[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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HansDampf

Zitat§ 39a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,Ein Beamter oder Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge, der verheiratet ist und dem
ein kinderbezogener Familienzuschlag gewährt wird, erhält einen monatlichen alimen-
tativen Ergänzungszuschlag, wenn sein Ehegatte nicht mindestens ein monatliches
Einkommen in Höhe des Betrags erhält, welcher der nach § 8 Abs. 1a Satz 2 des Vier-
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ermittelten Geringfügigkeitsgrenze ent-
spricht."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert.
aa) Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,Der alimentative Ergänzungszuschlag nach Absatz 1 Satz 1 beträgt im Jahr 2026
monatlich 450 Euro."
bb) Folgender Satz 2 wird eingefügt:
,,Für die auf das Jahr 2026 folgenden Jahre errechnet sich die Höhe des alimenta-
tiven Ergänzungszuschlags, indem der Betrag nach Satz 1 durch 13,90 Euro ge-
teilt, mit dem für das jeweilige Jahr geltenden Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1
des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Abs. 1
Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung multipliziert und
auf volle Euro aufgerundet wird; er nimmt nicht an regelmäßigen Besoldungsan-
passungen nach § 14 Abs. 1 teil."
cc) In Satz 4 wird die Verweisung ,,Satz 2" durch die Verweisung ,,Satz 3" ersetzt.

Kann mir bitte jmd erklären wer nun den Anspruch auf die 450 € erhält, heißt wenn der Ehepartner aktuell mehr als 2409 € bei 40h/Woche verdient gibts den Zuschlag nicht?

Barret

Zitat von: HansDampf in 31.05.2026 11:59Kann mir bitte jmd erklären wer nun den Anspruch auf die 450 € erhält, heißt wenn der Ehepartner aktuell mehr als 2409 € bei 40h/Woche verdient gibts den Zuschlag nicht?

Schön wäre es.. die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 603 Euro monatlich

accipiter

Begründung fehlt noch. Dann erschließt sich sicher auch die vermeindliche Richtigkeit / vermeindliche Unrichtigkeit der an den Grds der Sparsamkeit ausgerichteten Berechnungen zur verfassungsgemäßen Alimentation in TH. Auch was den Ergänzungszuschlag nach dem 39a und das anrechenbare Partnereinkommen betrifft (sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die aber  gleichwohl zusammenhängen), so dass es am Ende passt bzw passend gemacht wurde. Bzgl der Nachzahlungsregelung nach dem 64 blickt doch keiner durch (ich jedenfalls nicht) und ich bin gespannt wie das TLF das zeitnah hinbekommen soll. Automatisch läuft da mE nichts und das wird sicher händisch wie auch immer berechnet. Da sind mE menschliche Fehler schon vorprogrammiert. Insbesondere im Hinblick auf die noch offene und vom BVerfG zu klärende Frage bzgl der Anrechnung des Partereinkommens werde ich weiter WS einlegen und auch klagen.

Rambazamba

Grundsatzfrage: Wenn der Dienstherr entscheidet, es wird für alle für das Jahr 2025 eine Nachzahlung geben, heißt das doch, das Besoldungsniveau war zu gering. Denke ich dann falsch oder müsste dann nicht die Übertragung des Tarifergebnisses auf Basis des ,,neuen" Besoldungsniveaus realisiert werden? Das ist jedoch nicht der Fall und somit meiner Meinung nach wieder nicht verfassungsgemäß, oder?

unnamed

Ich denke mal, dass das TFM sich durch die Schaffung der Jahressonderzahlung einredet, dass die besoldung für 2026 verfassungsgemäß ist.

Der richtige Weg wäre definitiv der gewesen, dass es für 2025 nicht nur eine Rückzahlung gibt, sondern das rückwirkend ab 01.01.2025 die Besoldung im Allgemeinen angehoben wird.

