[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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ausJENA

Zitat von: Heisenberg80 in Gestern um 08:58Moin liebe Mitstreiter. Ich oute mich mal als einer der Kläger gegen den Freistaat. Gibt es noch weitere Kläger hier? Würdet Ihr mit Verabschiedung des Anpassungsgesetzes die Klage fallen lassen oder die Ansprüche im Klageweg trotzdem weiter verfolgen (mal abgesehen von Zinsen und Gerichtskosten)? Seid Ihr bereits anwaltlich vertreten? Bislang hat sich der Freistaat ja noch gar nicht positioniert, welche Anträge beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Denkt der Dienstherr wirklich, die Klagen sind dann automatisch mit dem neuen Gesetz  beendet?
Vielleicht liest hier ja auch eine Kanzlei mit und möchte in meinem Fall das Mandat übernehmen  ;)

Ich klage seit 2023 und erweitere jährlich. Das wird bis zu einer abschließenden Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung des Partnereinkommens und zur Einhaltung des Abstandsgebotes auch voraussichtlich so weiter gehen. Die Kosten sind gedeckelt, besser kann man die knapp 500€ m.E. kaum investieren (Eigenvertretung vorausgesetzt, wenn das Verfahren irgendwann vorgelegt werden sollte, muss man neu entscheiden, dann interessieren sich aber ggf. auch Vertretungsberechtigte oder der TBB dafür). 

Heisenberg80

Zitat von: Malkav in Gestern um 09:23Nö tut er nicht, da die handelnden Mitarbeiter:innen juridtisch durchaus versiert sind.


Die Mitteilung des TFM sah aber diesbezüglich anders aus. Dort geht man von Erledigung der Klagen mit dem neuen Gesetz aus.

https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/gesetzentwurf-regelt-uebernahme-der-tarifeinigung-auch-fuer-beamte-und-folgt-vorgaben-eines-gerichtsurteils-zur-verfassungsgemaessen-alimentation

Tommiw123

Zitat von: Heisenberg80 in Gestern um 08:58Denkt der Dienstherr wirklich, die Klagen sind dann automatisch mit dem neuen Gesetz  beendet?

Was ER denkt, werden wir nie erfahren.
Meine Klage von 21 ist seit 22 Ruhend gestellt und ich bin gespannt, ob es dazu nun mal eine Antwort über die weitere Verfahrensweise gibt.

Ich werde wohl auch erst einmal eine Klageerweiterung einreichen und dann heißt es wieder abwarten. 🤷�♂️

Mitarbeiter0815

Zitat von: Tommiw123 in Gestern um 10:50Was ER denkt, werden wir nie erfahren.
Meine Klage von 21 ist seit 22 Ruhend gestellt und ich bin gespannt, ob es dazu nun mal eine Antwort über die weitere Verfahrensweise gibt.

Ich werde wohl auch erst einmal eine Klageerweiterung einreichen und dann heißt es wieder abwarten. 🤷�♂️

Bezieht sich deine Klageerweiterung auf das Partnereinkommen? Mit dem Urteil vom Mai muss man doch nicht jährlich Widerspruch einlegen. 

Engel84

Meine Frau und ich werden definitiv zum erstenmal Klage einreichen. Das funktioniert allerdings erst, wenn unsere Widersprüche aus 2025 demnächst, wie zu erwarten, negativ beschieden werden.

Wir haben seit 2019 jedes Jahr Widersprüche gegen die Besoldung eingelegt, jedoch nie geklagt.

Skandalös ist der Fakt, dass die Kläger nur noch Nachzahlungen von 2021 bis 2024 erhalten sollen.

Was ist mit den Jahren 2008 und 2020, wurde die Tabelle im Entwurf durch den HuFa nach §64 Abs.4 abgeändert, sowie es die Linke vorgeschlagen hat.

Tester

Hallo in die Runde.
Mein erster Widerspruch zur Alimentation war von 2008. Schlappe 9 Jahre später (2017) kam der ablehnende Widerspruchsbescheid. Damals habe ich noch nicht geklagt und den Ausführungen vertraut. Die Klage läuft für den Zeitraum 2020 ff. Von mir gibts erst mal keine Erledigungserklärung bei Gericht. Dafür sind die Unklarheiten noch zu vielfältig (Gerichtskosten/Zinsen/Partnereinkommenskniff/Fünftelregelung(§34 EStG)). Wenn das Gesetz durch ist, gibts ein Schreiben ans VG, dass die Nachzahlungen 2025 und die Sonderzahlung 2026 die Klage nicht erledigt haben. Vorsorglich habe ich die Klage auch immer erweitert (Stand jetzt für 2025) und werde das auch im Dezember 2026 machen.

Tommiw123

Zitat von: Mitarbeiter0815 in Gestern um 11:17Bezieht sich deine Klageerweiterung auf das Partnereinkommen? Mit dem Urteil vom Mai muss man doch nicht jährlich Widerspruch einlegen. 

Ich warte nun erst einmal auf den 11.11. und dann schaue ich weiter.


unnamed

Zitat von: Tommiw123 in Heute um 13:51Ich warte nun erst einmal auf den 11.11. und dann schaue ich weiter.



Wie wahrscheinlich ist es denn nun noch, dass sich am 11.11. was ändert?

Der Entwurf wird doch bestimmt einfach durchgewunken

Raubvogel

Es wird sich nichts mehr ändern, denn die Parteien, einschließlich Linke haben sich auf diesen ,,Kompromiss" verständigt. Die winken das jetzt durch, auch weil die Zeit knapp ist.