[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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ExponentialFud

Zitat von: CK7985 in 04.09.2026 10:47Wir können uns wohl bald auf Neuwahlen einstellen...
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/partei-fraktion-liveticker,bsw-210.html

Na, mit 40%+ für die AfD wird's bestimmt ein ganz solides Regieren.

NICHT.

Und selbst so ein Bundesland schafft es, wesentlich besser zu besolden als Niedersachsen.

rs

Fr. W...knecht hat es geschafft. Nach dem Motto, was ich aufbaue, das darf ich auch kaputt machen.

Ich denke, es wird zu Neuwahlen kommen und damit verschiebt sich die Besoldungsanpassung bis zum Sanktnimmerleinstag.
Alle Entwürfe sind damit obsolet.
Es tut mir leid für alle Kolleginnen und Kollegen in TH.
Ich finde den Regierungsbruch bei euch wirklich schade. Auch wenn die geplanten Änderungen noch weit von der aA entfernt gewesen wäre, eure FM hat trotzdem in dieser Hinsicht eine wesentlich bessere Figur abgegeben als viele andere Vertreter ihrer Gattung.

CK7985

Zitat von: rs in 04.09.2026 11:14Fr. W. hat es geschafft. Nach dem Motto, was ich aufbaue, das darf ich auch kaputt machen.

Ich denke, es wird zu Neuwahlen kommen und damit verschiebt sich die Besoldungsanpassung bis zum Sanktnimmerleinstag.
Alle Entwürfe sind damit obsolet.
Es tut mir leid für alle Kolleginnen und Kollegen in TH.
Ich finde den Regierungsbruch bei euch wirklich schade. Auch wenn die geplanten Änderungen noch weit von der aA entfernt gewesen wäre, eure FM hat trotzdem in dieser Hinsicht eine wesentlich bessere Figur abgegeben als viele andere Vertreter ihrer Gattung.


Der Entwurf ist nicht obsolet.
Wie kommt man zu dieser juristischen Auffassung?
Was soll am Entwurf noch geändert werden?

Trotz der Krise bleibt das Gesetz eine VERFASSUNGSRECHTLICHE PFLICHTAUFGABE, da Thüringen damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation aus dem Herbst 2025 umsetzen MUSS.
Kein KANN. Keine WILLKÜR. Kein / Kaum Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung.
Das BVerfG setzt dem Gesetzgeber bei solchen Verstößen in der Regel eine strikte Frist zur Neuregelung (wie unlängst beim Urteil im September 2025 geschehen).

Mal schauen, was der MP und Frau Wolf gleich in der PK hinsichtlich der Landesregierung sagen werden.
Denn man wird alles tun, um Neuwahlen zu verhindern (Erdrutschsieg der AfD).


Raubvogel

Zitat von: CK7985 in 04.09.2026 11:28Der Entwurf ist nicht obsolet.
Wie kommt man zu dieser juristischen Auffassung?
Was soll am Entwurf noch geändert werden?

Trotz der Krise bleibt das Gesetz eine VERFASSUNGSRECHTLICHE PFLICHTAUFGABE, da Thüringen damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation aus dem Herbst 2025 umsetzen MUSS.
Kein KANN. Keine WILLKÜR. Kein / Kaum Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung.
Das BVerfG setzt dem Gesetzgeber bei solchen Verstößen in der Regel eine strikte Frist zur Neuregelung (wie unlängst beim Urteil im September 2025 geschehen).

Mal schauen, was der MP und Frau Wolf gleich in der PK hinsichtlich der Landesregierung sagen werden.
Denn man wird alles tun, um Neuwahlen zu verhindern (Erdrutschsieg der AfD).


Theoretisch mag das so sein, aber glaubt denn hier wirklich jemand, dass die verfassungsgemäße Besoldung gerade ein Thema ist, welches die noch existierende Landesregierung oder den Landtag aktuell interessiert? Hier gibt es doch aktuell ganz andere Fragen zu klären von A wie Auflösung des Landtags bis Z wie Zusammenbruch der Koalition.

rs

Zitat von: CK7985 in 04.09.2026 11:28Der Entwurf ist nicht obsolet.
Wie kommt man zu dieser juristischen Auffassung?
Was soll am Entwurf noch geändert werden?


Ich meinte den Fall von eventuellen Neuwahlen. Bei einer neuen Regierung wird alles vorherige in Frage gestellt (Stichwort: Diskontinuität).

