[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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rs

Deswegen braucht der Besoldungsgesetzgeber das (fiktive) Partnergehalt, welches er in diesen Berechnungen hineinmischen kann. Damit letztlich keine Differenz mehr bleibt.

Schneewitchen

Zitat von: rs in Gestern um 11:36Deswegen braucht der Besoldungsgesetzgeber das (fiktive) Partnergehalt, welches er in diesen Berechnungen hineinmischen kann. Damit letztlich keine Differenz mehr bleibt.

Die Formulierung ist gut. Das hört sich so positiv an.....😅😂🤣👍!


Mitleser

selbst bei einem mir zugerechneten f.E.von 7236€ würde ich nach dieser Beispielrrechnung immer noch 5000€ zu wenig bekommen^^   ::)


Schneewitchen

Zitat von: CK7985 in Gestern um 14:44https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/geplanter-thueringer-beamtenbesoldungsgesetzentwurf-ringt-um-verstaendnis-tbb-aeussert-kritik/

Stream der Regierungsmedienkonferenz am 2. Juni 2026:
https://www.youtube.com/watch?v=M9ei16T17iY

Ich habe versucht, mir das komplett anzusehen/hören. Bei der Begründung, weshalb alle Kollegen, die keinen Widerspruch eingereicht- oder Klage geführt haben,jetzt das Nachsehen haben, habe ich ausgemacht. So viel Scheinheiligkeit kann ich nicht ertragen....

BPist

Zitat von: Atzinator in Gestern um 11:18Hello! Ich habe mal gerechnet - bitte korrigiert mich. Ich weiß natürlich nicht, was das TFM für Werte angenommen hat.

Netto-Medianäquivalenzeinkommen (Netto-MÄE) Thüringen                     
Jahr           2020           2021           2022           2023           2024           2025           2026
Betrag   1.672,00 €   1.702,58 €   1.779,60 €   1.907,20 €   1.993,45 €   2.093,12 €   2.176,85 €
Steigerung                   2%             5%             7%                 5%                  5%                  4%
Quelle                            Landesamt für Statistik, Basis Mikrozensus                   vorläufig       geschätzt


Berechnung der monatlichen Mindestalimentation nach Rn. 70f                     
Netto-MÄE                              2.176,85 €               
Prekaritätsschwelle                      1.741,48 €   80% des Netto-MÄE            
Faktorberechnung                      4.005,40 €   x2,3 aus Rn. 70f            
zzgl. PKV+Pflegebeitrag              700,00 €           private Krankenversicherung (PKV) und Pflege geschätzt            
abzgl. Kindergeld                      510,00 €               
Netto-Mindestbesoldung      4.195,40 €               


Berechnung der tatsächlichen Nettoalimentation in Thüringen 2026 (Besoldungsgruppe A6 Stufe 3)                  
                             Jan - Mrz   Apr - Dez         
Grundgehalt*      2.885,36 €   2.985,36 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
Zuschlag Ehe      177,25 €   182,21 €         
Zuschlag 1. Kind   326,41 €   335,55 €         
Zuschlag 2. Kind   529,16 €   543,98 €         
allgemeine Zulage*   102,42 €   105,29 €   *Teil der Jahressonderzahlung      
                     
Summe brutto              4.020,60 €   4.152,39 €         
zzgl. Jahressonderzahlung 143,41 €   148,35 €         
                     
Endbrutto               4.164,01 €   4.300,74 €         
Mittelwert                         4.266,56 €            
Netto A6/3                        3.625,06 €            


Der NETTO-Fehlbetrag beträgt somit 570,34 €. Nimmt man mal die Relation des Bundes an, würde sich dann für

A8/5      663 €
A10/7     808 €
A12/8   1.004 €
A14/9   1.259 €

ca. jeweils ergeben. Nur mal so als Richtwerte!


Also wir sind immer noch bei 1:1 Übernahme des BVerfG meilenweit von einer aA entfernt ;)!


