Eingruppierung Kanalinspektion

Begonnen von Tvsak, 21.02.2026 08:02

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Tvsak

Guten Tag miteinander,
Mir stelt die Frage zur Eingruppierung im konkreten zum TV Inspekteur/Kanal Inspekteur.

Es gibt in Kommunen Inspekteure die ihre Tätigkeiten in einer Routine ausüben und dann Gibt es Inspekteure die Liegenschaften und Speziellere Sachen erledigen.

Der Inspekteur benötigt spezielle Fortbildungen und Zertifikate für die IHK um Zertifikate auszustellen.
Alle müssen innerhalb 3-5 Jahre wiederholt oder aufgefrischt werden.

Eigenständige Arbeits- und Projekteinteilung auf Grundlage der übertragenen Aufträge

Selbstständige Informationsbeschaffung vor Ort (Lage, Zugänglichkeit, Netzstruktur, hydraulische Randbedingungen) als Voraussetzung für die Durchführung der Inspektion

Einholung fehlender projektbezogener Unterlagen und Abstimmung mit Ingenieurbüros, Auftraggebern und internen Fachabteilungen

Beratung von Kunden zu seinen Abwassersystem /Schäden

Technische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der TV-Inspektion als Grundlage der Zustandserfassung

Feststellung, Kodierung und fachliche Bewertung von Schäden nach den einschlägigen Regelwerken
Erstellung der digitalen Projektdaten und Zustandsdokumentationen

Koordination und Organisation

Eigenständige Koordination des eingesetzten Personals und der technischen Ressourcen vor Ort
Abstimmung mit der Disposition / dem Büro über weiteren Personal- und Geräteeinsatz entsprechend dem Projektfortschritt meist bei Liegenschaften die bis zu 1Jahr andauern können oder zwischenzeitlich Pausieren da andere Projekte angefangen werden zusätzlich.

Organisation der Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und sicherheitstechnischen Anforderungen

Fachliche Anforderungen

Selbstständige Leistungserbringung mit besonderer Verantwortung für die vollständige und fachlich richtige Zustandserfassung

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse der einschlägigen technischen Regelwerke, Inspektions- und Prüftechnik sowie der digitalen Datenerfassung

Verantwortliche Erstellung der Projektgrundlagen für die weitere Maßnahmenplanung.

Zum Teil auch eigenständiges Einholen von weiteren Projekten, Aufträgen und Daten überbringung

Tvsak

Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt aber zu meinen Aufgaben gehören auch nach Bedarf weitere Aufträge beim Kunden anfragen.

Bisher wurde die Gruppe 7 im Tvöd vka ausgewählt was mir sehr gering erscheint und womit ich überhaupt nicht einverstanden bin

Schokokeks

Aus Sicht von jemandem, der sowas "nebenbei" mitmacht:

Sei froh, dass Du die 7 bekommst, so hochtrabend wie Du das darstellst, ist das Ganze auch wieder nicht...

Falls es Dir zu niedrig erscheint, bewirb Dich gerne in der freien Wirtschaft und frag im VG mal, was Du da an Vergütung bekommst...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Bubi11

Zitat von: Tvsak in 23.02.2026 19:22Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt aber zu meinen Aufgaben gehören auch nach Bedarf weitere Aufträge beim Kunden anfragen.

Bisher wurde die Gruppe 7 im Tvöd vka ausgewählt was mir sehr gering erscheint und womit ich überhaupt nicht einverstanden bin

Eine Entgeltgruppe wird nicht ausgewählt. Denkst du das dies Verhandlungsbasis ist?
In einer EG ist man aufgrund der Stellenbeschreibung und nicht der tatsächlichen Tätigkeit. Also was in der Stellenbeschreibung steht wird mit dem Tarifvertrag verglichen und so kommt eine EG zustande.

Also in der Personalabteilung nach den Tätigkeiten fragen und entweder diese machen oder sich höherwertige Tätigkeiten übertragen lassen um eine höhere EG zu rechtfertigen.

TVOEDAnwender

Nach der Tätigkeitsbeschreibung spricht vieles für eine klassische gewerbliche Tätigkeit (,,Arbeitertätigkeit"). Die Eingruppierung richtet sich dann regelmäßig nach den einschlägigen Lohngruppenverzeichnissen bzw. landesbezirklichen Tarifverträgen für gewerbliche Beschäftigte und i.d.R. nicht nach der Entgeltordnung zum TVöD.

Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, die nicht bundeseinheitlich ausgestaltet sind und teilweise deutlich voneinander abweichen.