Tommiw123

Zumindest war die AFD gegen den Entwurf und könnte das dann nach den Neuwahlen gleich besser machen.  ::)  :D

Gehen die Nachzahlungen dann auch noch auf Erben über oder fallen die Gelder in den Landeshaushalt zurück?  8)  ;D

unnamed

Gestern wurde ja dann noch bestätigt, dass es keine Neuwahlen geben soll, die Minister alle im Dienst bleiben und jetzt nach einer Lösung gesucht wird.

Inwiefern könnte es denn nun weitergehen mit dem Gesetzentwurf? Kann er es doch noch aus dem HuFa heraus schaffen und dann in den Landtag gelangen?

CK7985

Zitat von: unnamed in 05.09.2026 07:08Gestern wurde ja dann noch bestätigt, dass es keine Neuwahlen geben soll, die Minister alle im Dienst bleiben und jetzt nach einer Lösung gesucht wird.

Inwiefern könnte es denn nun weitergehen mit dem Gesetzentwurf? Kann er es doch noch aus dem HuFa heraus schaffen und dann in den Landtag gelangen?

Die nächste Sitzung des HuFa ist am 01.10.26, soweit ich das sehen kann.
Man wird sehen, ob bis dahin eine Beschlussfähigkeit hergestellt ist.

Finanzer

Also soweit ich das Verstanden habe sind die BSW Leute aus Protest gegen Sarah aus der Partei ausgetreten, stützen aber weiter Voigt...
Zustände sind das.

unnamed

Hat die schnelle Neugründung der neuen Partei nun eigentlich Auswirkungen darauf, dass eventuell doch im Oktober/November wieder ein Beschlussfähiger Landtag besteht und wir nur mit leichten Verzögerungen rechnen müssen oder kommt dem ganzen noch etwas in die Quere?

Raubvogel

#281
Da gibt es viele Szenarien. Die AfD könnte zum Beispiel den Antrag auf Auflösung des Landtags stellen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Das schafft die AfD alleine allerdings nicht und auch die anderen Abgebordneten werden sich an ihren Posten festhalten und kein Interesse an einer Auflösung haben. Also sollte dies wohl erstmal nicht passieren. Man könnte versuchen, dass ganze neue Gebilde juristisch auseinander zu nehmen. Ich bin jetzt kein Jurist, aber es gibt einen Koalitionsvertrag zwischen Parteien und nicht zwischen Personen. Da es jetzt kein BSW mehr gibt, gibt es auch keinen Koalitionsvertrag mehr und einen neuen werden die jetzigen regierenden (CDU, SPD und die Teile der neuen Partei/Fraktion nicht vereinbaren, zumal sie keine Mehrheit mehr besitzen. Denn selbst mit der neu gegründeten Partei und der Fraktion, gibt es immer noch zwei Hardliner des BSW und diese Stimmen fehlen definitiv. Also ist man jetzt noch mehr auf die Linken angewiesen und diese haben bereits angekündigt, sich nicht mehr unter Wert zu verkaufen, sprich mehr Einfluss wurde eingefordert. Bei dieser komplizierten Konstellation sehe ich es nicht so einfach, die Ausschüsse einfach neu zu besetzen und zur Tagesordnung überzugehen, zumal man wie gesagt, jetzt kein Patt mehr hat, sondern tatsächlich eine Minderheitsregierung und was soll diese da wirklich noch umsetzen können. Da wird die Frage nach der amtsangemessenen Besoldung und Erhöhung der Besoldung wohl weit nach hinten gestellt, denn die Parteien werden sich eher in Streitgesprächen mit sich selbst und der Regierungsumbildung beschäftigen. Das befürchte ich zumindest.

