[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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BPist

Flankierende Maßnahmen zur Änderung des Beamtenrechts... Die Ministerin redet sich sehr gekonnt raus.
Hauptsache es ist Geld für zwei Staatssekretäre da. Ohne Worte.

Eddieminator

Ich habe gestern nur die schriftliche Aussage bekommen das der Entwurf noch in im ersten Halbjahr in den Landtag eingebracht werden soll. Bin mal sehr gespannt.

Pyrokar

Die Antwort der Ministerin in Bezug auf die Dringlichkeitsanfrage ist ja mal maximal vage formuliert. Das kann alles oder nichts heißen und schlauer ist man dadurch jetzt leider nicht.

Rheini

Zitat von: Eddieminator in 11.05.2026 16:04Ich habe gestern nur die schriftliche Aussage bekommen das der Entwurf noch in im ersten Halbjahr in den Landtag eingebracht werden soll. Bin mal sehr gespannt.

Ist das Jahr angegeben?

Rheini

#79
Zitat von: accipiter in 11.05.2026 12:33@unnamed

So ist es wohl. Gut Ding will Weile haben. Hauptsache man verkündet in der Presse vorab schon mal entsprechende Sparvorschläge.

Noch eine Stilblüte aus Bremen. Lt Bild rückt das SEK dort nachts nur noch freiwillig aus, da nach einer Entscheidung des VG Bremen Bereitschaftszeiten nur unzureichend abgegolten werden - 1:8, was in TH nach der § 11 Abs. 2  Satz 2 Nr. 1 der ThürAzVO ebenso der Fall ist.

Artikel ohne Zahlschranke

https://archive.ph/D4dRG 

Ich frage mich langsam, wo das noch alles enden soll.

Jetzt mal ernsthaft.

Wie will man anders es begrifflich machen, dass mit den Beamten nicht weiter so umgegangen werden kann, wie in den letzten Jahrzehnten?

Leider finde ich das SEK nicht gerade den besten Ort dafür. Aber wat mut, dat mut .......

P. S. Die Politik hat ja entschieden und nicht der Beamte. Und falls was passiert, sollte den Entscheidern dermaßen der A.... aufgerissen werden .....

accipiter

@BPist
Mit flankierende Maßnahmen sind sicher die gemeint, welche der Abg Bühl von der CDU bereits am Freitag über die Presse verkündet hat.

@Rheini
Stimme dir zu. Zumal die Kollegen vom SEK im Zweifel mit Gefahr für Leib und Leben ausrücken wenn sie angefordert werden. Ist auch keine Bildente. Dazu gibt es ein AW auf eine Grosse Anfrage der CDU v 7.4.26 in der Bremer Bürgerschaft. Und offenbar ist das nicht nur in Bremen so sondern wohl in anderen Ländern auch. So auch in TH. Finde ich echt krass.

CK7985

Wie soll ein verfassungsgemäßes ThürBesG eigentlich aussehen um den vom BVerfG aufgestellten Kriterien gerecht zu werden?

Wird letztlich die Grundbesoldung aller Besoldungsgruppen einmalig ergänzend zur regulären Erhöhung (Ergebnis Tarifverhandlungen) unter Wahrung des Abstandsgebotes erhöht?
Und was passiert dann mit den in den letzen Jahren spürbar erhöhten Familienzulagen für Kinder?
Werden diese dann wieder reduziert oder gibt es da eine Art Bestandsschutz?

BPist

@accipiter
Ja ich vermute auch, dass es Teile aus den Forderungen von dem ABG Beamten Bühl sind. Also AZV weg, Stunden hoch, vorzeitige Pension hoch.

Wie wäre es denn mal mit einer Prüferzulage die hoch geht? ;-)
Kann da nur von mir sprechen, aber in der Finanzverwaltung im Außendienst ist das Klima auch nicht mehr so prima. Und da ist man meistens allein in den Firmen und Betrieben. Die Zulage hierfür beträgt 50€ im Monat. Die Steuerfahndung, die  Regelfall in Gruppen unterwegs ist, erhält die volle Polizeizulage und Kleidergeld.

Egal, geht wohl nun doch etwas zu weit.


unnamed

Zitat von: CK7985 in Gestern um 00:13Wie soll ein verfassungsgemäßes ThürBesG eigentlich aussehen um den vom BVerfG aufgestellten Kriterien gerecht zu werden?

Wird letztlich die Grundbesoldung aller Besoldungsgruppen einmalig ergänzend zur regulären Erhöhung (Ergebnis Tarifverhandlungen) unter Wahrung des Abstandsgebotes erhöht?
Und was passiert dann mit den in den letzen Jahren spürbar erhöhten Familienzulagen für Kinder?
Werden diese dann wieder reduziert oder gibt es da eine Art Bestandsschutz?

Vielleicht dürfen wir uns ja bei der ersten Erhöhung über ganze 3,0% anstatt der 2,8% freuen und wären damit ja WEIT über den verhandelten Tarifergebnis. Der Rest wird dann wieder über irgendwelche Erhöhungen geregelt (Ehegattenzuschlag o.ä.)