Tvsak

Zitat von: Schokokeks in 24.02.2026 07:22Aus Sicht von jemandem, der sowas "nebenbei" mitmacht:

Sei froh, dass Du die 7 bekommst, so hochtrabend wie Du das darstellst, ist das Ganze auch wieder nicht...

Falls es Dir zu niedrig erscheint, bewirb Dich gerne in der freien Wirtschaft und frag im VG mal, was Du da an Vergütung bekommst...

Nebenbei wir Reden hier über ein Vollzeit Beruf der komplette Liegenschaften, Bestand und Zustandserfassungen umfasst.
Das kann man nicht mit mal eben nebenbei oder ein Rohrreiniger Vergleichen.


Petar Tudzharov

Fangen wir mal einfach an: in welchem Bundesland bist du angestellt?

Du beschreibst deine Tätigkeit und gibst zur Kenntnis, dass dir die Eingruppierung "sehr gering erscheint" womit du "überhaupt nicht einverstanden" bist.

Die Eingruppierung ist keine Verhandlungssache und es gibt auch keine Spielräume. Theoretisch möglich wäre, dass die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers zur Eingruppierung falsch ist und er dir daher ein zu geringes Entgelt zahlt (rechtlich unzutreffend aber möglicherweise leichter verständlich: du wurdest falsch eingruppiert).

Was führt dich zu der Einschätzung, dass die EG 7 in deinem Fall nicht zutreffend ist?

Tvsak

Zitat von: Petar Tudzharov in 25.02.2026 07:07Fangen wir mal einfach an: in welchem Bundesland bist du angestellt?

Du beschreibst deine Tätigkeit und gibst zur Kenntnis, dass dir die Eingruppierung "sehr gering erscheint" womit du "überhaupt nicht einverstanden" bist.

Die Eingruppierung ist keine Verhandlungssache und es gibt auch keine Spielräume. Theoretisch möglich wäre, dass die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers zur Eingruppierung falsch ist und er dir daher ein zu geringes Entgelt zahlt (rechtlich unzutreffend aber möglicherweise leichter verständlich: du wurdest falsch eingruppiert).

Was führt dich zu der Einschätzung, dass die EG 7 in deinem Fall nicht zutreffend ist?

Sind im Bundesland NRW

Die Eingruppierung erscheint mir tatsächlich zu gering.
Im Vergleich zum BDE Tarif waren wir in Gruppe 10
Die Aufgaben die ein Inspekteur bei uns in der Organisation erfüllen umfassen eine 100% Verantwortung für das jeweilige Projekt.
Der Datenstand der erzeugt wird ist die Grundlage und das Produkt was dem jeweiligen Auftraggeber übergeben wird.
Die Erarbeitung erfolgt aus den Bemühungen des jeweiligen Inspekteur da im Vorfeld meistens überhaupt keine Informationen oder Baupläne vorliegen.
Etwaige Gefahren Einschätzungen oder mögliche Arbeitsansätze werden vom Inspekteur getroffen oder dem Aufgelastet.

Schokokeks

Zitat von: Tvsak in 24.02.2026 21:44... komplette Liegenschaften, Bestand und Zustandserfassungen ...

Und weiter? Das hat jede Kommune, die eigenwirtschaftlich ein Kanalnetz betreibt und nicht bei einem Zweckverband anhängig ist...

Wieviele km Kanal und welche Anzahl und Arten von Liegenschaften betreust Du denn? Und was ist so "speziell" in Deinem Aufgabengebiet?

Führst Du die Zustandsbewertung selbst aus oder drückst Du in einem Programm aufs Knöpfchen und lässt den Rechner anhand der ISYBAU-Daten arbeiten? Für ersteres bist Du mit einem "IHK-Zertifikat" fachlich nicht qualifiziert, auch wenn Dir die entsprechenden "Akademien" gerne etwas anderes verkaufen...

Für mich hört sich das eingangs geschilderte
Zitat von: Tvsak in 21.02.2026 08:02... Zum Teil auch eigenständiges Einholen von weiteren Projekten, Aufträgen ...
auch eher nach Privatwirtschaft denn nach einem kommunalen AG an, im Zweifel dann schon eher ein ZV mit TV-V...

Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Petar Tudzharov

Es gibt verbindliche Regeln und Vorgaben zur Eingruppierung. Du musst konkret belegen, weshalb dir deiner Ansicht nach eine höhere Entgeltgruppe zusteht.

Wenn dir jemand sagt, auf der Bundesstraße darfst du nur 90 fahren, kannst du argumentieren, dass außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 100 gilt. Du darfst also 100 fahren.