Beamtenhustler

Zitat von: Mitleser in 31.05.2026 07:28Wie hoch müsste die Nachzahlung für das eine Jahr ausfallen und wie hoch sollte denn deiner Meinung das Grundgehalt sein? Der Kollege in Thüringen verdient laut dem GE gerade 263€ mehr im Monat, bekommt eine gute Nachzahlung, hat mit etwas Glück auch noch einen WS von vor 2025 offen und die JSZ scheint auch üppig zu sein...da komm ich nicht mehr ganz mit  8)
Ich gönne es aber auch jedem Kollegen und bin gespannt auf unsere Zahlen, die aber ja erst nach der Landtagswahl bekannt gegeben werden^^

Grüße aus MV

Die 263 mehr sind doch nur der Übertragung des Tarifergebnisses geschuldet, oder? Und dass es für Widerspruchsführer Nachzahlungen geben würde war doch sowieso klar. Hier ist man ja schnell zufrieden.

Mitarbeiter0815

relevant wird sein, ob das BVerfG das Alleinverdienermodell oder Partnereinkommen als Grundlage ansieht. Mit der Sonderzahlung 4,8 % schließt Thüringen die Lücke für 2025 gibt es dafür eine Nachzahlung...Mal schauen was der TBB sagt, wie hoch die Chance sind, dass das BVerfG das Alleinverdienermodell als Berechnungsgrundlage ansieht.   

ausJENA

Ich bin auf die Begründung zu den Nachzahlungstabellen gespannt. Für 2023 und 2024 geht der hD hier nahezu komplett leer aus, was angesichts des Abstandsgebots höchst zweifelhaft ist. Da das Alleinverdienermodell bis zu einer anderslautenden Entscheidung des BVerfG nach wie vor Bestand hat, werde ich weiterhin meine Klage erweitern und hinsichtlich der vergangenen Jahre diese auch aufrechterhalten. Der Trick mit der Jahressonderzahlung, weil man eine grundständige Anpassung der Grundbesoldungstabelle (die m.E. notwendig ist) wie der Teufel das Weihwasser scheut, passt ins bekannte Muster. Fazit: zu wenig, zu spät. So sollte der TBB oder wenigstens der VHDT das bewerten.

accipiter

Und hier die offizielle Verlautbarung des TFM zum aktuellen Thema:

https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/gesetzentwurf-regelt-uebernahme-der-tarifeinigung-auch-fuer-beamte-und-folgt-vorgaben-eines-gerichtsurteils-zur-verfassungsgemaessen-alimentation

Ob dann alles passt - wie man meint -, so dass bereits rechtshängige Verfahren klägerseitig möglichst klaglos gestellt werden, muss jeder für sich schauen; und man kann sich ja gern zuvorderst hier dazu austauschen, wenn nicht nur der Text sondern auch die Begründung mit den Berechnungen vorliegt. Oftmals steckt der Teufel ja im Detail den der Einzelne übersieht aber der dem Anderen auffällt. Dafür gibt es ja das Forum, wenn man schon nicht streiken darf. Am Ende heißt das im Zweifel ggf nicht kollektives Betteln sondern kollektive Klagen. Wenn man dies so will, kann man dies gern bekommen. Denn bei Lichte betrachtet ist es doch so. Alle BesG in TH seit 2008 waren verfassungswidrig obwohl alle BesG so verabschiedet und vorher auch rechtsförmlich geprüft wurden. Sprich die letzten 18 Jahre (!!!) Und dies trotz zwischenzeitlicher Rechtsprechung des BVerfG. Woher soll denn nun plötzlich das Vertrauen her kommen, dass nunmehr ab dem Jahre 2026 endlich alles richtig und verfassungsfest gemacht wird??? Einmal daneben gegriffen. Geschenkt. Ggf auch eine zweites mal. Aber 18 mal. Vertrauen habe ich da wenig. Ich  war auch kein Eidbrecher. Den Eid hat mein DH 18 mal gebrochen und dies mtw auch "schwarz auf weiß" zugegeben.

accipiter


accipiter

Schlussendlich zur aktuellen Diskussion zum sog Pensionprivileg der Beamten und Richter - wenn alle in die RV einzahlen wird es sofort(!) besser und gerechter sowieso - noch ein Artikel aus der Welt.

https://www.welt.de/debatte/plus6a19ade8b724341c5ccc055c/finanzielle-sicherheit-der-neue-hass-auf-die-beamten.html

Oder ohne Schranke

https://archive.ph/UUANp

Schneewitchen

Zitat von: accipiter in 02.06.2026 23:22Schlussendlich zur aktuellen Diskussion zum sog Pensionprivileg der Beamten und Richter - wenn alle in die RV einzahlen wird es sofort(!) besser und gerechter sowieso - noch ein Artikel aus der Welt.

https://www.welt.de/debatte/plus6a19ade8b724341c5ccc055c/finanzielle-sicherheit-der-neue-hass-auf-die-beamten.html

Oder ohne Schranke

https://archive.ph/UUANp

Danke für den Link🙂. Derartige Artikel sind mal richtig gut. Ein strammer SPDler würde hierbei selbstverständlich darauf verweisen, dass der Autor Oberstaatsanwalt ist und damit nur seine eigenen Pfründe verteidigen will....

