Beamter auf Probe, Bewerbung auf A12 Stelle

Begonnen von Grisu120309, 17.02.2026 18:50

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Grisu120309

Guten Abend,

Kann ein Beamter auf Probe (A9) sich auf eine A12 stelle bewerben?
Oder gibt es da irgendwelche rechtlichen Einschränkungen?

Gruß

Grisu

clarion

Man darf sich natürlich als BAP bewerben,

Die Laufbahn  muss aber durchlaufen werden, eine Sprungbeförderung von A9 nach A12 wird es nicht geben, sondern man muss durch alle Ämter durch.

Je nachdem wie die Konkurrenz im Amt ist, könnte Deine Bewerbung für hochgezogen Augenbrauen sorgen, so nachdem Motto die Berufsanfänger überschätzt sich maßlos.

Kleber123

Das Problem ist ebenfalls, dass jeder der höher besoldet ist, bessere Chancen auf die Stelle hat.
Das heißt geht ein A9 in Konkurrenz mit A10 oder A11 wird er den kürzeren ziehen, da es wie eine "bessere Note" ist.

gerzeb

Bei mir (als Personaler) würde die Bewerbung unter dem Motto "Selbstüberschätzung" im Kopf landen.

AR76

In Düsseldorf gibt es kein, wer schon höher besoldet ist, hat bessere Chancen. Dort bewirbt man sich auf eine Planstelle - also ja, geht.
In Meck-Pom wurde vor vielen Jahren meine Bewerbung auf eine A11 als EG9 abgelehnt. Ich würde die Voraussetzungen nicht erfüllen. Verwaltungsstelle, Diplom Verwaltungswirt....War falsch die Ablehnung.

Organisator

Zitat von: AR76 in Gestern um 13:28In Düsseldorf gibt es kein, wer schon höher besoldet ist, hat bessere Chancen.

Dieser daraus resultierende Laufbahnvorsprung ist ein typisches Merkmal des Berufsbeamtentums und gilt somit bundesweit.

Kleber123

Zitat von: AR76 in Gestern um 13:28In Düsseldorf gibt es kein, wer schon höher besoldet ist, hat bessere Chancen. Dort bewirbt man sich auf eine Planstelle - also ja, geht.
In Meck-Pom wurde vor vielen Jahren meine Bewerbung auf eine A11 als EG9 abgelehnt. Ich würde die Voraussetzungen nicht erfüllen. Verwaltungsstelle, Diplom Verwaltungswirt....War falsch die Ablehnung.

Was für eine EG9 Stelle war es denn? EG9a kann man ungefähr mit A9 gleichsetzen und EG9c mit A10.
Die grundlegende Frage des Thread-Erstellers war auch ausschließlich auf Beamte bezogen.
Soweit ich weiß können sich Angestellte nämlich grundsätzlich auf Beamtenstellen bewerben, Beamte hingegen können sich nicht auf alle Angestelltenstellen bewerben.