Deine Argumentation läuft gerade aber darauf hinaus, dass du darüber diskutierst, weshalb das Tempo 50 innerorts eigentlich zu niedrig ist und es aus deiner Sicht gute Gründe gibt dafür gibt, dass 60 eine gute Vorgabe wäre.

Tvsak

Zitat von: Schokokeks in 25.02.2026 08:30Und weiter? Das hat jede Kommune, die eigenwirtschaftlich ein Kanalnetz betreibt und nicht bei einem Zweckverband anhängig ist...

Wieviele km Kanal und welche Anzahl und Arten von Liegenschaften betreust Du denn? Und was ist so "speziell" in Deinem Aufgabengebiet?

Führst Du die Zustandsbewertung selbst aus oder drückst Du in einem Programm aufs Knöpfchen und lässt den Rechner anhand der ISYBAU-Daten arbeiten? Für ersteres bist Du mit einem "IHK-Zertifikat" fachlich nicht qualifiziert, auch wenn Dir die entsprechenden "Akademien" gerne etwas anderes verkaufen...

Für mich hört sich das eingangs geschilderteauch eher nach Privatwirtschaft denn nach einem kommunalen AG an, im Zweifel dann schon eher ein ZV mit TV-V...



Nein nicht ganz richtig es gibt Kommunen in denen keine neuen Kanal netzte Eingepflegt werden. Diese Arbeiten nur in ihren Bestand der Erfasst wurde.

Für das Knöpfen im Isybau Programm müssen erst die entsprechenden Schäden von den jenigen Inspekteur erfasst und eingegeben werden.
Die Auswertung erfolgt eigenständig und wird eigenständig mit dem entsprechenden Zertifikat ausgestellt.

Wir arbeiten in Aufträge für Privat,Kommunen und Land

Tvsak

Zitat von: Petar Tudzharov in 25.02.2026 08:36Es gibt verbindliche Regeln und Vorgaben zur Eingruppierung. Du musst konkret belegen, weshalb dir deiner Ansicht nach eine höhere Entgeltgruppe zusteht.

Wenn dir jemand sagt, auf der Bundesstraße darfst du nur 90 fahren, kannst du argumentieren, dass außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 100 gilt. Du darfst also 100 fahren.

Deine Argumentation läuft gerade aber darauf hinaus, dass du darüber diskutierst, weshalb das Tempo 50 innerorts eigentlich zu niedrig ist und es aus deiner Sicht gute Gründe gibt dafür gibt, dass 60 eine gute Vorgabe wäre.
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Zitat von: Petar Tudzharov in 25.02.2026 08:36Es gibt verbindliche Regeln und Vorgaben zur Eingruppierung. Du musst konkret belegen, weshalb dir deiner Ansicht nach eine höhere Entgeltgruppe zusteht.

Wenn dir jemand sagt, auf der Bundesstraße darfst du nur 90 fahren, kannst du argumentieren, dass außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 100 gilt. Du darfst also 100 fahren.

Deine Argumentation läuft gerade aber darauf hinaus, dass du darüber diskutierst, weshalb das Tempo 50 innerorts eigentlich zu niedrig ist und es aus deiner Sicht gute Gründe gibt dafür gibt, dass 60 eine gute Vorgabe wäre.
Zitat von: Petar Tudzharov in 25.02.2026 08:36Es gibt verbindliche Regeln und Vorgaben zur Eingruppierung. Du musst konkret belegen, weshalb dir deiner Ansicht nach eine höhere Entgeltgruppe zusteht.

Wenn dir jemand sagt, auf der Bundesstraße darfst du nur 90 fahren, kannst du argumentieren, dass außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 100 gilt. Du darfst also 100 fahren.

Deine Argumentation läuft gerade aber darauf hinaus, dass du darüber diskutierst, weshalb das Tempo 50 innerorts eigentlich zu niedrig ist und es aus deiner Sicht gute Gründe gibt dafür gibt, dass 60 eine gute Vorgabe wäre.


Ich versuche es mal zusammen zu fassen warum ich der Meinung die Eingruppierung in 7 zu gering sehe.

Arbeitsabläufe werden selbst festgelegt vor Ort.
Fachliche Entscheidungen treffen.
Ergebnisse verantworten.

Der Inspekteure legtfest, wo begonnen wird.
Bestimmt die Reihenfolge und den Umfang.
Entscheidest nach örtlichen Gegebenheiten.