Danke für den Aufwand. Das ist ja spannend. Wo nimmt man denn die 700€ PKV etc. her?


Und infolge dieser Berechnung sollte man weiter Widerspruch und dann Klageweg gehen, denke ich.

Ich bin auch gespannt, wie dann die Kontaktaufnahme erfolgt, wenn man geklagt hat und wie es dann verklausuliert mitgeteilt und berechnet wird...

MartinF

:-) 570€ Differenz...
Seltsam, dass das anzurechnende Partnereinkommen dann 603€ ist.

Das fiktive Partnereinkommen nivelliert es recht genau aus.

Atzinator

Zitat von: BPist in Gestern um 15:59Danke für den Aufwand. Das ist ja spannend. Wo nimmt man denn die 700€ PKV etc. her?


Und infolge dieser Berechnung sollte man weiter Widerspruch und dann Klageweg gehen, denke ich.

Ich bin auch gespannt, wie dann die Kontaktaufnahme erfolgt, wenn man geklagt hat und wie es dann verklausuliert mitgeteilt und berechnet wird...

Die 700€ habe ich aus dem Bundesforum - das sind alles nur Schätzwerte und muss genau ermittelt werden. Könnten auch im Zweifel "nur" 600€ sein.

Die einzige Frage die theoretisch bleibt ist die Steuerklasse - nimmt man die Alleinverdienerehe an, könnte man ja auch Klasse 3 unterstellen.

Die Frage ist dann nur, wenn Art. 6 GG greift bei der Besoldung (vgl. Diskussion fiktives Partnereinkommen) ob das auch auf die Steuerklasse anzuwenden ist.

2030 wissen wir mehr ;)

Mitarbeiter0815

ich warte ab was der TBB sag bzw. einem rät....es steht und fällt mit der Entscheidung des BVerfG und da sagt mir mein Gefühl, dass  man das mit der Politik so besprochen hat. Das BVerfG hat ja den Modelwechsel nicht abgelehnt. man muss es eben nur sauber begründen bzw hat man viel Spielraum gelassen. 

accipiter

In dem obigen Link zur Medienkonferenz führte die FM aus, dass nunmehr alles passen würde. Das haben ihre Vorgänger auch behauptet. Zuletzt Frau Taubert mit dem Hinweis das ja nur rund 1000 Klagen vorlägen und dass das bei rund 35000 Beamten ja überschaubar und im Übrigen ein Indiz dafür sei, das man alles richtig gemacht hätte. Das dem nicht so war hat ja die BVerfGE 2025 gezeigt. Von daher werde ich meine Klagen nicht klaglos stellen denn einiges ist ja noch offen. Bspw fiktives Partnereinkommen und wie berechnet sich MÄE bei Flächenländern. Hinzu kommt das ich im GE nichts gefunden habe wie man sich denn dann verhalten will, wenn es wieder nicht passen sollte weil das BVerfG weitere Schlupflöcher aufgrund der Ausweichbewegungen des DH schliesst. Guggt man dann wieder in die Röhre wenn man nicht geklagt hat oder macht sich der DH dann ehrlich allen nachzuzahlen wenn er sich nachweislich wieder verfassungswidrig verhalten hat. Hierzu hat die jetzige FM Wolf nämlich nichts gesagt. Vermutlich wird es so sein wie es in der Vergangenheit war. Wer sich nicht wehrt hat Pech gehabt und kann allenfalls die Wand annölen und sich über die ihm wiederfahrene Ungerechtigkeit aufregen.

Engel84

Seit 2018 habe ich regelmäßig jährlich Widerspruch gegen die Thüringer Besoldung eingelegt. Leider wurden jedesmal meine eingelgten Widersprüche durch das TFM negativ beschieden. Da ich bisher diesbezüglich keine Klage gegen das Land Thüringen erhoben hatte, schaue ich bei den teilweise beträchtlichen Nachzahlungsregelungen bis 2019, nun in Röhre. Diesen Fehler werde ich ich definitiv zukünftig nicht mehr machen und ab 2027 Klage einreichen.