[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Alrik

In der gestrigen Sitzung des UA BezPHPW berichtete StS Schyrocki von einem fertigen Entwurf des Reparaturgesetzes, der nun den Regierungsfraktionen zugehen soll.

Zudem:
- höhere Kosten als bisher prognostiziert. In Variante A (nur Widerspruchsführer in entsprechenden Jahren) ca. 700-800 Mio. Euro. Die anderen beiden Varianten wurden nicht bepreist.
- Auszahlung könnte sich über 3 Jahre hinziehen und beginnt ohnehin erst 2027. Insofern kein Problem für den aktuellen Doppelhaushalt.
- keine Aussage zu den Jahren nach 2021

Insgesamt eine bemerkenswerte Ausschussitzung, aber eher wegen des TOP 1 inkl. der Verwirrung um Abwesenheiten geladener oder nicht geladener aber angekündigter Gäste udn das was sich bis fast zum Ende daraus entwickelt. Einfach nur zum Fremdschämen.

AltStrG

Zitat von: Alrik in 21.05.2026 17:30In der gestrigen Sitzung des UA BezPHPW berichtete StS Schyrocki von einem fertigen Entwurf des Reparaturgesetzes, der nun den Regierungsfraktionen zugehen soll.

Zudem:
- höhere Kosten als bisher prognostiziert. In Variante A (nur Widerspruchsführer in entsprechenden Jahren) ca. 700-800 Mio. Euro. Die anderen beiden Varianten wurden nicht bepreist.
- Auszahlung könnte sich über 3 Jahre hinziehen und beginnt ohnehin erst 2027. Insofern kein Problem für den aktuellen Doppelhaushalt.
- keine Aussage zu den Jahren nach 2021

Insgesamt eine bemerkenswerte Ausschussitzung, aber eher wegen des TOP 1 inkl. der Verwirrung um Abwesenheiten geladener oder nicht geladener aber angekündigter Gäste udn das was sich bis fast zum Ende daraus entwickelt. Einfach nur zum Fremdschämen.

Ich habe es ja schon vor Monaten im Hauptstrang gesagt, dass die bislang genannten Summen nicht einmal ansatzweise ausreichen. Es werden für A) über eine Milliarde werden und für C (alle) über sieben Milliarden, eher acht.

Daran sieht man, WAS und WIEVIEL bisher gespart wurde. Sollte im Übrigen keine Gesetz und keine Auszahlung bis 2027 stattfinden, wird das BVerfG ein Wörtchen mitreden, da bin ich mehr sehr sicher. Es geht in diesem Beschluss (auch) darum (wie in jedem BVerfG-Beschluss) den Rechtsfrieden herzustellen.

Und das wird politisch bislang noch immer übersehen, so scheint es. Ich würde davor warnen, das BVerfG zu zwingen, eine Vollstreckungsanordnung zu erlassen. Dann haben alle einen sofortigen, vollstreckbaren Anspruch.


https://www.morgenpost.de/berlin/article412052075/staatssekretaer-erwartet-tiefgreifende-diskussion-ueber-zukunft-des-beamtentums.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/offentlicher-dienst-berlin-droht-hohe-nachzahlungswelle-fur-beamte-15626454.html

Alrik

Zitat von: AltStrG in 21.05.2026 18:54Sollte im Übrigen keine Gesetz und keine Auszahlung bis 2027 stattfinden, wird das BVerfG ein Wörtchen mitreden, da bin ich mehr sehr sicher. Es geht in diesem Beschluss (auch) darum (wie in jedem BVerfG-Beschluss) den Rechtsfrieden herzustellen.

Ich habe es eher so verstanden, dass selbst wenn das Gesetz noch in 2026 kommt, die technische Umsetzung und damit die Auszahlung erst in 2027 beginnt und auch nicht abgeschlosseb werden würde. Insofern wurde gesagt, dass die Vorsorge für den laufenden Doppelhaushalt reichen würde, bei Variante A.

Etwas anmaßend fand ich die in Fragestellung, ob das BVerfG die "Verwerfungen" ggü. den TB bedacht hätte, bei der Auswahl der Indices. Aus meiner Sicht zeigt dies, dass eben das eigentlich Problem, dass die Entkopplung andersherum jahrelang stattgefunden hat, nicht verstanden wurde oder bewusst falsch öffebtlich dargestelkt wird.

AltStrG

Zitat von: Alrik in 21.05.2026 20:15Ich habe es eher so verstanden, dass selbst wenn das Gesetz noch in 2026 kommt, die technische Umsetzung und damit die Auszahlung erst in 2027 beginnt und auch nicht abgeschlosseb werden würde. Insofern wurde gesagt, dass die Vorsorge für den laufenden Doppelhaushalt reichen würde, bei Variante A.

Etwas anmaßend fand ich die in Fragestellung, ob das BVerfG die "Verwerfungen" ggü. den TB bedacht hätte, bei der Auswahl der Indices. Aus meiner Sicht zeigt dies, dass eben das eigentlich Problem, dass die Entkopplung andersherum jahrelang stattgefunden hat, nicht verstanden wurde oder bewusst falsch öffebtlich dargestelkt wird.