Die Schadenskodierung:
dient der Zustandsbewertung
ist Basis für Sanierungsplanung
muss fachlich korrekt sein.
Das erstellte Datenpaket kann bei Fehlern nicht von etwaigen Ingenieuren oder Kommunen eingelesen oder verwendet werden.

Gründe für höhe Eingruppierung;
Eigenständige Festlegung des Arbeitsablaufs vor Ort
Technische Ermessensentscheidungen ohne Vorgaben
Ergebnisverantwortung für fachlich verwertbare Zustandsdaten
Fachliche Koordination von Beifahrer und Spülkolonnen
Abstimmung mit Ingenieuren und Auftraggebern
Langfristige Strukturierung von Projekten
Alleinige fachliche Entscheidungsinstanz auf der Baustelle

Schokokeks

Zitat von: Tvsak in 25.02.2026 14:25... Isybau Programm müssen erst die entsprechenden Schäden von den jenigen Inspekteur erfasst und eingegeben werden

Du weißt aber schon, dass ISYBAU kein "Programm" ist, sondern ein Datenaustauschformat, je nach Software im Kamerawagen erfolgt auch hier bereits die Codierung. Oder kriechst Du mit Klemmbrett und Maßband in der Haltung rum?

Zitat von: Tvsak in 25.02.2026 14:25... arbeiten in Aufträge für Privat,Kommunen und Land

Welche Rechtsform seid Ihr denn nun? Privates Dienstleistungsunternehmen oder kommunal?

Zitat von: Tvsak in 25.02.2026 21:00Ich versuche es mal zusammen zu fassen warum ...

Je nach Zeitanteilen ergibt sich hieraus wohl die EG7 statt der 5 oder 6...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Frank7777

Also ich bin in einem mittelgroßen Abwasserbetrieb tätig. Wir haben ca. 200 km Kanalnetz. Bei uns wirst du für die beschrieben Leistung in EG 5 - 6 eingruppiert. Die 7 finde ich schon sehr gut bewertet. Bei acht gehen bei uns die Meister Techniker los.

TVOEDAnwender

Da du aus NRW bist, solltest du dir die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften zum TVöD NRW ansehen. Ich gehe davon aus, dass diese bei dir Anwendung finden.

Die Grundeingruppierung für einen Gesellen mit dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit liegt dort in der Regel in der EG 6.

Für eine Eingruppierung in die EG 7 oder sogar EG 8 müssen Tätigkeiten vorliegen, die sich deutlich aus der normalen Gesellentätigkeit herausheben. Maßgeblich sind insoweit die Tätigkeitsmerkmale wie zum Beispiel:

"Gelernte Handwerker, Angehörige anderer anerkannter Ausbildungsberufe (Lehrberufe) mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die eine ordnungsgemäß abgeschlossene Berufsausbildung durch Zeugnisse nachgewiesen haben und in ihrem erlernten oder einem verwandten Fach eine besonders qualifizierte Spezialtätigkeit verrichten, und zwar als ..."

Dann muss geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit dort ausdrücklich aufgeführt ist. Den Oberbegriff Kanalinspekteur habe ich in den Tätigkeitsmerkmalen weder in der EG 7 noch in der EG 8 finden können.

Außerdem müssen natürlich auch die entsprechenden Zeitanteile erfüllt sein. Die Vorbemerkungen zum Entgeltgruppenverzeichnis in NRW enthalten insoweit eigene Regelungen, die sich etwas von § 12 TVöD und der allgemeinen Entgeltordnung unterscheiden (es wird dort nicht auf den Arbeitsvorgang abgestellt, sondern auf die überwiegende Tätigkeit; siehe BAG zur Eingruppierung nach TVöD-NRW: "Damit können die Tarifvertragsparteien für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen Regelungen treffen, nach denen für die Eingruppierung abweichend von § 12 TVöD/VKA für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit nicht Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind, sondern die überwiegende Tätigkeit maßgebend ist.")
 Dort heißt es unter anderem:

"Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit zeitlich mindestens zur Hälfte entspricht. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein.

Die mit dem Hinweiszeichen *) versehenen Tätigkeitsmerkmale gelten als erfüllt, wenn Beschäftigte die geforderte Tätigkeit beziehungsweise Teiltätigkeit in nicht unerheblichem Umfang ausüben. Der Umfang ist nicht mehr unerheblich, wenn er ein Viertel der Gesamttätigkeit ausmacht."

Schau am besten selbst einmal nach. Die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften findest du hier:

https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2023-TVoeD-NRW-idF-14-AeTV-vom-21-12-2023-KOMPLETT.pdf

Relevant ist der Teil ab etwa Seite 88.