[HB] Besoldungsrunde 2025-2028 Bremen

Begonnen von Zauberberg, 17.02.2026 06:19

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E15TVL


Zauberberg

Zitat von: Euter in 29.07.2026 13:50Ihr seit hier ja extrem lahm. Der Entwurf ist kommende Woche im Senat.
Danke für die Info kann man doch sagen, anstatt zu maulen. Dachte der Senat hat Sommerpause ?! Hast Du Infos über den Inhalt ? ....oder bleibt es dabei, wie von Herrn Fecker bei den Gewerkschaften vorgetragen ?

arbeitswütig

ZitatB.  Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des BremBBVAnpG für die Jahre 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen)
Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation der Jahre 2024 und 2025 bedarf es in der Rückschau weiterer zusätzlicher linearer Anpassungen. Die Erhöhung der Dienstbezüge für die Jahre 2024 und 2025 stellt sich wie folgt dar:

Erforderlich ist eine weitere, über das Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 hinausgehende lineare Erhöhung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge von 2,50 Prozent mit Wirkung vom 1. Januar 2024. In der Folge ist die bereits durch das BremBBVAnpG 2023, 2024, 2025 beschlossene Erhöhung der Grundgehaltssätze um den Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. November 2024 auf die Basis der neuen Grundgehälter vom 1. Januar 2024 zu stellen, und die übrigen zu dynamisierenden Bezügebestandteile sind ab dem 1. November 2024 um 4,76 Prozent zu erhöhen.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 werden die Dienstbezüge um weitere 3,80 Prozent erhöht. Dieser Anpassungsschritt setzt sich zusammen aus einem Vorziehen der bereits beschlossenen Anpassung der Dienstbezüge von 3,65 Prozent ab dem 1. Februar 2025 durch das BremBBVAnpG 2023, 2024, 2025 und einer zusätzlichen Erhöhung um 0,15 Prozent. Der vorgezogene Anpassungsschritt zum 1. Dezember 2024 wird den Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern bereits vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung gezahlt und nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
 
Daran anschließend wird das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge übertragen. Die Besoldung wird im Sinne des § 18 BremBesG entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung angepasst.

Danach werden die Dienst- und Anwärterbezüge wie folgt erhöht:

zum 1. April 2026 um 2,80 Prozent,
zum 1. März 2027 um 2,00 Prozent,
zum 1. Januar 2028 um 1,00 Prozent,
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. April 2026 um 60 Euro,
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. März 2027 um 60 Euro,
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. Januar 2028 um 30 Euro.

Die Übernahme des im Tarifbereich vereinbarten Mindestbetrages von 100 Euro der Grundgehälter erfolgt nicht, da dies im Bereich der Besoldung zu einer systemfremden Stauchung der unteren Besoldungsgruppen und dadurch zu einer Verletzung des zu prüfenden systeminternen Besoldungsvergleich führen würde (vierter Parameter). Dies ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt und im Ergebnis deshalb nicht umsetzbar. Es verbleibt daher bei einer

zeitgleichen und systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses.

 
 

Zauberberg


yogiii

Also das, was bisher veröffentlicht wurde?

Angeblich +12%, von denen ich aber jetzt schon fast 10% bekomme.
In Wirklichkeit also ca. +2,5%. So ziemlich der Betrag, der dann wöchentlich mehr gearbeitet wird.

Klingt für mich nach Nullrunde.

egonkrenz

Zitat von: yogiii in 31.07.2026 09:25Also das, was bisher veröffentlicht wurde?

Angeblich +12%, von denen ich aber jetzt schon fast 10% bekomme.
In Wirklichkeit also ca. +2,5%. So ziemlich der Betrag, der dann wöchentlich mehr gearbeitet wird.

Klingt für mich nach Nullrunde.


sehe ich genauso und das sind die fakten. ich schaue schon gar nicht mehr auf andere bundesländer (brandenburg zahlt mehr als der bund oder in thüringen gibt es zur tariferhöhung noch mal knapp 5 prozent ruhegehaltsfähige sonderzahlung) und schon gar nicht auf den bund.

arbeitswütig

Waren das zum größten Teil nicht ohnehin immer nur die Übernahmen der vergangenen Tarifabschlüsse? Wo da jetzt die Wiederherstellung der aA sein soll ist mir schleierhaft. Und ja, mit der Stunde Mehrarbeit ist es unterm Strich eine Nullrunde. Aber die gewerkschaftlichen Vertretungen scheinen sehr zufrieden zu sein, dass man endlich Wertschätzung entgegenbringt.

Mykey

Ist damit die Anrechnung der rückwirkenden Einmalzahlung für das Jahr 2024 für das 1. und 2. Kind (je 625 €) vom Tisch?

AltStrG

Bremen ist halt pleite und einen niedrigen Indexlohn :)

Kimbo_123

Urteilt das Verfassungsgericht nicht dieses Jahr eventuell nochmal explizit die Besoldung von Bremen? Könnte da zumindest nochmal was in Bewegung kommen?

Euter

Zitat von: Kimbo_123 in 31.07.2026 23:03Urteilt das Verfassungsgericht nicht dieses Jahr eventuell nochmal explizit die Besoldung von Bremen? Könnte da zumindest nochmal was in Bewegung kommen?

Ja, damit ist zurechnen. Aber eine ggf. Umsetzung erst nach der Wahl.

P. S. Grüße an E15TVL

Zauberberg

Wie von Euter angekündigt war das Besoldungsgesetz heute unter TOP 31 im Senat. Bis jetzt ist die Vorlage nicht bei den Anlagen, kommt diese in den nächsten Tagen noch ?


Zauberberg

Zitat von: Hans Werner Mangold in Gestern um 18:41https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/beamtenbesoldung-kosten-bremen-tarife-verfassungsgericht-100.html
Vielen Dank ! Habe ich gesehen, aber mich interessiert die Vorlage im Detail um Z.B. zu sehen, was auf die Nachzahlung angerechnet wird.
Im übrigen ist die Schlagzeile wieder genau das, was B&B mal wieder in der Bevölkerung auslöst. Bremen geht es schlecht, weil die Millionen für die überbezahlten Beamten draufgehen.

Micha84

Typisch butenunbinnen ...
Fast schon Bildzeitungsniveau