Eingruppierung zeitlich befristen?

Begonnen von Joke, 17.02.2026 14:06

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Joke

Hallo Zusammen,

ich habe eine unbefristete Stelle in der Entgeltgruppe 11. Ich soll jetzt im Rahmen eines Projektes für drei Jahre höherwertige Aufgaben übernehmen und dafür nach E12 hochgestuft werden. Ob das Projekt danach weiter läuft, ist noch unklar. Kann die Höhergruppierung nach E12 auf die Zeit des Projektes begrenzt werden, oder muss man mir anschließend andere Aufgaben entsprechend der Entgeltgruppe zuweisen?
 

MoinMoin

Man kann in einem solchen Fall eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten machen (§ 14 TV-L).
Dann bleibt man in der EG11 bekommt aber via Zulage das Entgelt der EG12.
Sollte man dann dauerhaft die 12 übertragen bekommen, dann zählt leider die Stufenlaufzeit nicht dazu.
Sollte man in den 3 Jahren jedoch in der 11 ein Stufenanstieg haben, dann muss auch die Zulage angepasst werden.

Rowhin

Wie MoinMoin schon sagt, wäre das die normale Vorgehensweise.

Wenn du allerdings "echt" höhergruppiert wirst, müsste man dir danach entsprechende Aufgaben gemäß der EG 12 zuweisen. Dann würde auch die Stufenlaufzeit ganz normal laufen. Man hat schon von Fällen gehört, wo Personalabteilungen "aus Versehen" eine echte Höhergruppierung gemacht haben, und tja.