[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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AltStrG

Ich verweise in diesem Zusammenhang an den aktuellen Alimentations/aA-Beschluss des BVerfG und der dort explizit verlangten (haushaltstechnischen) Jährlichmachung der Widersprüche bzw. einer Klage und der ständigen Rechtsprechung des BVerwG in Sachen Rundschreiben (i.V.m. VG, OVG).

Ein Rundschreiben mit reiner Innenwirkung ohne Rechtsverbindlichkeit nach außen.

Ein solches Rundschreiben i.S. Alimentierung ist eine organisatorische Marschroute von Beamten für Beamte. Es steuert verlässlich das interne Verfahren (Verjährungsverzicht, Ruhen von Verfahren), aber es ersetzt kein Besoldungsgesetz und begründet materiell-rechtlich keine (Zahlungs-)Ansprüche

Neugieriger

Dankeschön. Die Antworten habe ich erwartet.

Dem Berliner Dienstherrn schwant wohl, dass die Nachzahlungen sehr teuer werden. Mit diesem Winkelzug wird wohl elegant, besser gesagt auf subtile Art und Weise, versucht, die Anzahl der Widerspruchsführer signifikant zu reduzieren.

rs

So ist es. Kein Politiker möchte Presseartikel, in denen bspw. steht: "Jedes Jahr legen mehr Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung ein."
Zahlen im medialen Umfeld haben eine große Wirkung.

Neugieriger

Zitat von: AltStrG in Gestern um 19:18Ich verweise in diesem Zusammenhang an den aktuellen Alimentations/aA-Beschluss des BVerfG und der dort explizit verlangten (haushaltstechnischen) Jährlichmachung der Widersprüche bzw. einer Klage und der ständigen Rechtsprechung des BVerwG in Sachen Rundschreiben (i.V.m. VG, OVG).

Ein Rundschreiben mit reiner Innenwirkung ohne Rechtsverbindlichkeit nach außen.

Ein solches Rundschreiben i.S. Alimentierung ist eine organisatorische Marschroute von Beamten für Beamte. Es steuert verlässlich das interne Verfahren (Verjährungsverzicht, Ruhen von Verfahren), aber es ersetzt kein Besoldungsgesetz und begründet materiell-rechtlich keine (Zahlungs-)Ansprüche

@AltStrG: welche Beschlüsse sind da einschlägig? Über ein Aktenzeichen würde ich mich sehr freuen.

AltStrG

Zitat von: Neugieriger in Heute um 10:19@AltStrG: welche Beschlüsse sind da einschlägig? Über ein Aktenzeichen würde ich mich sehr freuen.

Grundsatz der Selbstbindung und die tatsächliche Praxis:
BVerwG, Urteil vom 25.09.2013 (Az. 6 C 13.12)
BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 (Az. 11 C 5.95)

Kein Recht im Unrecht:
BVerwG, Urteil vom 13.10.2021 (Az. 2 C 1.21)

Zur fehlenden Rechtsnormqualität (Kein Rechtssatz, kein Gesetz):
BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 (Az. 3 BN 1.12)

Änderungen in der Zukunft/für die Zukunft müssen nicht Vorteilsbehaftet sein (Bestandsreglung)
BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 (Az. 3 C 4.96)

In juristischen Prüfungen und Prozessen wird  fast immer mit Verweis auf das oben genannte Urteil von 2013 gearbeitet, die Rechtsprechung ist seit Mitte der 90´er Jahre gefestigt:

"Richtlinien und Rundschreiben sind keine Rechtsnormen, sondern behördeninterne Organisations- und Handlungsanweisungen. Sie entfalten Außenwirkung erst durch die auf ihnen beruhende tatsächliche Verwaltungspraxis im Zusammenspiel mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."



Neugieriger

Zitat von: AltStrG in Heute um 11:26Grundsatz der Selbstbindung und die tatsächliche Praxis:
BVerwG, Urteil vom 25.09.2013 (Az. 6 C 13.12)
BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 (Az. 11 C 5.95)

Kein Recht im Unrecht:
BVerwG, Urteil vom 13.10.2021 (Az. 2 C 1.21)

Zur fehlenden Rechtsnormqualität (Kein Rechtssatz, kein Gesetz):
BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 (Az. 3 BN 1.12)

Änderungen in der Zukunft/für die Zukunft müssen nicht Vorteilsbehaftet sein (Bestandsreglung)
BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 (Az. 3 C 4.96)

In juristischen Prüfungen und Prozessen wird  fast immer mit Verweis auf das oben genannte Urteil von 2013 gearbeitet, die Rechtsprechung ist seit Mitte der 90´er Jahre gefestigt:

"Richtlinien und Rundschreiben sind keine Rechtsnormen, sondern behördeninterne Organisations- und Handlungsanweisungen. Sie entfalten Außenwirkung erst durch die auf ihnen beruhende tatsächliche Verwaltungspraxis im Zusammenspiel mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."




Dankeschön 😎