CK7985

Zitat von: Raubvogel in Heute um 08:44Da gibt es viele Szenarien. Die AfD könnte zum Beispiel den Antrag auf Auflösung des Landtags stellen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Das schafft die AfD alleine allerdings nicht und auch die anderen Abgebordneten werden sich an ihren Posten festhalten und kein Interesse an einer Auflösung haben. Also sollte dies wohl erstmal nicht passieren. Man könnte versuchen, dass ganze neue Gebilde juristisch auseinander zu nehmen. Ich bin jetzt kein Jurist, aber es gibt einen Koalitionsvertrag zwischen Parteien und nicht zwischen Personen. Da es jetzt kein BSW mehr gibt, gibt es auch keinen Koalitionsvertrag mehr und einen neuen werden die jetzigen regierenden (CDU, SPD und die Teile der neuen Partei/Fraktion nicht vereinbaren, zumal sie keine Mehrheit mehr besitzen. Denn selbst mit der neu gegründeten Partei und der Fraktion, gibt es immer noch zwei Hardliner des BSW und diese Stimmen fehlen definitiv. Also ist man jetzt noch mehr auf die Linken angewiesen und diese haben bereits angekündigt, sich nicht mehr unter Wert zu verkaufen, sprich mehr Einfluss wurde eingefordert. Bei dieser komplizierten Konstellation sehe ich es nicht so einfach, die Ausschüsse einfach neu zu besetzen und zur Tagesordnung überzugehen, zumal man wie gesagt, jetzt kein Patt mehr hat, sondern tatsächlich eine Minderheitsregierung und was soll diese da wirklich noch umsetzen können. Da wird die Frage nach der amtsangemessenen Besoldung und Erhöhung der Besoldung wohl weit nach hinten gestellt, denn die Parteien werden sich eher in Streitgesprächen mit sich selbst und der Regierungsumbildung beschäftigen. Das befürchte ich zumindest.

Das mag ja alles sein (politische Machtspielchen etc.).
Fakt ist: Thüringen muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwingend umsetzen, da das Alimentationsprinzip Verfassungsrang hat. Sobald die Ausschüsse des Landtags wieder regulär arbeiten können, steht das Gesetz ganz oben auf der Tagesordnung.
Die politische Haltung einzelner Parteien / Fraktionen dazu ist völlig irrelevant da bis auf das WIE, also Details der Ausgestaltung (z.B. fiktives Partnereinkommen, Sparmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen) kein Ermessensspielraum bezüglich des OB der Umsetzung besteht.
Insofern wird der Entwurf im Kern natürlich von der Breite des Landtages getragen werden (müssen) und bietet sich auch gar nicht für populistische Machtspiele an, weil es die Masse der Bevölkerung nicht interessiert. Gilt sowohl für die Linke als auch AfD.
Ohne eine funktionierende Ausschussarbeit ist der Thüringer Landtag in weiten Teilen parlamentarisch gelähmt.
Die zeitnahe Wiederherstellung ist ein MUSS. Sonst sind Neuwahlen ohnehin unumgänglich.
Ob sich bis zur nächsten Sitzung des HuFa am 01.10.26 alles sortiert hat, ist aber mehr als fraglich.
Die nächsten Plenarsitzungen des Thüringer Landtags finden bereits in dieser Woche (09.09 - 11.09) statt.

unnamed

Zitat von: CK7985 in Heute um 09:29Das mag ja alles sein (politische Machtspielchen etc.).
Fakt ist: Thüringen muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwingend umsetzen, da das Alimentationsprinzip Verfassungsrang hat. Sobald die Ausschüsse des Landtags wieder regulär arbeiten können, steht das Gesetz ganz oben auf der Tagesordnung.
Die politische Haltung einzelner Parteien / Fraktionen dazu ist völlig irrelevant da bis auf das WIE, also Details der Ausgestaltung (z.B. fiktives Partnereinkommen, Sparmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen) kein Ermessensspielraum bezüglich des OB der Umsetzung besteht.
Insofern wird der Entwurf im Kern natürlich von der Breite des Landtages getragen werden (müssen) und bietet sich auch gar nicht für populistische Machtspiele an, weil es die Masse der Bevölkerung nicht interessiert. Gilt sowohl für die Linke als auch AfD.
Ohne eine funktionierende Ausschussarbeit ist der Thüringer Landtag in weiten Teilen parlamentarisch gelähmt.
Die zeitnahe Wiederherstellung ist ein MUSS. Sonst sind Neuwahlen ohnehin unumgänglich.
Ob sich bis zur nächsten Sitzung des HuFa am 01.10.26 alles sortiert hat, ist aber mehr als fraglich.
Die nächsten Plenarsitzungen des Thüringer Landtags finden bereits in dieser Woche (09.09 - 11.09) statt.

Genau so sehe ich das auch, es gibt einfach keinen Handlungsspielraum mehr und es kann auch nicht bis Frühjahr gewartet werden, bis es am Ende Bereits ein neues Höchstrichterliches Urteil gibt. Außerdem wurde ja, wenn man dem Ganzen glauben schenken kann, bereits die Bezügestelle angewiesen, alles für die November und Dezemberbezüge vorzubereiten. Dass man dies eventuell nicht schaffen kann, ist nun mehr klar, allerdings glaube ich, dass es sich höchstens um 2 Monate Verschiebung handeln kann.