[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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accipiter

Der GE ist derzeit in der Ressortabstimmung. Danach wird es sicher eine ad hoc Auswertung derselben vom TFM geben. Also kommende Woche. Hiernach ev Kabinettvorlage bzw entspr Info an dasselbe und anschließende Zuleitung an den Landtag. Dort bekommt das Teil dann eine Drs Nr. Wird mit dem (Brief-)Kopf der Fraktionen versehen und als Fraktionsentwurf eingebracht. Nennt sich in der Vorfeldarbeit "Formulierungshilfe" für die die weniger mit so etwas zu tun haben.Das soll dann im Juniplenum eingebracht werden.

Spoiler da die Presse den GE offenbar schon hat (MDR)

-Nachzhlgregelung rückwirkend ab 2008
-Rückwirkende Nachzhlgregelung nur für die die WS eingelegt und hiernach geklagt haben
-Nachzhlg für alle ab 2025 ohne das WS eingelegt oder geklagt wurde
-Wiedereinfhrg Sonderzhlg sprich Weihnachtsgeld iHV rund 5% auf das Jahresbrutto einschl. FamZ bis zum 2.Kind ( kann sich jeder selbst ausrechnen)
-AZV soll künftig wegfallen ab 1.1.27
-frühestmöglicher Antrag auf Ruhestand von 62 auf 63 Jahre (Abzüge werden dementsprechend angepasst) im Übrigen bleibt es bei dem Regeleintritt mit 67 Jahren; ausgenommen Vollzug (bspw Polizei) hier bleibt es bei den 62 Jahren bzgl Regeleintritt für den Ruhestand
-Übernahme TVL zum 01.04.; weitergehende Veränderungen in der Tabelle nicht erkennbar

Das wars im Groben. Was am Ende bei rauskommt muss man abwarten. Das was letztlich zählt ist das was im GVBL steht


Casiopeia1981

Sofern die Jahressonderzahlung on top kommen sollte, wäre das schon eine deutliche Erhöhung von zusätzlich 5% zur geplanten Übernahme des Tarifergebnisses.

CK7985

Mir wäre eine einmalige, spürbare Anhebung der Grundbesoldung über alle Besoldungsgruppen hinweg lieber.

Welchen Vorteil hat aus Sicht des Dienstherrn stattdessen die Wiedereinführung und Zahlung einer Jahressonderzahlung?

An zukünftigen Tariferhöhungen müsste ja auch die Sonderzahlung partizipieren wenn diese prozentual an die Grundbesoldung (zzgl. Familienzulagen) gekoppelt ist.

Schneewitchen

Zitat von: CK7985 in 21.05.2026 23:54Mir wäre eine einmalige, spürbare Anhebung der Grundbesoldung über alle Besoldungsgruppen hinweg lieber.

Welchen Vorteil hat aus Sicht des Dienstherrn stattdessen die Wiedereinführung und Zahlung einer Jahressonderzahlung?

An zukünftigen Tariferhöhungen müsste ja auch die Sonderzahlung partizipieren wenn diese prozentual an die Grundbesoldung (zzgl. Familienzulagen) gekoppelt ist.

Wenn die Grundbesoldung angehoben wird, dann kann selbige in der Zukunft nur sehr schwer wieder gekürzt werden. Eine jährliche Sonderzahlung steht aber isoliert im Raum und könnte in der Zukunft auch wieder gekürzt oder gestrichen werden.


accipiter

@ Schneewitchen
Das dürfte so sein. Die Sonderzahlung enthält auch eine Anpassungsregel. Je nachdem wie sich die Vergleichsparameter entwickeln wird diese ebenfalls angepasst.

unnamed

Also 5% Jahressonderzahlung zu den anderen genannten Faktoren wäre ja dementsprechend echt nicht schlecht. Gerade weil ja noch die Rede davon war, dass trotzdem gewisse Besoldungsgruppe (außerhalb der Übertragung des Tarifergebnisses) angehoben werden.

Kann man denn damit rechnen, dass der TBB eventuell zeitnah mal die genauen Zahlen herausgibt oder muss man da wirklich eher auf die Drucksache warten?

Atzinator

Ich seh es leider etwas anders - also ja, es ist besser als nichts, aber theoretisch ist die Anpassung der Tabelle iSd Tarifverhandlung ein MUSS und hat nichts mit einer aA zu tun. D.h. am Ende stehen Streichungen von AZV, Teilzeit und Jubiläen einer jährlichen Zahlung von 5% gegenüber.

Mir fehlt noch wie man rechnerisch dann auf 6,5% - xx% kommt, aber mal schauen. Auf alle Fälle steht das so alles in keinem Verhältnis und führt nicht im Ansatz zu einer aA Alimentation. Es bleibt spannend, ob 15k Partnereinkommen angenommen werden oder welcher Median verwendet wurde...

Barret

Vermutlich werden sogar mehr als 15 k fiktives Partnereinkommen angenommen, ähnlich wie beim Bund (wo ja sogar mehr als 20.000 € angerechnet werden).

Mit amtsangemessener Allimentation hat das wirklich wenig zu tun. Wenn man nach dem BVerfG Urteil geht, ohne Annahme eines so hohen fiktiven Partnereinkommens, müsste die Besoldung um rund 20 % steigen..

So wird wieder mit Tricksereien alles schöngerechnet und dann auch noch der AZV Tag gestrichen..  :o

Mitarbeiter0815

1. Jahressonderzahlungen fließen nicht in die Pensionsansprüche ein. Das bedeutet, dass man weniger Pension erhält, als einem eigentlich zustehen müsste.
2. Den richtigen Weg geht Schleswig-Holstein zumindest in Teilen.
3. Zum Alleinverdienermodell wird es hierzu spätestens 2027 eine Entscheidung geben.
4. Thüringen hat es wieder nicht verstanden. Besoldungsanpassungen haben jährlich zum 01.01. zu erfolgen. Daher verstößt die Anpassung erst zum 01.04. ebenfalls gegen das Gesetz.

Traurig, wie die Politik immer wieder versucht, sich um ihre Verpflichtungen zu drücken.

accipiter

@Barret
Beim Partnereinkommen eher Richtung Modell Ni. ME sehr bedenklich wenn nicht verfassungsrechtlich unzulässig. Bleibt abzuwarten was Karlsruhe sagt. Weiter WS gegen die Besoldung einzulegen und hiernach zu klagen dürfte nicht schaden.

@Mitarbeiter
Die Sz erhalten auch Ruhestandsbeamte. Wg unterjähriger Anpassung wurde das bei den Berechungen zum Index gewichtet berücksichtigt. Von daher sehe ich hier keine Angriffs- oder Kritikpunkte.