Wahrscheinlich falsche Rückstufung und eingeforderte Rückzahlung

Begonnen von Nico-1, Heute um 11:16

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Nico-1

Guten Tag,

ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand ein paar Infos zu folgender
Angelegenheit geben könnte.

-Eingruppierung in E 12-2 im August 2022 (Vertretungslehrer NRW)
-nahtlose Verträge bis Mai 2025
-Unterbrechung von Juni 2025 bis September 2025

Hier wurde ich von der Bezirksregierung auf E12-2 erstes Jahr zurückgestuft,
wie ich erst heute vom LBV erfahren habe. Darüber wurde ich von der BZR nicht informiert.


1) Ist dies rechtens in Anbetracht einer Neueinstellung beim demselben Arbeitgeber
und der unschädlichen Unterbrechung (keine Zeitspanne von 6 Monaten für eine Rückstufung
liegt hier vor)?

-weitere nahtlose Verträge von 10.2025 bis 02.2026

-Im September 2025 kontaktiere ich meinen Sachbearbeiter
bei der Bezirksregierung und bemängele, dass ich nach 2 Jahren
in E 12-2 noch nicht in E 12-3 bin. Er gibt mir recht und stuft mich
rückwirkend in E 12-3 ab 01.01.2025 ein

-Im Januar 2026 schickt er eine Mitteilung ans LBV laut der
ich erst ab 01.01.2026 in Stufe 3 bin

-Das LBV verlangt von mir eine Rückzahlung von 6.000 Euro.
Auch hier gibt es eine Frist von 6 Monaten für eine Rückforderung,
habe ich gelesen, blicke da aber nicht so ganz durch ...

Danke im Voraus für eventuelle Antworten!