rechner eingabe von behinderten prozenten

Begonnen von dregonfleischer, 17.02.2026 16:28

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dregonfleischer


Autodoc

In welchem Rechner soll das fehlen,  Und was ist der Zweck der mit der Eingabe?

cyrix42

Also ich vermute, dass der Thread-Autor den Grad der Behinderung meint; "behinderten prozente" gibt es nicht. Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 geht ein gewisser Steuerfreibetrag einher. Wenn man sich den auf ELStAM eintragen lässt, führt das (wie etwa auch, sollten einem darüber z.B. Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags zustehen) zu einem geringeren Lohnsteuerabzug und entsprechend höherer Nettolohnauszahlung.

Allerdings ist das genauso individuell wie z.B. Spenden oder sonstige steuermindernd wirkende Ausgaben, die man einfach in der persönlichen Einkommensteuererklärung angibt. Es gibt keinen Grund, dies in einen Gehaltsrechner einzubauen...

clarion

In den ausführlichen Rechner kann man doch die Freibeträge eingeben.  Deren Höhe in Abhängigkeit des GdB kann man ergoogeln.

StreikenderBeamter

Da sich dein Gehalt nicht ändert, egal welchen GdB du hast, macht diese Zahl dort keinen Sinn. Mit dem Rechner sollst du prüfen können, was du bei welcher Stufe auf dein Konto bekommst.

FearOfTheDuck

Zitat von: StreikenderBeamter in 18.02.2026 20:15Da sich dein Gehalt nicht ändert, egal welchen GdB du hast, macht diese Zahl dort keinen Sinn. Mit dem Rechner sollst du prüfen können, was du bei welcher Stufe auf dein Konto bekommst.

Doch, wie @cyrix42 bereits schrieb, lässt sich mit dem GdB der Behindertenpauschbetrag eintragen und damit erhöht sich über die geringere Lohnsteuer das Netto.

Aber den richtigen Hinweis an den Fragesteller hat @clarion bereits gegeben. Man muss halt ein wenig um die Ecke denken.

Autodoc

Das stimmt natürlich. Wenn man das alles oben rechnet und einfach in den Freibetrag einträgt, könnte man einen realistischen Beitrag haben.

Ansonsten würde ich das einfach in dem jeweiligen Elsterfeld bei der Steuererklärung angeben. Zumal man ja auch noch berufsbedingte Aufwendungen eventuell geltend machen kann von gewissen Kilometersätzen. Je nachdem, ob nur ein GDB oder auch einen Nachteils Ausgleich zugestanden wurde

StreikenderBeamter

Zitat von: FearOfTheDuck in 18.02.2026 20:35Doch, wie @cyrix42 bereits schrieb, lässt sich mit dem GdB der Behindertenpauschbetrag eintragen und damit erhöht sich über die geringere Lohnsteuer das Netto.
Aber der Betrag den der AG auszahlt bleibt doch erstmal gleich. Ich habe einen GdB von 100 und da wird nichts abgezogen oder ähnliches (der AG weiß davon und ich habe auch die 5 Tage mehr Urlaub und muss "nur" 39h arbeiten). Ich bekomme das erst über die Steuererklärung erstattet.