Mittlerweile kann ich mir nicht vorstellen, dass die Grundbesoldung angepasst wird + die Übernahme wirklich dann komplett stattfindet.

Pyrokar

Zitat von: unnamed in Gestern um 07:38Vielleicht dürfen wir uns ja bei der ersten Erhöhung über ganze 3,0% anstatt der 2,8% freuen und wären damit ja WEIT über den verhandelten Tarifergebnis. Der Rest wird dann wieder über irgendwelche Erhöhungen geregelt (Ehegattenzuschlag o.ä.)

Mittlerweile kann ich mir nicht vorstellen, dass die Grundbesoldung angepasst wird + die Übernahme wirklich dann komplett stattfindet.

Die Ministerin hatte in der "Fakt ist" Sendung von vor einigen Wochen gesagt, dass die Zuschläge (vor allem Kinderzuschläge) auf einem Niveau angekommen sind, die keine weiteren Erhöhungen mehr zulassen. Sie müssen wenn dann an die Höhe der grundlegenden Bezüge ran.
Wenn man sich die Höhe der Kinderzuschläge anschaut, stimmt das aus meiner Sicht auch. Letztendlich sind die ja historisch schon immer Teil der Beamtenbezüge aber im Grunde genommen haben sie ja nichts mit der eigentlichen Arbeitstätigkeit des Beamten zu tun. Besonders in niedrigen Besoldungsgruppen sind Kinderzuschläge in der aktuellen Höhe ja schon fast ein "Zweitgehalt".

Atzinator

Machen wir uns nichts vor - das beste was wir erwarten können wird sich an Schleswig-Holstein orientieren (3% ab 1.1.25, 4% ab 1.1.26, 3% ab 1.1.27). Damit wird dann Tarif und aA vereint, die verbleibende Differenz wird auf das fiktive Partnereinkommen abgestellt.

Thüringen wird definitiv keinen Sonderweg gehen und hier 20% draufzahlen wie es eigentlich nötig wäre. Es wird ein kleiner Schritt und alles andere muss dann über die Klage in sechs Jahren geholt werden, wenn das fiktive PE wenigstens teilweise einkassiert wird!

CK7985

Zitat von: Pyrokar in Gestern um 08:54Die Ministerin hatte in der "Fakt ist" Sendung von vor einigen Wochen gesagt, dass die Zuschläge (vor allem Kinderzuschläge) auf einem Niveau angekommen sind, die keine weiteren Erhöhungen mehr zulassen. Sie müssen wenn dann an die Höhe der grundlegenden Bezüge ran.
Wenn man sich die Höhe der Kinderzuschläge anschaut, stimmt das aus meiner Sicht auch. Letztendlich sind die ja historisch schon immer Teil der Beamtenbezüge aber im Grunde genommen haben sie ja nichts mit der eigentlichen Arbeitstätigkeit des Beamten zu tun. Besonders in niedrigen Besoldungsgruppen sind Kinderzuschläge in der aktuellen Höhe ja schon fast ein "Zweitgehalt".

Die kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags (Stufe 2 und höher) sind halt i.d.R. nicht ruhegehaltfähig.
Zudem werden sie nur befristet gezahlt und nur Eltern kommen in deren Geschmack.
Schont mit Blick in die Zukunft, auf die alternde Belegschaft und die niedrigen Geburtenraten laufende Haushalte und vor allem Pensionsverpflichtungen.
Letztlich ein Weg des geringsten Widerstands.

Pyrokar

Zitat von: CK7985 in Gestern um 09:25Die kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags (Stufe 2 und höher) sind halt i.d.R. nicht ruhegehaltfähig.
Zudem werden sie nur befristet gezahlt und nur Eltern kommen in deren Geschmack.
Schont mit Blick in die Zukunft, auf die alternde Belegschaft und die niedrigen Geburtenraten laufende Haushalte und vor allem Pensionsverpflichtungen.
Letztlich ein Weg des geringsten Widerstands.

Ja das stimmt schon, dass es nur zeitlich begrenzt ist. Dennoch ist die aktuelle Höhe der Zuschläge aus meiner Sicht ausgereizt. Nicht falsch verstehen, ich gönne die Zuschläge jedem der Kinder hat, aber wie gesagt, aus meiner Sicht sind die Zuschläge von der Höhe her echt ausgereizt. Aber es stimmt schon, für die aA ist natürlich die Versuchung groß, einfach die Zuschläge zu erhöhen statt der Grundbesoldung, da diese dann auch ruhegehaltwirksam wäre.

accipiter

Dem Vernehmen nach soll wieder eine Art Weihnachtsgeld eingeführt werden.

unnamed

Zitat von: accipiter in Gestern um 17:17Dem Vernehmen nach soll wieder eine Art Weihnachtsgeld eingeführt werden.

Woher hast du diese Informationen und ist irgendeine Richtung bekannt, in welcher Höhe dieses ausfallen soll?