[HB] Besoldungsrunde 2025-2028 Bremen

Begonnen von Zauberberg, 17.02.2026 06:19

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Zauberberg

Ich liebe halt die Ironie !
Natürlich wäre ich für eine Anpassung nach oben. Sehe aber nicht, dass durch die Interessenvertretungen, wie Sonnenwind es erwartet, etwas kommt, denn durch diese hat sich in der Vergangenheit nie etwas bewegt.
Denke erstmal das was kommt mitnehmen.
Dann kommen erstmal die Wahlen. Was danach mit evtl. einem Bremer Urteil aus Karlsruhe noch geht, mal sehen. Mag nicht nur scherzen oder die Ironie, sondern auch das positive denken. ;-)

Kimbo_123

Auf der Seite des Senats bzw. hier auf öffentlicher Dienst Info ist ja das gesamte Gesetz samt der Berechnungen zum MÄE im Anhang zu finden. Hat da jemand, der/die sich gut auskennt schonmal kritisch drübergeschaut?

https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20260804_top_31_ANLAGE_Anpassung_Besoldungs_und_Beamtenversorgungsbezuege.pdf

Zauberberg

Gesehen habe ich es, aber es fehlt mir die richtige Ahnung alles zu durchblicken und genau das ist ja auch gewollt. Deshalb meine Nachfrage hier, gibt es eine Stelle wo man seinen persönlichen Fall prüfen lassen kann, ob er zumindest mit dem beschlossenen Gesetz konform ist. Denn in der Rückrechnungszeit ist dass Leben  nicht persönlich und beruflich stehengeblieben, es gab Beföderungen oder Kinder die aus den Zuschläge rausfielen oder reinkamen. Weiterhin ist fraglich, was ist mit den ganzen Widersprüchen zur aaA oder auch zum Familienergänzungszuschlag, werden die ganz normal weiterverfolgt ?

egonkrenz

Zitat von: Kimbo_123 in Heute um 06:42Auf der Seite des Senats bzw. hier auf öffentlicher Dienst Info ist ja das gesamte Gesetz samt der Berechnungen zum MÄE im Anhang zu finden. Hat da jemand, der/die sich gut auskennt schonmal kritisch drübergeschaut?

https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20260804_top_31_ANLAGE_Anpassung_Besoldungs_und_Beamtenversorgungsbezuege.pdf


kann man sich doch hier (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/) genau ausrechnen lassen oder willst du deine nachzahlung genau nachvollziehen können?

Unknown

Solange das fiktive Partnereinkommen nicht gekippt wird, wird es keine Nachzahlungen oder signifikante Erhöhungen geben. Dieses hält alles auf einem geringen Level.

DeltaR95

Zitat von: Unknown in Heute um 09:38Solange das fiktive Partnereinkommen nicht gekippt wird, wird es keine Nachzahlungen oder signifikante Erhöhungen geben. Dieses hält alles auf einem geringen Level.

Bremen scheint einen anderen Weg gegangen zu sein. Man rechnet bei 4K keinerlei fiktives Partnereinkommen an, sondern die Alleinverdienerehe.

Zitata) Bruttobesoldung
Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren alleiniges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 Mikrozensusgesetz (MZG) die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist (BVerfG - 2 BvL 20/17 u.a., Rn. 70).

Dafür hat man aber einen Familienergänzungszuschlag ins Spiel gebracht: Kind 1 bis 3 je 375 € im Monat.

Man hat zwar nach meinem Verständnis auf Grundlage des MÄE die Mindestbesoldung korrekt berechnet (Beispiel 2027), darin sind aber pro Jahr 9.000 € an Familienergänzungszuschlag sowie 9.210,16 € Familienzuschlag enthalten.

Heißt für den kleinsten Beamten:

Grundgehalt BesGr. A 5, Stufe 2 35.891,32 €

Summe Familienergänzungszuschlag und Familienzuschlag: 18.210,16 €

Heißt, die auf den Familienstand bezogenen Bestandteile sind höher als 50 % des Grundgehaltes - zudem werden die auch nur gewährt, wenn der Beamte verheiratet ist oder eben bis zu zwei Kinder hat. Der Familienergänzungszuschlag wird scheinbar auch nicht mit den Jahren von 2024 bis 2027 erhöht, sondern ist fest.

Warum macht man das Ganze:

Für das Jahr 2024:

ZitatAbweichung der Jahresnettoalimentation (+) 4.609,50 Euro

Für das Jahr 2027:

ZitatPrekaritätsschwelle jährlich netto 47.582,40
[...]
Abweichung der Jahresnettoalimentation (+) 178,20 Euro

Natürlich mit Prognose über die Entwicklung des MÄE versehen, aber dennoch sieht man sehr schön aus meiner Sicht, dass vom gewollten Punkt einfach rückwärts gerechnet wurde.

Jeder kann sich selbst ausrechnen, wie weit unter der Prekaritätsschwelle ein Beamter (unverheiratet), ein Beamter (verheiratet) oder ein Beamter mit einem Kind liegt  ::)

Der Witz schlechthin bleibt aber, dass Bremen im Gegensatz zu allen anderen bisher bekannten Entwürfen von Bund und Ländern kein fiktives Partnereinkommen ansetzt und damit aus dem "konzertierten Ansatz" ausschert.


Zauberberg

Zitat von: egonkrenz in Heute um 09:27kann man sich doch hier (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/) genau ausrechnen lassen oder willst du deine nachzahlung genau nachvollziehen können?

Genau ! Durch persönliche (Kinder sind zwischenzeitlich älter als 25) und Veränderungen der Besoldung (Arbeitszeit und Besoldungsstufe) wird es recht kompliziert.
Weiter interessiert mich der Umgan gmit den Klagen der Vorjahre.