Beamtenhustler

#147
Zitat von: accipiter in 02.06.2026 23:22Schlussendlich zur aktuellen Diskussion zum sog Pensionprivileg der Beamten und Richter - wenn alle in die RV einzahlen wird es sofort(!) besser und gerechter sowieso - noch ein Artikel aus der Welt.

https://www.welt.de/debatte/plus6a19ade8b724341c5ccc055c/finanzielle-sicherheit-der-neue-hass-auf-die-beamten.html

Oder ohne Schranke

https://archive.ph/UUANp

Danke für den Link. Die WELT ist wie immer an Schizophrenie nicht zu überbieten, schießt sie doch selbst gefühlt jeden zweiten Tag mit Hasskanonen auf die Beamtenspatzen. Hat sich dieser Kommentar bei denen eingeschlichen?

Schneewitchen

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 08:02Danke für den Link. Die WELT ist wie immer an Schizophrenie nicht zu überbieten, schießt sich doch selbst gefühlt jeden zweiten Tag mit Hasskanonen auf die Beamtenspatzen. Hat sich dieser Kommentar bei denen eingeschlichen?

Vielleicht ein versehentlicher Ausflug in die wenig attraktive Sphäre der objektiven Berichterstattung?

Das wird sich sicher so schnell nicht wiederholen🤨! Insofern: Alles gut😵�💫😉!

Atzinator

#149
Hello! Ich habe mal gerechnet - bitte korrigiert mich. Ich weiß natürlich nicht, was das TFM für Werte angenommen hat.

Netto-Medianäquivalenzeinkommen (Netto-MÄE) Thüringen                     
Jahr           2020           2021           2022           2023           2024           2025           2026
Betrag   1.672,00 €   1.702,58 €   1.779,60 €   1.907,20 €   1.993,45 €   2.093,12 €   2.176,85 €
Steigerung                   2%             5%             7%                 5%                  5%                  4%
Quelle                            Landesamt für Statistik, Basis Mikrozensus                   vorläufig       geschätzt


Berechnung der monatlichen Mindestalimentation nach Rn. 70f                     
Netto-MÄE                              2.176,85 €               
Prekaritätsschwelle                      1.741,48 €   80% des Netto-MÄE            
Faktorberechnung                      4.005,40 €   x2,3 aus Rn. 70f            
zzgl. PKV+Pflegebeitrag              700,00 €           private Krankenversicherung (PKV) und Pflege geschätzt            
abzgl. Kindergeld                      510,00 €               
Netto-Mindestbesoldung      4.195,40 €               


Berechnung der tatsächlichen Nettoalimentation in Thüringen 2026 (Besoldungsgruppe A6 Stufe 3)                  
                             Jan - Mrz   Apr - Dez         
Grundgehalt*      2.885,36 €   2.985,36 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
Zuschlag Ehe      177,25 €   182,21 €         
Zuschlag 1. Kind   326,41 €   335,55 €         
Zuschlag 2. Kind   529,16 €   543,98 €         
allgemeine Zulage*   102,42 €   105,29 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
                     
Summe brutto              4.020,60 €   4.152,39 €         
zzgl. Jahressonderzahlung 143,41 €   148,35 €         
                     
Endbrutto               4.164,01 €   4.300,74 €         
Mittelwert                         4.266,56 €            
Netto A6/3                        3.625,06 €            


Der NETTO-Fehlbetrag beträgt somit 570,34 €. Nimmt man mal die Relation des Bundes an, würde sich dann für

A8/5      663 €
A10/7     808 €
A12/8   1.004 €
A14/9   1.259 €

ca. jeweils ergeben. Nur mal so als Richtwerte!


Also wir sind immer noch bei 1:1 Übernahme des BVerfG meilenweit von einer aA entfernt ;)!