Ich kann das als Nicht-Beamter und Nicht-Tarifbeschäftiger nicht nachvollziehen.

Um es hart zu sagen: Die Tarifbeschäftigten sind nicht Träger und Empfänger des Beschlusses, sondern eine eigene Tarifgruppe mit eigenen Ansprüchen.

Es muss auch keine "Gerechtigkeit" hergestellt werden. Das ist eher ein Synonym für "wir wollen den Beamten nicht mehr bezahlen, als Tarifbeschäftigten, obwohl Beamte ein anderer Rechtskreis, eine andere Rechtsstellung haben."

Big T

#94
Zitat von: Alrik in 21.05.2026 17:30In der gestrigen Sitzung des UA BezPHPW berichtete StS Schyrocki von einem fertigen Entwurf des Reparaturgesetzes, der nun den Regierungsfraktionen zugehen soll.

Zudem:
- höhere Kosten als bisher prognostiziert. In Variante A (nur Widerspruchsführer in entsprechenden Jahren) ca. 700-800 Mio. Euro. Die anderen beiden Varianten wurden nicht bepreist.
- Auszahlung könnte sich über 3 Jahre hinziehen und beginnt ohnehin erst 2027. Insofern kein Problem für den aktuellen Doppelhaushalt.
- keine Aussage zu den Jahren nach 2021

Insgesamt eine bemerkenswerte Ausschussitzung, aber eher wegen des TOP 1 inkl. der Verwirrung um Abwesenheiten geladener oder nicht geladener aber angekündigter Gäste udn das was sich bis fast zum Ende daraus entwickelt. Einfach nur zum Fremdschämen.


https://youtu.be/jRGAFWEuyrY?is=PGUu1E0kE04jd769

ab 1h:16



wie möchte Berlin eigentlich rechtfertigen, die  nachzahlungen (hier gehts nur um 2008-2020) auf drei Jahre zu strecken?

Rallyementation

Zitat von: Big T in 21.05.2026 21:28...
wie möchte Berlin eigentlich rechtfertigen, die  nachzahlungen (hier gehts nur um 2008-2020) auf drei Jahre zu strecken?

Strapaziere die großzügig entgegenkommende Geste nicht mit fragendem Undank. Ansonsten wird die Methodik des zu plündernden Rückstellungsnachzahlungskonto analog den Lebensarbeitszeitkonten eingeführt.

Der Besoldungsgesetzgeber ist stets bemüht vom Alimentationsabschlag noch ein großen Anteil Alimentationsunterschlagung abzuzwacken. Jede mit Absicht vorenthaltene Alimentationszahlung verliert unheilbar seine Funktion die gegenwärtigen Bedarfe zu finanzieren. Das EX-Post prüfende (BVerf)Gericht toleriert diese Funktionsentwertung, die damit einer Wertfortschreibung nicht bedarf und gibt sich mit der Maßstabsetzung zufrieden. Das Gericht weist mit Umsetzungfrist nur an, das der Besoldungsgesetzgeber per Gesetz konfliktfrei zum Maßstab einen Nachzahlungsbetrag ermittelbar macht und damit einen Anspruch für die rechtzeitig antragsbittstellenden Beamten feststellt.

Die Umsetzungsfrist bedeutet nicht, das die vergangenheitsbezogenen Absolutwerte ohne Zinseszinz o.ä. unverzüglich zur Auszahlung gelangen müssen!, sondern dies ist ebenfalls der Gestaltungsfreiheit! des Gesetzgebers überlassen.

Von daher könnte er auch seine Nachzahlungsverbindlichkeiten z.B. mal angenommen erst zu tilgen beginnen, wenn er per Gesetz die erste Auszahlung auf das vollendete fünfte Jahr der Pensionierung des forderungsgläubigenden Beamten legt. Aber zusätzlich auch nur gestaffelt. 2027 setzt der monatliche Nachzahlungsbetrag für das Jahr 2008 ein, 2028 das für 2009,... 2047 für 2028, ...

Glück hat also z.B. derjenige der bereits 2021 in Pension gegangen ist und für 2008 einen Widerspruch eingelegt hat. Der hat dann monatlich ab nächstem Jahr die fehlenden paar Euro fuffzich aus 2008 zusätzlich auf dem Konto. Hat ein Beamter aber erst für 2020 seine Ansprüche gesichert, wäre der frühestmögliche Auszahlungstermin im Jahre 2039, aber auf 2066 hinausgeschoben, wenn sein regulärer Pensionseintritt erst 2061 erfolgt.

Hauptsache die Frist im nächsten Jahr wird eingehalten, der Inhalt des Gesetzestextes ist z.B. bei Nachzahlungsterminen wieder in völliger Gestaltungsfreiheit. Und konfliktfrei zum Maßstab wird mit neuerlichen abstrusen Parametern unterlaufen, die aber erst langatmig jedesmal erneut Ex-Post vom Gericht geprüft werden müsste

B BE

Chronistenpflicht:

Besoldungsanpassung (Übernahme Tarifergebnis) wurde gestern angenommen.

https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/anpassung-ohne-abstriche/

P33t

Zitat von: Big T in 21.05.2026 21:28https://youtu.be/jRGAFWEuyrY?is=PGUu1E0kE04jd769

ab 1h:16

wie möchte Berlin eigentlich rechtfertigen, die  nachzahlungen (hier gehts nur um 2008-2020) auf drei Jahre zu strecken?

