Urlaubsanspruch bei Eintritt 16.02.

Begonnen von Nerostar, 17.02.2026 16:21

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Nerostar

Hallo, wenn ich unter dem Geltungsbereich des TV-L am 16.02. meinen Dienst in einer Landesbehörde antrete, ist es dann korrekt, dass der anteilige Urlaub auf 25 Urlaubstage errechnet wird? Also wird quasi der Monat Februar nicht mehr für die Berechnung mit einbezogen?

Rowhin

Ja. Siehe TV-L §26, Abs. 2b:

ZitatBeginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz bleibt unberührt.

Nerostar