherung +15% der Benchmark ist es jetzt faktisch der Mindestlohn. Gerade im Osten ist der Niedriglohnsektor stark und die Tarifbindung schwach. Die Spreizung im Gefüge wird zunehmen zumal auch noch das Partnereinkommen in unterschiedlichen Ausmaßen hinzugerechnet wird.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:53Ganz einfach. Herr Hagemeyer-Witzleb, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von BVR Maidowski vermutlich ziemlich nah dran war am letzten BVerfG-Beschluss, hat dies kürzlich in einem Aufsatz für Berlin in den Jahren 2009 bis 2020 verglichen:

- Zwischen 2009 und 2016 war die alte 115%-Abstands-Schwelle immer höher als die neue 80%/2,3-Prekaritätsschwelle (z.B. 33.145 € vs. 30.959 € im Jahr 2014).
- Zwischen 2017 und 2020 war der alte Schwellenwert hingegen immer niedriger als der neue Mindestbesoldungswert (z.B. 37.527 € vs. 40.421 € im Jahr 2020).


[Hagemeyer-Witzleb, Teoman M., "Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis: zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.", Deutsches Verwaltungsblatt: DVBl 141 (2026), 8, S. 444-451]

Gerne noch einmal die Frage: Wie soll dieses mathematisch im direkten Vergleich (!) gehen, wenn das in Rede stehende Bürgergeld und grundsätzliche Mindestlohnzahlungen im (x2.3fachen) Nettoäquivalenzeinkommen vollständig Berücksichtigung finden?



AltStrG

Zitat von: accipiter in Gestern um 19:05@AltStrG
Es mag sein dass das BVerfG das so gesehen hat.

Nur das zählt. Auch diesem Inhalt wird sich die Politik beugen müssen. Das ist auch der Grund, warum die Besoldungsgesetzgeber so eng zusammenarbeiten wollen. Die Schere kann nicht mehr so weit aufgehen, wie sie es bislang tat.

Mein Eindruck ist: Für die Beamten wird im Rahmen einer Neubewertung der Föderalismusreform dazu übergeben, wieder grundsätzlich einheitlich zu besolden.

accipiter

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:55Nur das zählt. Auch diesem Inhalt wird sich die Politik beugen müssen. Das ist auch der Grund, warum die Besoldungsgesetzgeber so eng zusammenarbeiten wollen. Die Schere kann nicht mehr so weit aufgehen, wie sie es bislang tat.

Mein Eindruck ist: Für die Beamten wird im Rahmen einer Neubewertung der Föderalismusreform dazu übergeben, wieder grundsätzlich einheitlich zu besolden.

Zustimmung. Bin auch für ein einheitliches Besoldungssystem in Dtl. Gab es hat funktioniert und sollte es wieder geben. Der Kannibalismus zw den einzelnen DH hätte ein Ende. Zumal die dann einheitliche Gesetzgebung des Bundes ohnehin im BR zustimmungspflichtig wäre.

Schneewitchen

Zitat von: accipiter in Gestern um 23:11Zustimmung. Bin auch für ein einheitliches Besoldungssystem in Dtl. Gab es hat funktioniert und sollte es wieder geben. Der Kannibalismus zw den einzelnen DH hätte ein Ende. Zumal die dann einheitliche Gesetzgebung des Bundes ohnehin im BR zustimmungspflichtig wäre.

Wünschen darf man sich bekanntlich alles. Ein einheitliches System, so sinnvoll das auch sein mag, wird es nicht mehr geben. Die Landesfürsten werden sich doch nicht den unmittelbaren Einfluss auf die Personalaufwendungen im Beamtenbereich aus der Hand nehmen lassen. Da hilft es auch nicht, wenn sie bei einem einheitlichen System über den BR ein Mitspracherecht bekommen würden.

Auch wenn sie durch das BVerfG gegängelt werden, haben sie doch aktuell noch erhebliche gestalterische Möglichkeiten mit Einsparpotentialen, die kein DH gerne abgibt.