Ist mal wieder eine absolute Frechheit. Da sind Summen seit 2008 säumig und Berlin gedenkt tatsächlich die Entschädigung auch noch gestaffelt auszuzahlen, das kannst du dir nicht ausmalen. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich die Politiklandschaft -nicht- auf Variante 1 einigen wird, sondern auf Variante 2: Jeden entschädigen für den Gesamtzeitraum, der zumindest einen Widerspruch eingereicht hat.
Das wäre das Äquivalent zur Reparatur der R-Besoldung - wieso sollte sich die Politik jetzt anders entscheiden als damals? Schließlich darf das gewählte Ergebnis nicht von der Haushaltsbelastung abhängen.

Schneewitchen

Zitat von: Big T in 21.05.2026 21:28https://youtu.be/jRGAFWEuyrY?is=PGUu1E0kE04jd769

ab 1h:16



wie möchte Berlin eigentlich rechtfertigen, die  nachzahlungen (hier gehts nur um 2008-2020) auf drei Jahre zu strecken?

Die müssen halt auch schauen, dass die mit den vorhandenen Haushaltsmittel klar kommen. Gerade in der jetzigen Zeit, wo permanent alles teurer wird.....👼


rs

Ach, Beamtenbashing derzeit allerorten.

Wenn Politiker damit anfangen, die Anzahl der Beamten öffentlich zu hinterfragen, würde ich gerne mal zurück fragen, warum D das größte (demokratisch gewählte) Parlament der Welt benötigt.
Und den Herrn von der JU würde ich gern noch einmal daran erinnern, dass auch seine Abgeordnetendiät bei Erkrankung nicht gekürzt wird.

Schneewitchen

Zitat von: rs in 25.05.2026 19:15Ach, Beamtenbashing derzeit allerorten.

Wenn Politiker damit anfangen, die Anzahl der Beamten öffentlich zu hinterfragen, würde ich gerne mal zurück fragen, warum D das größte (demokratisch gewählte) Parlament der Welt benötigt.
Und den Herrn von der JU würde ich gern noch einmal daran erinnern, dass auch seine Abgeordnetendiät bei Erkrankung nicht gekürzt wird.

Bei den Diäten ist das doch etwas ganz anderes...🙄😬

Großstadtbeamter

Es kommt wohl Bewegung in die Sache!!

Heute wurde ein Aufruf der Senatsverwaltung verbreitet ,dass Unterstützungskräfte
zur Sichtung und Prüfung der Widersprüche dringend gesucht werden...

Zitat:
wie von ..... in der vergangenen Woche angekündigt, informieren wir über weitere
Einzelheiten zu der Unterstützungsleistung aus den ....Ämtern für die Bearbeitung der auf
amtsangemessene Alimentation gerichteten Widersprüche.
Die Abteilung IV der Senatsverwaltung für .... hat eine Task Force gegründet, die die
organisatorischen Prozesse rund um den Umgang mit den Widersprüchen koordiniert. Die
Task Force hat insgesamt einen Bedarf an Unterstützungskräften in Höhe von 60 VZÄ aus
den Ämtern gemeldet.

Da brennt wohl die Hütte.....

Verwalter

Zitat von: Großstadtbeamter in 28.05.2026 09:18Es kommt wohl Bewegung in die Sache!!

Heute wurde ein Aufruf der Senatsverwaltung verbreitet ,dass Unterstützungskräfte
zur Sichtung und Prüfung der Widersprüche dringend gesucht werden...

Zitat:
wie von ..... in der vergangenen Woche angekündigt, informieren wir über weitere
Einzelheiten zu der Unterstützungsleistung aus den ....Ämtern für die Bearbeitung der auf
amtsangemessene Alimentation gerichteten Widersprüche.
Die Abteilung IV der Senatsverwaltung für .... hat eine Task Force gegründet, die die
organisatorischen Prozesse rund um den Umgang mit den Widersprüchen koordiniert. Die
Task Force hat insgesamt einen Bedarf an Unterstützungskräften in Höhe von 60 VZÄ aus
den Ämtern gemeldet.

Da brennt wohl die Hütte.....


Das spricht wohl eher für eine kleinteilige Variante der Nachzahlung. 60 VZÄ nur für die Aufarbeitung der Personalakten der SenFin-Beschäftigten?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

P33t

Zitat von: Verwalter in 28.05.2026 18:21Das spricht wohl eher für eine kleinteilige Variante der Nachzahlung. 60 VZÄ nur für die Aufarbeitung der Personalakten der SenFin-Beschäftigten?

Ich wette, damit auch jeder Widerspruch haargenau auf die kleinste Fehlformulierung geprüft werden kann..

Geht aber sicherlich nicht nur um die Personalakten der SenFin-Beschäftigten sondern um alle Senatsverwaltungen.